Thesen
zur Demokratie
aus: „Demokratie - Das Problem" von Alain de Benoist
1.
Da heute jeder ein Demokrat zu sein vorgibt, widersprechen die
einzelnen Definitionen, die von der Demokratie abgegeben werden,
zwangsläufig einander. Der Versuch einer etymologischen Klärung
stellt sich als enttäuschend heraus. Die Begriffsbestimmung
der Demokratie auf Grund der neuzeitlichen Regierungsformen, die
sich (übrigens später) demokratisch bekannten, ist höchst
strittig. Die geschichtliche Untersuchung scheint letzten Endes
die vernünftigste zu sein: Will man nämlich wissen,
was Demokratie ist, so muss man zunächst in Erfahrung bringen,
was sie denjenigen bedeutete, die sie erfanden. Die antike Demokratie
versammelt eine Gemeinschaft von Bürgern, denen sie gleiche
Rechte sichert. Die Begriffe von Staatsbürgerschaft, Freiheit,
Volkssouveränität und Gleichberechtigung sind eng miteinander
verknüpft. Die Freiheit rührt von der Volksangehörigkeit,
das heißt von der Abkunft, her. Es ist eine Freiheit-als-Anteilnahme.
Die Freiheit des Volkes steuert alle anderen Freiheiten; Gemeinnutz
geht vor Eigennutz. Die Gleichberechtigung leitet sich aus der
gleichen Eigenschaft-als-Bürger ab, die alle freien Menschen
besitzen. Sie ist ein Mittel des Politischen. Die antiken und
neuzeitlichen Demokratien unterscheiden sich hauptsächlich
darin, dass die ersten den egalitären Individualismus nicht
kennen, auf dem die zweiten gründen.
2.
Liberalismus und Demokratie sind nicht gleichbedeutend. Die Demokratie
ist eine „-kratie“, das heißt eine Form der
politischen Herrschaft, während der Liberalismus eine Ideologie
der Begrenzung aller politischen Herrschaft ist. Die Demokratie
gründet auf der Volkssouveränität, der Liberalismus
auf den Rechten des Individuums. Die liberale repräsentative
Demokratie bedingt eine Übertragung der Souveränität,
die streng genommen, wie Rousseau es richtig erkannte, einer Entsagung
des Volkes gleichkommt. Im Repräsentativsystem wählt
das Volk Vertreter, die es auf eigene Rechnung regieren: Die Wählerschaft
legitimiert eine reelle Macht, deren Vertreter die einzigen Inhaber
sind. In einem System echter Volkssouveränität erhält
der gewählte Kandidat den Auftrag, den Willen des Volkes
und der Nation zum Ausdruck zu bringen: Er verkörpert ihn
aber nicht.
3.
Die traditionelle Kritik, wonach die Demokratie die Herrschaft
der Inkompetenz sowie die „Diktatur der Zahl“ darstelle,
stößt auf zahlreiche Gegenargumente. Die Demokratie
deckt sich weder mit der Herrschaft der Zahl noch mit dem Mehrheitsprinzip.
Ihr Grundprinzip ist vielmehr „holistisch“ geprägt:
Es ist die Feststellung, dass das Volk als solches politische
Vorrechte besitzt. Die Gleichberechtigung spiegelt keineswegs
eine naturrechtliche Gleichheit wider, sondern ein aus der Staatsbürgerschaft
abgeleitetes Recht, dessen Ausübung die Mitwirkung ermöglicht.
Die numerische Gleichheit muss von der geometrischen, die die
Proportionen berücksichtigt, unterschieden werden. Die Mehrheitsregel
ist nicht dazu bestimmt, das Wahre zu sagen; sie ist lediglich
ein Mittel, zwischen Möglichkeiten zu entscheiden. Die Demokratie
widerstreitet ebenso wenig der Vorstellung von einer starken Regierungsform
wie den Begriffen der Autorität, der Auslese bzw. der Elite.
4.
Generische Kompetenz und spezifische Kompetenz sind unterschiedliche
Begriffe. Wenn es über die nötigen Informationen verfügt,
vermag das Volk durchaus zu urteilen, ob es gut regiert wird oder
nicht. Die heutzutage vorgenommene Betonung der „Kompetenz“,
die immer mehr im Sinne von „technischem Wissen“ aufgefasst,
wird, ist zweideutig. Die Fähigkeit zum Politischen hängt
nicht mit dem Wissen, sondern mit der Entscheidung zusammen, wie
Max Weber es in Wissenschaft als Beruf aufzeigte. Die Vorstellung,
wonach die beste Regierung die der „Gelehrten“ oder
der „Experten“ sei, offenbart eine völlige Verkennung
des Politischen, und ihre Verwirklichung führt im allgemeinen
zu katastrophalen Ergebnissen. Heute bedeutet sie nichts anderes
als die Legitimierung einer Technokratie, deren Herrschaft - vor
dem Hintergrund des Technizismus und des Glaubens an „das
Ende der Ideologien“ - eigentlich jeder Volkssouveränität
zuwiderläuft.
5.
In der Demokratie besitzen die Bürger gleiche politische
Rechte, nicht kraft vermeintlicher unveräußerlicher
Rechte der „menschlichen Person“, sondern weil sie
der gleichen nationalen Volksgemeinschaft angehören, dass
heißt auf Grund ihrer eigentlichen Staatsbürgerschaft.
Die Grundlage der Demokratie ist nicht die „Gesellschaft“,
sondern die Gemeinschaft der Bürger als Erben ein und derselben
Geschichte, die ihre Fortsetzung zu einem gemeinsamen Schicksal
wünschen. Das demokratische Grundprinzip heißt nicht:
„Ein Mensch, eine Stimme“, sondern: „Ein Bürger,
eine Stimme“.
6.
In der demokratischen Regierungsform ist der Schlüsselbegriff
weder die Zahl, noch das Votum, noch die Wahl oder die Vertretung,
sondern die Mitwirkung. „Die Demokratie ist die Anteilnahme
eines Volkes an seinem Schicksal.“ (Moeller von der Bruck).
Sie ist die politische Form, in der jedem Bürger das Recht
zuerkannt wird, an den Staatsangelegenheiten Teil zu haben, unter
anderem durch die Ernennung der Regierenden und die Möglichkeit,
ihnen den Konsens zu bekunden oder zu verweigern. Demnach sind
es nicht die Institutionen, sondern ist es die Teilnahme des Volkes
an den Institutionen, die die Demokratie ausmacht. Das höchste
Maß an Demokratie bedeutet weder die „größte
Freiheit“ noch die „größte Gleichheit“,
sondern das höchste Maß an Beteiligung.
7.
Der Rückgriff auf das Mehrheitsprinzip geht daraus hervor,
dass die Einstimmigkeit, die theoretisch in dem Begriff des Gesamtwillens
und der Volkssouveränität eingeschlossen ist, in der
Praxis anscheinend nicht zu verwirklichen ist. Die Mehrheit kann
nun als Dogma (sie ist ein Ersatz für die Einstimmigkeit)
oder als Technik (sie ist ein Notbehelf) aufgefasst werden. Lediglich
die zweite Auffassung räumt der Minderheit oder der Opposition,
die die künftige Mehrheit sein kann, einen relativen Wert
ein. Ihre Übernahme oder Durchsetzung stellt die Frage nach
dem Anwendungsbereich und den Grenzen des Pluralismus. Hierbei
darf man aber nicht den durchaus berechtigten Meinungspluralismus
mit dem Wertepluralismus verwechseln, der mit der eigentlichen
Definition des Volkes unvereinbar ist. Der Pluralismus hat Grenzen:
Er muss dem Gemeinwohl untergeordnet sein.
8.
Die Entwicklung der modernen liberalen Demokratien, die Wahl-Polyarchien
sind, offenbart eine bestimmte Entartung des demokratischen Ideals.
Die Parteien sind keine Einrichtungen, die demokratisch arbeiten.
Die Übermacht des Geldes verzerrt den Wettbewerb und erzeugt
die Korruption. Der Masseneffekt hebt den Entscheidungseffekt
der Wahl auf. Die gewählten Kandidaten werden nicht angetrieben,
ihren Verbindlichkeiten nachzukommen. Die Mehrheitswahl zieht
die Intensität der Neigungen nicht in Betracht. Die Bedingungen
zur Meinungsbildung sind heteronom (d. h. von fremden Gesetzen
abhängend): die Information wird zugleich abgebogen (was
die freie Wahlentscheidung verhindert) und standardisiert (was
die Meinungstyrannei verstärkt). Die erkennbare Homogenisierung
der Programme und Reden führt zur Ununterscheidbarkeit der
Zielsetzungen. Das politische Leben wird nun völlig negativ,
und das allgemeine Wahlrecht stellt sich als Illusion heraus.
Das Ergebnis ist die politische Apathie, das der Teilnahme und
also der Demokratie widerstreitende Prinzip.
9.
Das allgemeine Wahlrecht fasst nicht alle Möglichkeiten demokratischen
Verfahrens zusammen: Die Eigenschaft-als-Bürger erschöpft
sich nicht im Wahlakt. Eine Rückkehr zu politischen, dem
Urgeist der Demokratie entsprechenden Verfahren bedingt eine Erschließung
aller Möglichkeiten, die eine engere Verknüpfung von
Volk und Regierenden sowie einen Ausbau der lokalen Demokratie
herbeiführen können: verstärkte Mitwirkung in den
Gemeinderäten und Berufsverbänden, Entfaltung der Volksinitiative
und des Volksbegehrens, Entwicklung von qualitativen Formen zur
Artikulierung des Konsens. Im Gegensatz zu den liberalen Demokratien
wie auch zu den tyrannischen „Volksdemokratien“, die
sich auf falsche Definition von Freiheit, Gleichheit und Volk
stützen, könnte sich eine mit dem ursprünglichen
Geist übereinstimmende organische Demokratie um die Idee
der Brüderlichkeit entwickeln.
10.
Demokratie ist die Herrschaft des Volkes, das heißt die
Herrschaft einer organischen Gemeinschaft, die innerhalb einer
oder mehrerer bestimmter politischer Einheiten (Stadtstaaten,
Nationen, Kaiserreiche usw.) geschichtlich in Form gebracht wurde.
Dort, wo kein Volk, sondern eine bloße Vielzahl von einzelnen
sozialen Atomen ist, kann es also keine Demokratie geben. Jedes
politische System, dessen Durchführung die Auflösung
oder die Undifferenziertheit der Völker herbeiführt
oder auch die Zerbröckelung des Volksbewusstseins (das Bewusstsein,
dem Volk als dieser organischen Wesenheit anzugehören) -,
muss als nicht-demokratisches System betrachtet werden.