Grundgesetzdiskussion
zwischen Per Lennart Aae und Jürgen Schwab
Einleitung:
Per Lennart Aae schrieb einen Offenen Brief an den Präsidenten
des Bundestages, Herr Wolfgang Thierse. Dies nahm der Publizist
Jürgen Schwab zum Anlaß erneut eine wichtige Diskussion
zu eröffnen, die von P.L. Aae nicht verweigert wurde.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte auch die im Mai Juni
2003 geführte Strategiediskussion Kampf um die Volksgemeinschaft
!
Die
Diskussionsreihenfolge verläuft chronologisch, beginnend
mit dem offenen Brief von P.L. Aae
01.
Offener
Brief von P.L. Aae an den Präsidenten des Deutschen Bundestages
02.
Jürgen
Schwab antwortet auf den o.a. Brief von P.L. Aae an den Bundestags-
präsidenten
03.
Kurzzusammenfassung
von P.L. Aae
04.
P.L.
Aae antwortet J. Schwab
05.
J.Schwab
antwortet P.L. Aae
06.
P.L.
Aae antwortet J. Schwab
07.
I.
Stawitz an J. Schwab
08.
J.
Schwab antwortet P.L. Aae und I. Stawitz
09.
P.L.
Aae antwortet J. Schwab
10.
J.
Schwab antwortet P.L. Aae
1. Per Lennart Aae
An den Präsidenten des Deutschen Bundestages
11 0 11 Berlin
Vorab per E-Brief an:
Mail@Bundestag.de und
Wolfgang.Thierse@Bundestag.de
Feldkirchen-Westerham,
den 3. Oktober 2003
Sind
die Rechte des Deutschen Bundestages durch innen- und außenpolitischen
„Zwänge“ ausgehebelt worden?
Mein gestriges Telefongespräch mit Frau Hasenjäger in
der juristischen Abteilung des Bundestages.
Hier:
OFFENER BRIEF
Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,
verschiedene staatspolitische Entwicklungen geben zu der Frage
Anlaß, ob der Deutsche Bundestag die ihm im Grundgesetz
zugedachte Aufgabe als Gesetzgeber überhaupt noch wahrnimmt,
oder ob er nicht vielmehr zu einem bloßen Akklama-tionsorgan
der Parteien sowie der Berliner und Brüsseler Exekutive geworden
ist.
Ich möchte diese Problemstellung anhand von zwei Beispielen
konkretisieren, wobei ich meine Gedanken dazu bewußt als
Fragen formuliere, auf welche ich mir von Ihnen Antworten erhoffe.
Aus aktuellem Anlaß geht es zunächst um das freie Mandat.
Laut einer Meldung im Nachrichtensender B5 des Bayerischen Rundfunks
vom 1. Oktober 2003, 16.15 Uhr, hat der SPD-Fraktionsvorsitzende
im Deutschen Bundestag, Herr Müntefering, sinngemäß
folgendes öffentlich erklärt: Da der SPD-Parteitag der
Agenda 2010 zugestimmt habe, seien auch die SPD-Bundes-tagsabgeordneten
verpflichtet, den entsprechenden Gesetzen zuzustimmen.
Dazu habe ich folgende Fragen:
• Ist nicht ein Fraktionsvorsitzender ein besonders herausgehobener
Amtsträger des Deutschen Bundestages, der die verfassungsrechtlichen
Vorgaben für dieses wichtige Staatsorgan in besonderer Weise
beachten und vertreten muß, insbe-sondere wenn er sich öffentlich
zu den Rechten und Pflichten der Abgeordneten äußert?
• Ist nicht die Entscheidungsfreiheit der Abgeordneten durch
das Grundgesetz garantiert? Folgt nicht daraus, daß jede
diesbezügliche Einschränkung, z.B. durch eine Fraktionsführung,
verboten ist? – Siehe hierzu Art. 38 Abs. I GG: „
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner,
unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen
nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“
• Stellt nicht die Äußerung von Herrn Müntefering
einen Versuch dar, in seiner Eigenschaft als Fraktionsvorsitzendem
die Abgeordneten zur Befolgung der Weisung eines außerparlamentarischen,
in jeder staatspolitischen Hinsicht unlegitimierten Organs zu
zwingen, und zwar unter ausdrücklicher Berufung auf dessen
angebliche Autorität?
• Ist dieses Verhalten nicht offensichtlich verfassungswidrig
und somit auch regelwidrig im Sinne der Statuten des Deutschen
Bundestages?
• Wird es nicht dennoch regelmäßig praktiziert?
Übte z.B. nicht auch Peter Struck anläßlich der
Afghanistan-Abstimmung am 16. Oktober 2001 massiven Druck auf
die Abgeordneten aus, indem er ihnen in seiner Eigenschaft als
Fraktionsvorsitzendem drohte, sie würden bei „falschem“
Stimmverhalten nicht mehr von der Partei zur Wahl nominiert werden?
• Stellte Herr Struck damit nicht auch die vom Parteiengesetz
(aufgrund von Art. 21 GG) vorgeschriebene demokratische Kandidatennominierung
als reine Farce dar, d.h. als zwar notdürftig demokratisch
getarnte, in Wirklichkeit aber rein zentralistische Entscheidung
der jeweiligen Parteinomenklatura? Rührte er damit nicht
auch an der verfassungsmäßigen, demokratischen Legitimationsgrundlage
des Parlaments, d.h. an der „ungebrochenen Legitimationskette“
zwischen Volkssouverän und Entschei-dungsträgern?
• Können derartige Verstöße gegen zentrale
Bestimmungen des Grundgesetzes (Art. 20 und 38) damit gerechtfertigt
werden, daß sie für das Funktionieren einer bestimmten
Regierungsform, nämlich der parlamentarischen Demokratie,
erforderlich seien, wenn diese selbst gar nicht im Grundgesetz
vorgeschrieben ist?
• Ist Art. 38 I GG angesichts seiner unübersehbaren
Konsequenzen für die Regierungsform nicht im Grunde sogar
eine Aussage GEGEN die parlamentarische Demokratie. Muß
man nicht davon ausgehen, daß die Verfasser des Grundgesetzes
besagten Artikel umsichtig und verständig beschlossen haben,
und zwar im vollen Bewußtsein seiner Unvereinbarkeit mit
der dann tatsächlich adaptierten Form der parla-mentarischen
Demokratie?
• Oder muß man vielmehr annehmen, daß sie ohne
eigene Entscheidungskompetenz, in bloßer Erledigung eines
Auftrages der alliierten Sieger, unter Zeitdruck, ohne Beachtung
der erforderlichen inneren Konsistenz und der langfristigen Folgen
ihres Verfassungsentwurfes handelten? - Was wäre dann aber
das Grundgesetz wert?
Noch schwerwiegender als die faktische Durchsetzung des imperativen
Mandats durch die Parteinomenklatura ist aber der Umstand, daß
die Abgeordneten des Bundestages heute praktisch gezwungen werden,
Gesetzesvorlagen zuzustimmen, die schon durch ein komplettes Gesetzgebungsprozedere,
von der Gesetzesinitiative der EU-Kommission über den Beschluß
des EU-Ministerrats und die Zustimmung des EU-Parlament, gelaufen
sind und dadurch eine andere Legitimation erhalten haben als die
durch den deutschen Volkssouverän. Daß der Deutsche
Bundestag nach Abschluß dieser Prozedur noch widersprechen
könnte, wird nicht einmal als Möglichkeit in Erwägung
gezogen. Mit anderen Worten: Die Abgeordneten des Bundestages
sind hier total entmachtet – und damit auch der deutsche
Volkssouverän.
Es ist durchaus nicht ohne Belang, daß in diesem Fall die
Entmachtung nicht mehr durch die inländische Parteinomenklatura,
sondern durch ausländische Kräfte erfolgt, denen der
deutsche Volkssouverän nicht einmal theoretisch das Mandat
und damit die Machtbefugnisse entziehen könnte.
Hierzu habe ich folgende Fragen:
• Ist nicht die Volkssouveränität eine tragende
Säule der Freiheitlich Demo-kratischen Grundordnung?
• Ist diese nicht in Art. 20 Abs. 2 Grundgesetz formuliert?
Und heißt es dort nicht wörtlich: „Alle Staatsgewalt
geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen
und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden
Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt“?
• Bedeutet dies nicht nach herrschender Verfassungslehre,
z.B. nach Roman Herzog in Maunz-Dürig, daß es zwischen
dem Volkssouverän und den Staatsorganen bzw. Ent-scheidungen
eine „ungebrochene Legitimationskette“ geben muß?
Und heißt dies nicht, daß jede Entscheidung direkt
oder indirekt (d.h. auf repräsentativ demokratischem Weg)
durch eine inländische Wählermehrheit legitimiert sein
muß?
• Verbietet nicht Art. 79 Abs. 3 Grundgesetz, daß
diese Verfassungsbestimmung (Art. 20) geändert wird?
• Muß sie nicht demzufolge noch uneingeschränkt
in Kraft sein, und zwar unbeschadet des nach dem Maastrichter
Vertrag eingeführten Art. 23 Grundgesetz?
• Ist nicht in diesem Artikel (23) die EU-Rechtsetzung zwar
indirekt erwähnt, gewissermaßen zur Kenntnis genommen,
aber wohlweislich nicht ausdrücklich gebilligt, und zwar
weil dies einen klaren Verstoß gegen die Freiheitlich Demokratische
Grundordnung bedeuten würde?
• Wie können Sie als Präsident des Deutschen Bundestages
zulassen, daß das hohe Haus, dem Sie vorstehen, aufgrund
solcher Machenschaften nicht mehr in der Lage ist, sein vom Volkssouverän
gemäß Art. 20 Grundgesetz erhaltenes Mandat auszuüben,
weil dieses von einer Kaste von Berufspolitikern hinter dem Rücken
des Souveräns an Fremde abgetreten wurde?
• Ob Sie nun an diesen Machenschaften direkte Verantwortung
tragen oder nur durch Duldung mitschuldig sind: Haben Sie sich
einmal überlegt, Herr Bundestagspräsident, ob Sie sich
dadurch nicht des Hochverrats oder sogar des Landesverrats schuldig
mac-hen?
Mit
freundlichen Grüßen
Per Lennart Aae
2. Jürgen Schwab antwortet auf den Brief von P.L.
Aae an den Bundestags-
präsidenten:
Lieber
Kamerad Aae,
bezugnehmend auf Ihren unsinnigen offenen Brief an den Bundestagspräsidenten,
in dem Sie diesen darin belehren, wie das BRD-System richtig zu
funktionieren hätte (Sie würden das sicherlich perfekter
machen!), möchte ich Ihnen zum wiederholten Mal erklären,
was ich schon so oft versucht habe, Ihnen zu erklären:
Ihre Behauptung, im GG stehe nirgends drinnen, daß es sich
dabei um eine parlamentarische Demokratie handele, ist objektiv
falsch.
Natürlich steht dieser Satz: „Das GG schreibt eine
parlamentarische Demokratie vor“ – so oder so ähnlich
– nicht in dieser Pseudoverfassung. Aber aus dem Gesamtzusam-menhang
aller Inhalte des GG ergibt sich genau das Problem, daß
das GG – neben der Tatsache fehlender Souveränität
– zu einer parlamentarischen Demokratie führen muß.
Zunächst sollte man die Begriffe klären, damit überhaupt
etwas begriffen werden kann. Mit mathematischer Logik ist das
alleine nicht zu bewerkstelligen.
Der Begriff „parlamentarische Demokratie“ ist eine
Beschönigung. Im Sinne von direkter Volksherrschaft ist das
keine Demokratie, allenfalls in der Weise, daß das Volk
Vertreter ins Parlament wählen darf. In jedem Falle entscheidet
die Mehrheit, bei der Wahl des Parlaments und bei den Abstimmungen
im Parlament selbst. Nur in dieser techno-kratischen Weise –
„Mehrheitsherrschaft“ – ist die sogenannte parlamentarische
Demokratie eine Demokratie – die schlechteste Demokratieform,
die zwangsläufig zur Oligarchie pervertieren muß.
Hätten Sie nicht nur – selektiv – den Artikel
38, Absatz 1 GG herangezogen, sondern auch den Artikel 63 GG,
Absatz 1, dann wäre Ihnen vielleicht Ihre falsche Schlußfolgerung
selbst aufgefallen. Denn das GG besticht ja gerade dadurch, daß
was in einem Artikel versprochen wird, in einem anderen aufgehoben
bzw. verhindert wird. Dafür gibt es viele Beispiele. Aber
zurück zu unserem Thema:
In dem der Bundestag laut Artikel 63, Absatz 1 GG ermächtigt
wird, den Bundeskanzler zu wählen, haben wir hiermit den
Kernbestand des Parlamentarismus, also der parlamentarischen Regierungsweise,
daß nämlich die Mehrheit des Parlaments den Regierungschef
wählt, vorgegeben. Das kann man dann euphe-mistisch „parlamentarische
Demokratie“ nennen.
Was Ihre durchaus zutreffende Kritik des Fraktionszwangs betrifft,
so ist dieses Übel die Folgewirkung der sogenannten parlamentarischen
Demokratie, wie sie im Grundgesetz festgelegt ist. Wenn nämlich
der Bundeskanzler laut Artikel 63 GG, Absatz 1 von der Mehrheit
des Bundestages gewählt wird, so liegt es doch auf der Hand,
daß der Regierungschef alles an verfügbaren Mitteln
einsetzen muß, um seine Regierungs-mehrheit im Bundestag
zu erhalten. Wenn nun SPD-Abweichler bezüglich diverser „Reform“-Vorhaben
(Agenda 2010) ihre Zustimmung im Bundestag verweigern wollen,
so droht dem Bundeskanzler Schröder eine herbe Blamage, die
aufgrund des öffentlichen Drucks zu seinem Rücktritt
führen müßte. Nun wird logischerweise Schröder
seine „Kettenhunde“ (Müntefering und andere)
scharf machen, um die drohenden Abweichler auf Linie zu bringen
– das heißt, den Abweichlern damit zu drohen, daß
sie bei der nächsten Wahl nicht mehr aufgestellt werden.
Das ist ein ganz naturgemäßer Mechanismus, der daher
rührt, daß der Bundeskanzler auf die Parla-mentsmehrheit
angewiesen ist. Ein Bundeskanzler Aae würde das ganz genauso
machen! Gutmenschlichkeit, auch von nationaler Seite, ist hier
völlig fehl am Platze!
Wenn Sie, lieber Kamerad Aae, den schlechten BRD-Fraktionszwang
beseitigt haben möchten, dann müßte das konsequenterweise
eine Beseitigung des BRD-Systems mit einschließen, zumindest
müßte Artikel 63 GG geändert werden, nämlich
in der Weise, daß der Bundeskanzler nicht mehr von der Mehrheit
im Bundestag abhängig ist, sondern stattdessen beispielsweise
von einem vom Volk gewählten Bundespräsidenten. (Vgl.
hierzu die nationaldemokratische Schriftenreihe „Profil“
Nr. 11)
Da die Reformwilligkeit und Reformfähigkeit der BRD-Systempolitiker
sowieso nicht gegeben ist, können wir auch gleich über
eine neue Ordnung reden, die über das GG hinaus geht. Dies
ist zuallererst auch damit begründbar, daß es dem GG
an Sou-veränität fehlt.
Mit kam. Grüßen
Jürgen Schwab
3.
Kurz-Zusammenfassung von P.L. Aae
Neue GG-Diskussion mit J.Schwab wg. meines Thierse-Briefes
Sehr geehrter Empfänger,
anbei erhalten Sie eine neue Diskussionsrunde zwischen J. Schwab
und mir, und zwar anläßlich eines Offenen Briefes,
den ich kürzlich an den Bundestagspräsidenten Thierse
schrieb.
In diesem Brief hatte ich Verfassungsbrüche angeprangert,
und zwar sowohl was die Beschneidung des freien Mandats der Bundestagsabgeordneten
als auch was die Demontage der nationalen Souveränität
betrifft.
Das gefiel J. Schwab nicht, offenbar weil er eine Diskussion über
die aktuelle staatspolitische Situation Deutschlands nur akzeptieren
kann, wenn sie auf der Basis einer Fundamentalablehnung der derzeitigen
Staatlichkeit geführt wird.
In meiner Antwort auf die zwei Stellungnahmen von Schwab habe
ich noch einmal folgende Punkte herausgestellt:
1) Die entscheidende Strategische Aufgabe einer nationalen Bewegung
ist heute die Verteidigung des souveränen Nationalstaates
als solchen sowie der sozialen und kulturellen Gemeinschaft, also
der Volksgemeinschaft, gegen die Entmachtungs- und Zersetzungsangriffe
der kapitalistischen und kosmopolitischen Internationale.
2 ) Dabei ist dezeit kein strategischer Spielraum für einen
gleichzeitigen aggressiven Antagonismus gegen den existierenden
Staat und seine Verfassung. Ganz im Gegenteil, je mehr die nationale
Bewegung zeigen kann, daß SIE diesen Staat gegen Ausverkauf,
Fremdbestimmung, Mißbrauch seiner Verfassung etc. verteidigt,
um so besser sind die Erfolgsaussichten. Wir sind heute (glücklicher-
oder unglücklicherweise) in der Lage, dies besonders überzeugend
darstellen zu können.
Ein weiterer, natürlich ebenfalls wichtiger Gesichtspunkt,
auf den ich in früheren Stellungnahmen hingewiesen habe,
jedoch nicht so sehr in der hier vorliegenden Antwort an J. Schwab,
ist die Tatsache, daß das Grundgesetz durchaus in verschiedenen
Hinsichten verbesserungsbedürftig ist. Hier hat Schwab sicherlich
viele gute Vorschläge gemacht. Sie haben - aus dem Munde
von ihm und seinesgleichen - allerdings den entscheidenden Schönheitsfehler,
daß sie mehr als Ausdruck einer Fundamentalablehnung der
heutigen Staatlichkeit als solcher als zum Zwecke konstruktiver
Verbesserungen vorgebracht werden. Genau dies ist aber kontra-produktiv,
siehe 1 und 2, oben. - Im übrigen haben in der derzeitigen
politisch-strategischen Lage (Frontalangriff gegen den Nationalstaat
und die nationale Sou-veränität) auch gutwillige Verfassungsreformvorschläge
bei aller grundsätzlichen Wichtigkeit nur nachrangige Priorität.
Per Lennart Aae
4.
P.L. Aae antwortet J. Schwab:
Lieber
Kamerad Schwab,
obwohl ich mich langsam frage, was Sie mit Ihrem hartnäckigen
Abstreiten von Tatsachen in Verbindung mit den sinnlosen Wadenbeißerattacken
gegen mich eigentlich bezwecken, will ich es noch einmal mit Ihnen
versuchen.
Also, fangen wir mit den Fakten an, um dann zum politisch-strategischen
Sinn zu kommen.
Die Bundesregierung konnte sich bei den von mir genannten Bundestags-abstimmungen,
also der Afghanistanabstimmung im Oktober 2001 und der Gesund-heitsreformabstimmung
im September 2003, einer Mehrheit absolut sicher sein! Und zwar
einer Mehrheit, bestehend aus der überwiegenden Mehrzahl
der rotgrünen UND der CDU/CSU- und FDP-Abgeordneten. Die
Regierungsfähigkeit war also nicht in Gefahr.
Nirgendwo steht geschrieben oder ist auch nur angedeutet, daß
die Mehrheit aus EINER Partei oder EINER bestimmten Gruppe von
Parteien kommen muß. Aus der kurzen Erwähnung der Parteien
in Art 21 GG kann man dies auf keinen Fall ableiten. Art. 21 I:
„Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung
des Volkes mit. (...)“ Hier ist nur von der Aufgabe der
Parteien bei der WILLENSBILDUNG DES VOLKES die Rede, nicht aber
von einer konstitutionell bestimmenden oder gar scharf einschränkenden
Rolle in der Parlamentsarbeit. Außer an dieser Stelle ist
der Begriff „Partei“ nirgendwo im Grundgesetz erwähnt.
Sehr im Gegensatz hierzu beherrschen die Parteien sowohl die Arbeit
im Deutschen Bundestag als auch das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten
nahezu vol-lständig. Im Vordergrund steht nicht die freie
Ausübung des Abgeordnetenmandats, stellvertretend für
das ganze Volk, sondern die Verwendung des Mandats, um eine politische
Organisation an die Macht zu bringen oder an der Macht zu halten.
Welche politischen Positionen und welches Abstimmungsverhalten
dies jeweils erfordere, entscheidet nicht der einzelne Abgeordnete,
sondern die Partei-nomenklatura oder die Regierung. Das Ziel dieser
Ordnung ist offenbar einerseits die mittelfristig stabile Ausübung
der Macht durch Parteiorganisationen bzw. durch die von ihnen
gestellten Regierungen, andererseits aber auch der gelegentliche
geordnete Machtwechsel von einer Partei/Parteienkoalition zur
anderen. Das Parlament hat dabei offenbar lediglich die Aufgabe,
durch diszipliniertes Abstimmungsverhalten die Stabilität
zu gewährleisten.
Mit dieser kurzen Charakterisierung ist die in der BRD praktizierte
Regierungsform im wesentlichen beschrieben. Wenn in Deutschland
von „parlamentarischer Demokratie“ die Rede ist, ist
i.d.R. genau diese Ordnung gemeint, so auch in meinem Brief an
den Bundestagspräsidenten.
Darin stelle ich fest, daß die beschriebene Defacto-Regierungsform
gegen fundamentale Grundgesetzbestimmungen verstößt
und somit verfassungswidrig ist. Der Zustand, daß eine Partei,
gestützt auf „ihre“ Abgeordneten im Bundestag,
die Regierungsmacht ausübt, ist zwar nicht im Grundgesetz
verboten, jedoch auch nicht ausdrücklich sanktioniert oder
gar gefordert. Es gibt keinen verfassungs-rechtlichen Schutz für
diese Praxis und kein Gebot, durch welches die Abgeordneten verpflichtet
wären, sich so zu verhalten, daß sie funktioniert.
Deswegen endet ihre Zulässigkeit eben dort, wo sie mit tatsächlichen
Bestimmungen des Grundgesetzes in Konflikt gerät. Ich weiß
nicht, wie Sie auf die Idee kommen, daß Art. 63 GG daran
etwas ändern würde. Denn darin wird ja lediglich festgelegt,
daß der Bundestag den Bundeskanzler auf Vorschlag des Bundespräsidenten
zu wählen hat. Von Parteien ist da keine Rede. Es ist natürlich
naheliegend, daß der Gewählte eine bestimmte politische
Richtung vertritt und sich dementsprechend auf bestimmte Abgeordnete
stützt. Daraus erwächst sicherlich auch eine gewisse
moralische Verpflichtung dieser Parlamentarier, die im Grundsätzlichen
unterstützte Regierungsarbeit nicht im Detail zu verhindern,
d.h. nicht bei jedem zum Regieren erforderlichen Gesetzesvorhaben
auf die jeweilige eigene Partikulärmeinung zu bestehen. Wenn
ein Abgeordneter die Hauptstoßrichtung einer Gesetzesvorlage
oder eines Pakets von Gesetzen unterstützt, kann er mit gutem
Gewissen zustimmen, auch wenn er in einzelnen Punkten anderer
Meinung sein sollte; sonst wäre ja bei widerstrebenden Detailmeinungen
u.U. gar kein Gesetz möglich. Aber ein Kanzler, der von den
politischen Grundwerten seiner Anhängerschaft radikal abweicht,
wie derzeit Gerhard Schröder, kann nicht etwa unter Berufung
auf die Staatsräson, die Regierungsräson oder die schlichte
Machtfrage „seine“ Abgeordneten dazu verdonnern, ihn
dabei zu unterstützen, und ihnen für den Fall des Zuwiderhandelns
mit materiellen Konsequenzen drohen, wie z.B. am 16. Oktober 2001
nachweislich geschehen und heute erneut praktiziert. Er darf zwar
an die Abgeordneten appellieren; er darf versuchen, sie inhaltlich
zu überzeugen. Allerdings muß er dabei zwei wichtige
Randbedingungen beachten: ERSTENS kann er sich NICHT auf eine
etwaige Verfassungsbestimmung berufen, die zwecks Erhaltung der
„Regierungs-fähigkeit“ o.ä. ein bestimmtes
Abstimmungsverhalten nahelegen würde. Denn das Grundgesetz
enthält keine derartige Bestimmung. Wie könnte es auch?
Es würde ja dadurch die Unabhängigkeit des Bundestages
verneinen und somit die Gewaltenteilung, einen Eckpfeiler der
Freiheitlich Demokratischen Grundordnung, in Frage stellen. ZWEITENS
handelt er verfassungswidrig, wenn er etwa durch Drohung oder
Vorteilsgewährung versucht, die Abgeordneten dazu zu bewegen,
gegen ihr Gewissen zu stimmen. Denn dies verstößt sowohl
gegen Art. 38 I GG als auch gegen das Prinzip der Gewaltenteilung
, also gegen fundamentale Bestim-mungen des Grundgesetzes.
Gerade die derzeitige SPD-interne Diskussion, z.B. zwischen dem
NRW-Ministerpräsidenten Peer Steinbrück und dem SPD-Sozialexperten
Ottmar Schreiner, illustriert diesen Sachverhalt in sehr anschaulicher
Form. - Steinbrück: „Die Frage, welche Leistungen aus
dem Leistungsangebot der Krankenkassen herausgenommen werden sollen,
ist keine Gewissensfrage, sondern eine Frage der Regierungs-fähigkeit.“
Schreiner: „Ich lasse mir nicht vorschreiben, welche Fragen
ich als Gewissensfragen betrachte.“ – Kommentar: Steinbrück
versucht hier offenbar, eine künstliche Trennlinie zu ziehen
zwischen „Gewissensfragen“, bei denen das freie Mandat
noch gelte, und Fragen der „Regierungsfähigkeit“,
bei denen es, seiner Meinung nach, nicht mehr gelte. Eine solche
Unterscheidung kennt das Grundgesetz jedoch nicht. Sie ist kraß
verfassungswidrig. Schreiner hingegen besteht auf seine Unabhängigkeit
nach Art. 38 GG und auf die für die Freiheitlich Demokratische
Grundordnung geradezu konstituierende Souveränität der
gewählten Volksver-tretung. Er ist nicht bereit, eine willkürliche
Unterscheidung zwischen „Gewissens-fragen“ und Fragen
der „Regierungsfähigkeit“ zu akzeptieren, sondern
besteht auf sein Recht als Abgeordneter des deutschen Volkes,
dies in jedem Einzelfall selbst zu entscheiden. – Dieses
Beispiel dürfte wohl zumindest zeigen, daß die Problematik
als solche keine Erfindung von mir ist, sondern ein höchst
realer Knackpunkt der derzeitigen Verfassungswirklichkeit, und
zwar – hoffentlich! – einer, dem künftig immer
mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden wird.
Der zweite Punkt in meinem Brief an Thierse, nämlich die
Brüsseler Rechtsetzung und die damit einhergehende Entmachtung
des Deutschen Bundestages, scheint Sie überhaupt nicht zu
interessieren. Zumindest gehen Sie in Ihrem Kommentar mit keinem
Wort darauf ein. Dabei ist dieser Punkt noch viel wichtiger als
der erste. Denn es geht hier nicht mehr um einen einfachen Kompetenztransfer
von einer Staatsgewalt zur anderen, sondern um die Verschiebung
der gesamten Macht außer Landes, und zwar hin zu ausländischen
Machtzentren, auf welche der deutsche Volkssouverän nicht
einmal theoretisch, etwa durch Mandatsentziehung, einen entscheidenden
Einfluß ausüben könnte.
Ich habe in meinem Brief an Thierse darauf hingewiesen, daß
dieser Zustand im extremen Gegensatz zum „Legitimationskettenprinzip“
und damit zum Wesenskern des Grundgesetzes, also zur Freiheitlich
Demokratischen Grundordnung, steht. Letztere wird von der sogenannten
„Ewigkeitsgarantie“ des Artikels 79 III GG geschützt.
Das heißt u.a., daß alle gegen sie verstoßenden
staatspolitischen Entscheidungen, einschließlich entsprechender
Änderungen oder Uminterpretationen des Grundgesetzes, NULL
UND NICHTIG sind. Gegen sie und die für sie Verantwortlichen
„haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere
Abhilfe nicht möglich ist“ (Art. 20 III GG). - Mit
diesem Recht wurde in der Vergangenheit schon öfter kokettiert.
In Zukunft könnte daraus blutiger Ernst werden. Alle notwendigen
Bedingungen hierfür sind längst erfüllt, die Weichen
gestellt. Der Rest ist eine Frage der gesellschaftlichen und sozialen
Verhältnisse. Diese ändern sich aber heute in einem
gewaltigen Tempo.
Damit komme ich zum politisch-strategischen Sinn der Auseinandersetzung.
Es geht um die Mobilisierung einer Bevölkerungsmehrheit für
den Freiheitskampf des deutschen Volkes gegen die Knechtung durch
fremde Vögte. Die Existenz und Uner-träglichkeit dieser
Knechtung kann nur anhand folgender Ursachenkette aufgezeigt werden:
Schwerwiegende, existentielle Probleme:
Arbeitslosigkeit, Armut, Familiennotstand, Überalterung und
Überfremdung, Bildungsnotstand etc. <------ Unfähigkeit
der Staatsmacht, die Probleme zu lösen:
Mangelnde Kompetenz, fehlender Gestaltungswille, „Kurieren
an den Symptomen“, Führungslosigkeit, Perspektivlosigkeit
<------- Fremdsteuerung der Staatsmacht aufgrund des Souveränitätsabbaus:
Verlust der Gestaltungshoheit durch Abtretung aller wichtigen
Kompetenzen an fremde Vögte
Diese Kette kann als Wirkungskette oder aber als Erkenntniskette
gesehen werden. Erstere geht, wie von den Pfeilen angedeutet,
von rechts nach links, letztere von links nach rechts.
Zunächst zur Wirkungskette: Die schwerwiegendste Wirkung
des Souveränitätsabbaus ist der nationalstaatliche Verlust
an Gestaltungskompetenz, der Rückgang der nationalen und
gesellschaftlichen Selbstbestimmung. Dieser wiederum bewirkt den
geistigen und materiellen Verfall. Die Erkenntnis hierüber
beginnt aber i.d.R. erst, wenn die materiellen und sozialen Folgen
massiv werden. Die meisten merken erst, daß etwas nicht
stimmt, wenn es im Portemonnaie, auf dem Arbeitsmarkt und an den
sozialen Verhältnissen deutlich spürbar wird. Erst dadurch
wird der von links nach rechts im obigen Bild verlaufende Erkenntnisprozeß
ausgelöst. Er äußert sich zunächst in einem
Handlungsdruck auf die Regierenden. Diese können aber wegen
des Souveränitäts-verlusts nur in sehr engen Grenzen
handeln. Zur Belebung der Wirtschaft können sie z.B. die
Exportwirtschaft zulasten der Binnenwirtschaft weiter zu verstärken
versuchen oder Sozialleistungen abbauen. Sie können aber
nicht eine aktive, nachfrageorientierte Finanzpolitik bei gleichzeitiger
massiver Förderung der Binnenwirtschaft betreiben. Daran
werden sie durch den EU-Stabilitätspakt bzw. die internationalen
Wettbewerbshüter auf EU- und WTO-Ebene gehindert. Die Maßnahmen,
die sie tat-sächlich ergreifen können, sind entweder
rein buchhalterische Augenauswischereien oder trendverstärkende
Schritte nach dem Prinzip „Flucht nach vorne“. Das
wird den Menschen im Lande allmählich auffallen. Früher
oder später wird daraus die Forderung nach nationalstaatlicher,
insbesondere volkswirtschaftlicher Selbstbestimmung erwac-hsen.
Hiergegen wirken zwar starke Tabus. Aber der massive gesellschaftliche
und staatliche Verfall in Verbindung mit immer schärferen
Interessenkonflikten zwischen breiten Bevölkerungsschichten
und ihren Selbstverwaltungsorganen einerseits und den Vertretern
und Handlangern der neoliberalen, globalistischen Fremdbestimmung
ande-rerseits wird zum Einreißen dieser Denkverbote führen.
Die Anzeichen hierfür sind schon heute sehr deutlich. Der
gequält wirkende Eiertanz der Gewerkschaften, die immer stärkere
innerparteiliche Opposition in der SPD und das vorsichtig abwartende
ideologische Taktieren von Oskar Lafontain sind Beispiele hierfür.
Was hat dies mit den oben angesprochenen Verfassungsbrüchen,
also mit der Abhängigkeit der Abgeordneten des Deutschen
Bundestages und dem Verlust der nationalstaatlichen Souveränität
zu tun? Die Antwort ist durch die bisherigen Ausführ-ungen
zwar schon überdeutlich gegeben worden, soll aber abschließend
noch zusam-mengefaßt werden. Wer es dann immer noch nicht
kapiert, muß m.E. begriffsstutzig sein.
In einer Zeit, in der immer mehr Menschen der soziale Absturz
oder gar die Vernichtung ihrer Existenzgrundlagen droht, wird
selbstverständlich nach politischen Ursachen hierfür
gesucht. Und zwar werden diese von den meisten Zeitgenossen im
HEUTIGEN politischen Geschehen vermutet. Welche markanten politischen
Entwicklungen haben wir denn heute? Richtig! Es ist vor allem
der rapide Abbau der nationalstaatlichen Selbstbestimmungsstrukturen
– nicht nur auf Regierungsebene! – sowie der volkswirtschaftlichen,
kulturellen und sozialen Grundstrukturen zugunsten einer hemmungslosen
Globalisierung und EU-isierung und der damit einhergehenden Fremdbestimmung.
Es ist konkret nachweisbar, daß viele wirtschaftliche und
soziale Probleme nur deswegen nicht gelöst werden können,
weil den deutschen Staatsorganen schlicht und ergreifend die notwendigen
Zuständigkeiten und formellen Kompetenzen hierfür fehlen
(die fachlichen vielleicht auch). Wohl gemerkt: nicht wegen dem
8. Mai 1945, der fehlenden demokratischen Legitimation des Grundgesetzes
oder dem Überleitungsvertrag, sondern wegen der Herrschaft
des internationalen Raubritterkapitals, wegen Maastricht, EU-Kommission,
EuGH, WTO u.s.w. und nicht zuletzt wegen der schamlosen Mißachtung
der (auch) im Grundgesetz garantierten Freiheitsrechte des deutschen
Volkes und der hemmungslosen Demontage aller institutionellen
Strukturen deutscher Eigen-staatlichkeit, von den höchsten
Staatsorganen bis hinunter zu den Gemeinden und öffentlich-rechtlichen
Selbstverwaltungsorganen.
Jetzt können wir als nationale Bewegung wählen: den
Weg von Ihnen, Mahler, Voigt (?), Oberlercher und Konsorten oder
meinen Weg. Ihr Weg wurde vielleicht am besten von Reinhold Oberlercher
auf den Punkt gebracht, und zwar in einer Podiumsdiskussion in
Passau, die von mir moderiert wurde. In Ausübung meines Amtes
hörte ich natürlich genau zu, als Oberlercher als Antwort
auf meine entsprechende Moderationsfrage sagte, es sei nur gut,
daß alle eigenstaatlichen Kompetenzen der Deutschen an das
Ausland abgetreten werden, denn um so schneller werde die BRD
zusammenbrechen. Der ebenfalls anwesende Horst Mahler nickte wohlgefällig.
Ich frage mich aber, wie man mit solchen Sprüchen und einer
derart beschissenen Grundeinstellung Menschen ködern will,
die als konservative Patrioten die Felle ihres nationalen und
nationalstaatlichen Selbstverständnisses davonschwimmen sehen
oder als Linke die Ohnmacht der solidarischen (?) Gesellschaft
gegenüber der internationalistischen Hochfinanz spüren.
Beide sind dabei, den Zusammenhang zwischen wirtschaftlichem,
sozialem und kulturellem Abstieg einerseits und Identitätsverlust
und zunehmender internationa-listischer Fremdbestimmung andererseits
zu entdecken. Mit „nationalen“ Kräften, die aufgrund
von irrationalen Ressentiments die Reste der nationalstaatlichen
Souveränität – und damit der demokratischen Selbstbestimmung!
- beseitigen wollen und die real existierende Gesellschaft als
Feindbild verstehen, haben sie aber sicherlich nichts im Sinn.
Patriotisch und (im guten Sinne) konservativ gesinnte Menschen
wie auch die ebenfalls national eingestellten, echten Linken,
die wir gewinnen wollen, neigen nicht dazu, das Haus, in dem sie
wohnen, niederzureißen, sondern es zu erhalten, verbessern
und auszubauen. Und sie sind auch nicht bereit, die Gemeinschaft,
zu der sie gehören, der Willkür fremder Vögte auszuliefern,
sondern trachten vielmehr danach, sie vor Fremdbestimmung zu schützen.
Darauf haben wir uns m.E. als nationale Bewegung einzustellen.
Sonst werden wir ewig die Sektierer bleiben, die wir heute sind
– während Deutschland stirbt!
Per
Lennart Aae
5. J. Schwab antwortet P.L. Aae
Lieber
Kamerad Aae,
die Auseinandersetzung mit Ihnen, in der sich sicherlich vieles
an Argumenten wiederholt, ist deswegen aus meiner Sicht strategisch
sinnvoll, da somit zunehmend für das Publikum sichtbar wird,
wie schädlich phrasenhafte „nationale“ Politik
für die nationale Opposition ist.
Das zurückliegende und letztendlich erfolglose Verbotsverfahren
gegen die NPD hatte auch eine gute Seite für die nationale
Sache:
Jetzt ist endlich bei einigen die Maske gefallen. Wir wissen nun
alle, was es wert ist, wenn ein ehemaliger „Amtsleiter Politik
und Bündnisse“ Aae die Volksgemeinschaft innerhalb
der politischen Ordnung der BRD vertritt. Das war vielen in der
Partei vor dem Verbotsverfahren nicht klar.
Die Positionen in Ihrem letzten, sehr ausführlichen Brief
möchte ich wie folgt zusammenfassen. Sie behaupten:
Die BRD wäre der souveräne Nationalstaat der Deutschen,
den es zu erhalten gelte. Das schließt die Ordnung des Grundgesetzes
mit ein.
Im Grunde genommen dürfte jedem Leser klar sein, um was es
hier geht: Nämlich um US-Feindpropaganda, die mittlerweile
in Deutschland das nationale Lager zu einem Teil durchdrungen
hat. Die USA sind ja weltweit bestrebt, den von ihnen besiegten
Völkern einzureden, die von den USA auf ihrem Boden gegründeten
Besatzungsorganisationen seien souveräne Nationalstaaten.
Die Völker in Palästina und Irak freilich glauben das
nicht und handeln entsprechend. Übrigens: Wer in diesen Ländern
mit dem Feind – auch ideell – zusammenarbeitet, der
hat nicht gerade eine lange Lebensdauer ...
Gestern erhielt ich von einem Bekannten Post, in der auch Seminarunterlagen
der unionsnahen Evangelischen Akademie Tutzing enthalten waren.
Das Seminarthema lautet: „Verfällt der deutsche Parlamentarismus?“
Auch den Vortragstiteln der einzelnen Referenten, die zumeist
den Systemparteien und Medien angehören, ist tiefe Sorge
zu entnehmen, der BRD-Parlamentarismus könne bald das Zeitliche
segnen. Eine Sorge, lieber Herr Aae, die Sie ja auch persönlich
mit beispielsweise dem Herrn Dr. Heiner Geißler (CDU) teilen.
Wie dem Programm zu entnehmen ist, so wird im Rahmen des bevorstehenden
Tutzinger Seminars auch der „Fraktionszwang“ beklagt
– ein altes Ritual der BRD-Systempolitiker.
Dabei wird sicherlich auch beklagt werden, daß die einzelnen
Abgeordneten des Bundestages nicht alleine auf ihr eigenes Gewissen
hören und entsprechend abstimmen. Das ist übrigens ein
altes Ideal des Liberalismus („Der freie Abgeordnete“).
So, als ob Abgeordnete isolierte Einzelwesen seien – ohne
soziale Eingebundenheit und Zwängen unterworfen.
Die Wirklichkeit sieht anders aus: Wie in der Familie, am Arbeitsplatz,
in der Schulklasse, in der Fußballmannschaft, am Stammtisch,
so gibt es natürlich auch im politischen Bereich Führer
und Geführte, Wortführer und diejenigen, die ihnen folgen.
Die Fraktionsbildung in den Parlamenten ist eine alte Sache. Bereits
1848 gab es sofort nach Zusammentreten der Abgeordneten in der
Frankfurter Paulskirche viele Fraktionen, die damals „Klubs“
hießen, wie heute noch in Österreich. Die hatten sich
nach den Parlamentssitzungen in Frankfurter Cafes und anderen
Hinterzimmern getroffen, um ihre gemeinsamen Interessen abzustimmen.
Da gab es Großdeutsche, Kleindeutsche, Liberale, Konservative
und so weiter und so fort.
Es liegt in der Natur der Sache, daß sich in einem großen
Haufen gleiche Interessen zueinander gesellen und daß sich
diejenigen, die nicht zur Führung begabt sind, einem Führer
anschließen – in diesem Falle einem Parteivorsitzenden
oder Fraktionsvorsitzenden. Das ist für das Prinzip der Gesellschaft
eine normale Sache, verwerflich ist es nur, wenn dieses gesellschaftliche
Prinzip – wie es das GG zwingend, vor allem durch Artikel
63 GG vorsieht! – den Staat, das heißt konkret die
Regierung erobert. Die Summe von Teilinteressen kann eben nicht
das allgemeine Interesse von Volk und Staat ergeben.
In der BRD ist alles auf die Parteien ausgerichtet, sonst könnten
ja auch Bürgerbewegungen etc. zu den Wahlen antreten. Selbst
wenn Franz Beckenbauer und Thomas Gottschalk in den Bundestag
gewählt werden möchten, müßten diese sich
einer Partei unterordnen, damit sie auf einer Liste aussichtsreich
nominiert werden.
Im Bundestag gruppieren sich dann die Einzeltinteressen: Bayern
und Mitteldeutsche (CSU und PDS), Gewerkschafter und Arbeitgeber
(SPD und Union), Radikalliberale (FDP und Grüne). Natürlich
behaupten, dann die „Volksparteien“ (Union und SPD),
daß jeder alles vertritt, also sei die CSU auch eine „Partei
der kleinen Leute“, die SPD auch eine des Mittelstandes,
der „Neuen Mitte“, Umweltpolitik vertreten nicht nur
die sogenannten Grünen, sondern eben alle Bundestagsparteien,
Christen gibt es nicht nur in der Union, sondern auch in der SPD,
usw. usf.
Schließlich gelangt man ja nicht als einzelner autonomer
„Abgeordneter“ – an und für sich –
in den Bundestag, sondern vielmehr als Listenkandidat XYZ der
Partei UVW. Dann wird einem der Herr Müntefering bzw. die
Frau Merkel schon sagen, worauf es ankommt ... Und wenn man es
nicht begreift, wird man das nächste Mal halt nicht mehr
aufgestellt.
Auf was es mir hier ankommt: Das „freie Mandat“ ist
im Rahmen des Parlamen-tarismus eine Fiktion. Die Aufgabe nationaler
Theoretiker und Politiker ist die Aufklärung einer solchen
Irreführung und nicht die Verschleierung, wie Sie, Herr Aae,
sie betreiben.
Sie, Herr Aae, werden auch weiterhin der von den alliierten Besatzern
installierten sogenannten parlamentarischen Demokratie, dem politischen
Arm des BRD-Systems das Wort reden und es verteidigen, bis es
im Abgrund verschwunden sein wird. Sie werden weiterhin die Angst
verbreiten, daß die Deutschen nach dem Sturz des BRD-Systems
heillos im Chaos versinken werden und nicht mehr in der Lage sein
werden, eine neue, eine bessere politische Ordnung zu schaffen.
Was haben wir Deutsche denn schon mit dem Sturz des BRD-Systems
zu verlieren, außer daß der Volkstod, der durch dieses
System bedingt ist, sich dann vielleicht noch abwenden läßt?
Wenn es dann so weit ist, daß das BRD-System gestürzt
ist, dann werden Sie Ihren Hals wenden und behaupten, daß
das alles nicht so gemeint gewesen war. Darüber wird die
Geschichte hinweg gehen. Schlimm wäre nur, wenn sich Ihr
Anbiederungskurs gegenüber dem BRD-System in der NPD im Besonderen
und in der nationalen Opposition im Allgemeinen durchsetzen könnte,
denn das würde uns alle in der bevorstehenden revolutionären
Situation beim deutschen Volk als verachtenswert erscheinen lassen.
Deshalb dürfen Sie meine Briefe an Sie auch ganz bewußt
als Distanzierung betrachten!
Mit kam. Grüßen
Jürgen Schwab
6.
P.L. Aae antwortet J. Schwab
Lieber
Kamerad Schwab,
mit den Beleidigungsversuchen, mit denen sie Ihre Beiträge
leider immer wieder entwerten, möchte ich mich auch diesmal
nicht lange aufhalten. EINE Bemerkung hierzu kann ich mir jedoch
nicht verkneifen.
Sie haben die Chuzpe, von „phrasenhafter Politik“
zu sprechen. Das ist in der Tat ziemlich unverfroren. Denn was
sind hier „Phrasen“? MEINE sachliche Bezugnahme -
welche Sie mir nicht absprechen können! - auf die konkrete,
durchaus verzweifelte Lage in völkischer, demographischer,
sozialer, wirtschaftlicher, kultureller und eben auch staatsrechtlicher
Hinsicht? Oder IHR massiver Einsatz von Schlagworten, wie „reaktionär“
- wissen sie überhaupt, was das ist? -, „Besatzungsorganisation“
- als Bezeichnung für den derzeitigen (vielleicht letzten
!!!!!!) deutschen Staat -, „US-Feindpropaganda“ -
als Bezeichnung für eine um Erfolg bemühte Strategiediskussion
im nationalen Lager –, Zusammenarbeit mit dem Feind –
als Beschimpfung jeglicher konstruktiv-kritischer Auseinandersetzung
mit dem Grundgesetz – oder gar Herbeibeschwörung von
Zuständen in Deutschland, bei denen schon die politikfähige
(!) Auseinandersetzung mit der realen Lage dem Betreffenden „nicht
gerade eine große Lebensdauer ...“ bescheren möge?
– Vielen Dank!
Diese giftblumenreiche Phraseologie steht in einem eigenartigen
Mißverhältnis zur Tatsache, daß Sie - wenn Sie
sich schon mit Staatsrecht beschäftigen! - mit keinem einzigen
Wort auf jene Entwicklung eingehen, die neben dem Bevölkerungs-zusammenbruch
und der Überfremdung zu den gefährlichsten überhaupt
gehört, nämlich den massiven Abbau nationalstaatlicher
Selbstbestimmung. Wohl gemerkt: Bei diesem Souveränitätsabbau
handelt es sich nicht mehr NUR um die Bestimmungen aus dem Überleitungsvertrag,
die amerikanischen „Rechte“ in Deutschland, die NATO-Zugehörigkeit
oder sonstige Statusfragen, sondern vielmehr um den Abbau JEDER
nationalstaatlichen Kompetenz, insbesondere jener ureigenen innerstaatlichen
Gestaltungs-spielräume, die auf ganz unterschiedlichen Ebenen
eines Staatswesens dazu dienen, völkisch-nationale und staatliche
Identität sowie innere Struktur und Substanz von Volk und
Gesellschaft zu bewahren. Hier versucht man nach meiner Überzeugung,
dem deutschen Volk den entscheidenden Schlag zu versetzen, vor
allem in Form des völligen Erlahmens der Binnenwirtschaft
und der damit verbundenen sozialen und kulturellen Folgen. Das
wichtigste Mittel hierzu ist die gegen jegliche wirtschaftliche
Selbstbestimmung – und damit Selbstbestimmung überhaupt!
- gerichtete EU-Politik. Hierfür gibt es fast beliebig viele
Beispiele. Viele städtische Kindergärten können
z.B. nicht mehr auf normalem Wege Spielgeräte einkaufen,
weil dies eine EU-weite Ausschreibung zur Folge hätte. Deswegen
kaufen Elternvereine privat ein und verrechnen die Kosten auf
irgendwelchen komplizierten Umwegen mit der Stadt. Eine Bezirksverwaltung
darf nicht zwecks Energie-einsparung und Umweltschutz auf ihrer
Internetseite für den Konsum einheimischer Getränke
werben, weil dies gegen EU-Wettbewerbsbestimmungen verstoße.
Die genossenschaftliche „Marketinggesellschaft der deutschen
Agrarwirtschaft“ darf nicht mehr das traditionsreiche Qualitätsgütesiegel
„Markenqualität aus deutschen Landen“ vergeben,
weil der „Europäische Gerichtshof“ (EuGH) in
Luxemburg dies verboten hat. Die Einkünfte aus der Straßenmaut
dürfen nicht zum Ausbau des Schienennetzes verwendet werden.
Die Verkehrspolitik, insbe-sondere natürlich der Transitverkehr,
ist generell der nationalen Gestaltungskompetenz weitgehend entrissen
worden. Die „Deutsche Treuhand“ wurde vom EU-Wettbewerbs-kommissar
daran gehindert, in ehemaligen „volkseigenen Betrieben“
frei zu investieren. Kreditgewährung an mitteldeutsche Betriebe
durch staatliche Bürgschaften wurde und wird ebenfalls behindert.
Überhaupt verhindert der nationalstaatliche Souveränitäts-abbau
sämtliche Facetten jener binnenstaatlichen Marktordnung,
welche die einzige mögliche Grundlage für wirklich „blühende
Landschaften“ in den neuen Bundesländern gewesen wäre.
Die Rettung der bäuerlichen Landwirtschaft vor dem nahenden
Untergang wird von der EU-Agrarordnung verhindert. Die Technologieförderung
durch staatliche Investitionen wird behindert. Die Regionalförderung
wird behindert. Eine nachfrageorientierte Finanzpolitik wird durch
den „Stabilitätspakt“ generell verhindert. Die
für eine Volkswirtschaft enorm wichtige Geldpolitik ist nicht
mehr unter nationaler Kontrolle. Dem Zugang Fremder zum deutschen
Arbeitsmarkt und damit der Überfremdung der deutschen Gesellschaft
ist durch die EU-„Freizügigkeit“ Tür und
Tor geöffnet. Insbesondere wird die Masseneinwanderung aus
osteuropäischen Ländern – zu deren und unserem
Schaden! – wegen der EU-Osterweiterung demnächst nicht
aufzuhalten sein. In absehbarer Zeit wird Entsprechendes auch
in bezug auf die Ein-wanderung aus der Türkei gelten. U.s.w.,
u.s.f.. Die Aufzählung der Substanz- und existenzgefährdenden
Folgen aus der Abtretung politischer Selbstbestimmungs-rechte
und nationaler Souveränität an überstaatliche Institutionen
könnte beinahe endlos fortgesetzt werden, und zwar, wie gesagt,
auf allen gesellschaftlichen und staatlichen Ebenen. DIESE Entwicklung
mit allen ihren verheerenden Folgen wird dem deutschen Volk sehr
bald endgültig das Genick brechen, wenn ihr nicht durch eine
neue nationale Volksbewegung SOFORT EINHALT GEBOTEN WIRD.
Dabei ist es aber nun einmal von entscheidender politischer Bedeutung,
daß diese dramatische Entmachtung des Volkssouveräns
gegen den Kern und das Wesen des Grundgesetzes, also gegen die
Freiheitlich Demokratische Grundordnung (FDGO), namentlich gegen
Art. 20 GG, verstößt. Sie wollen uns scheinbar daran
hindern, diese Tatsache zur Legitimierung eines breiten Widerstandes
und zur Schaffung einer nationalen Massenbewegung zu nutzen. Wissen
Sie, wem Sie damit dienen? – Das Wort „Legitimierung“
benutze ich hier übrigens völlig wertfrei, einfach aus
dem Wissen heraus, mit Hilfe welcher tatsächlichen oder scheinbaren
rechtlichen Legitimation wir heute – bei Vorhandensein der
sonstigen notwendigen Voraussetzungen – eine Massenbewegung
mobilisieren könnten.
Dabei spielen die technischen Unzulänglichkeiten anderer
Teile des Grundgesetzes überhaupt nicht die Rolle, die Sie
unterstellen, weder auf der gegnerischen noch auf unserer eigenen
Seite. Unseren politischen Gegnern geht es derzeit hauptsächlich
darum, daß das Grundgesetz die „Modernisierung“,
d.h. Neoliberalisierung und Internationalisierung Deutschlands
bremst, z.B. durch den stark gewachsenen Anteil der Gesetze, die
der Zustimmung durch den Bundesrat bedürfen, oder durch die
Kultur- und Bildungshoheit der Länder, ja im Grunde überhaupt
durch die Auswirkungen des Föderalismus. Hier wirken Bestimmungen,
die ursprünglich gegen einen deutschen zentralistischen Staat
gerichtet waren, sich zunehmend gegen die internationalistische
Gleichschaltung Deutschlands und die rücksichtslose Durchsetzung
der Herrschaft der internationalen Hochfinanz aus. Deswegen werden
jetzt in den Systemmedien immer mehr kritische Kommentare zum
Grundgesetz veröffentlicht. Hintergründig spielt sicherlich
auch bei unseren Gegnern die von mir angesprochene Erkenntnis
eine Rolle, daß die rechtliche EU-isierung und Globalisierung
eine fundamentale Verletzung der FDGO darstellt. Dies wird selbstverständlich
nicht offen ausgesprochen, dürfte aber von den eigentlichen
Strippenziehern als sehr gefährliche Hypothek erkannt worden
sein und schon Anlaß zur Planung entsprechender, natürlich
noch geheimgehaltener Gegenmaßnahmen gegeben habe. Über
die Tatsache, daß nationale Kreise diesen neuralgischen
Punkt als Hauptangriffsziel mehrheitlich noch nicht erkannt haben,
dürften sich die Machthaber ungemein freuen. Wegen Diskussionen,
wie der gerade von uns geführten, sind sie aber wahrscheinlich
beunruhigt, denn sie zeigen, daß wir dabei sind, ihre strategische
Achillesferse ins Visier zu nehmen.
Für die nationalen Kräfte hat die FDGO eine zur gegnerischen
Sicht gewissermaßen spiegelbildliche Bedeutung. Denn für
sie bietet die Grundordnung die Möglichkeit, den gesamten
Ausverkauf deutscher Souveränität, insbesondere die
entsprechenden, nachrangigen (!) Grundgesetzänderungen, für
NULL UND NICHTIG zu erklären und dementsprechend in der Tat
eine revolutionäre Bewegung aufzubauen, und zwar auf der
Grundlage legitimer Interessen UND einer legalistischen Grundkonzeption.
Je schwieriger die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse
werden, um so mehr wird sich eine solche Strategie anbieten. Erinnern
wir uns an den größten deutschen Revolu-tionär,
Martin Luther! Er ist nicht anders vorgegangen. Er nahm dem Papst
die Deutungshoheit und erklärte – mit überlegenen
Argumenten – den deutschen Protestantismus zum einzigen
legitimen Verkünder und Wahrer des Evangeliums. Damit hat
er die damalige, ebenfalls globalistische Weltordnung erschüttert
und sich wie kaum ein anderer um die deutsche Nation und, darüber
hinaus, um die gesamte germanische Nation verdient gemacht. Das
gilt m.E. unbeschadet des verheerenden Dreißigjährigen
Krieges, denn ohne Luther hätte sich die Römische Gleichschaltung
und Globalisierung durchgesetzt und die Entwicklung freier Nationen
im Keim erstickt.
Die konkreten Mängel des Grundgesetzes kritisieren Sie m.E.
völlig zurecht, z.B. die zwar nicht verfassungsrechtlich
geschützte oder gar vorgeschriebene, aber als Fehlentwicklung
auf jeden Fall naheliegende Vorherrschaft der Parteien in den
Parlamenten. Diese Mängel bieten sich aber der nationalen
Bewegung weder aus zwingenden sachlichen Gründen noch aus
Gründen der taktischen Zweckmäßigkeit als Begründung
für jene Fundamentalablehnung des Staates an, die bei Ihnen
ganz offensichtlich im Vordergrund steht. Ganz im Gegenteil, da
die Folgen oder Begleit-erscheinungen dieser Mängel, v.a.
der Abbau der politischen Selbstbestimmung auf allen Ebenen, einen
krassen Verstoß gegen die FDGO, insbesondere gegen die Volks-souveränität,
darstellen, haben nationale Kräfte die beste argumentative
Plattform, indem sie als Verteidiger des Staates und der staatlichen
Selbstbestimmung gegen die Angriffe nationalstaatsfeindlicher,
internationalistischer Kräfte auftreten. Es spricht überhaupt
nichts dagegen, ganz im Gegenteil, daß wir dabei die mit
der Volkssouveränität nicht vereinbaren Teile des Grundgesetzes
scharf kritisieren und in diesem Zusammenhang auch eine völlige
Umarbeitung dieser Teile, in erster Linie der Regierungsform,
fordern. Bekanntlich ist dies im Rahmen der FDGO jederzeit möglich.
Auch die Vision, daß dies im Rahmen eines nationalen Erwachens
mit der Wiedererrichtung des Reiches einhergehen sollte, ist naheliegend.
Alles dies ist möglich und könnte, wenn es politisch
richtig angegangen wird, zur Grundlage einer neuen nationalen
Strömung und einer großen, mittelfristig mehrheitsfähigen
nationalen Bewegung werden. Ich erwähnte, daß wir als
nationale Kräfte eine bessere Argumentationsplattform haben,
wenn wir als Verteidiger der immer offensichtlicher bedrohten
staatlichen Selbstbestimmung und politischen Handlungs-fähigkeit
auftreten, als wenn wir, wie Oberlercher, den Verzicht auf die
Selbst-bestimmung – und damit wahrscheinlich auf jede Zukunftsfähigkeit
– in Kauf nehmen, damit die BRD so schnell wie möglich
zum Teufel geht. Dies ist eigentlich sowohl rechtlich als auch
psychologisch eine Binsewahrheit und müßte m.E. von
allen gutwilligen nationalen Kräften auch als solche anerkannt
werden. Denn erstens denkt die Masse grundsätzlich legalistisch
und wird erst „revolutionär“, wenn sie eine einfach
gestrickte legale Begründung dafür hat. (Mag widersprüchlich
klingen, aber ist so.) Und zweitens sind insbesondere nationale
und gemeinschaftsorientierte Menschen, ob rechts oder links, hauptsächlich
mobilisierbar, wenn es um VERTEIDIGUNG substantieller Interessen,
NICHT UM ANGRIFF geht.
ES GEHT ALSO UM DIE HERSTELLUNG DER AKZEPTANZFÄHIGKEIT UND
MEHRHEITS-FÄHIGKEIT NATIONALER POLITIK, UND ZWAR UNAUFSCHIEBBAR,
DENN VIEL ZEIT STEHT NICHT ZUR VERFÜGUNG.
ICH KANN NUR AN ALLE VERANTWORTUNGSBEWUSSTEN NATIONALEN KRÄFTE
APPELLIEREN, DIES ZU BEHERZIGEN.
DER ERFOLG KÖNNTE DANN SCHNELLER KOMMEN, ALS WIR AHNEN.
VERWEIGERN WIR UNS ABER DIESEM REALISMUS, WIRD DIE NATIONALE BEWEGUNG
IN DEUTSCHLAND SCHEITERN UND DIE DEUTSCHE NATION IN WENIGEN JAHRZEHNTEN
AUSGELÖSCHT SEIN.
Feldkirchen-Westerham, den 16. Oktober 2003
Per Lennart Aae
7.
I. Stawitz an J. Schwab
Ingo Stawitz
(...)
EPost: IngoStawitz@aol.com
19.10.2003
Herrn Jürgen Schwab
Betrifft: Aaes Brief an den Bundestagspräsidenten und Ihre
Anmerkungen dazu.
Lieber Kamerad Schwab! Das Verbotsverfahren zeigt den Nationalisten,
dass die BRD-Judikative im Rahmen der heute bestehenden Ordnung
-ob geliebt oder nicht ist unerheblich- noch einigermaßen
funktioniert, d.h. der infame Versuch, die NPD zu verbieten, wurde
ausgerechnet von BRD-Juristen vereitelt und nicht wie einige befürchtet
haben, abgesegnet!
Inwiefern ist bei einigen die Maske gefallen? Das bleibt Ihr Geheimnis.
Festzuhalten bleibt, dass der ehemalige Amtsleiter Politik, nämlich
Herr Aae im Zusammenhang mit Peter Marx (NPD Saarland) und mit
mir versuchte, die Verteidigung der NPD auf der Grundlage des
Bestehenden, des Faktischen zu betreiben d.h. den politischen
Feind mit seinen eigenen Waffen zu schlagen, anstatt sich im luftleeren
theoretischen Raum zu verlieren. Herr Aae stand auch nicht allein
mit seiner Meinung da, sondern fand die Zustimmung der Mehrheit
im PV, einschließlich der Stimme des Vorsitzenden Udo Voigt,
bis Horst Mahler auf der Bühne erschien und die Regie veränderte.
Glauben Sie allen Ernstes, dass Peter Marx, Sascha Rossmüller,
Holger Apfel oder ich als Erfüllungsgehilfen der US-Propaganda
gewirkt haben oder wirken würden?
Lieber Kamerad Schwab, obwohl ich vieles von dem was Sie bisher
geschrieben haben befürworte und Ihnen sogar ehrenwerte Motive
unterstellen möchte, noch jedenfalls- bin ich sehr enttäuscht
über die unangemessene Art, wie Sie versuchen den Kameraden
Aae als Quisling der USA oder der Zionisten darzustellen oder
als Mitglied des Jesuitenordens.
Jedoch, hier geht es nicht um Persönliches sondern, um die
Strategie und um die Taktik im Kampfe gegen unseren gemeinsamen
Feind.
Sie haben in einem früheren Schreiben die Abrissbirne als
Mittel zur Lösung der Probleme der BRD eingebracht und die
zerstört bekanntlich alles bis auf die Grundfesten!
Wollen Sie das wirklich? Ist Ihr Hass so groß, dass der
Verstand überlagert wird? Begeben Sie sich nicht ungewollt
in die Rolle des blinden Zerstörers? Ist die Masse der Deutschen
bereit, einer solchen Politik zu folgen? Immerhin überlegenswert!
Dem Kamerad Aae auf der anderen Seite dagegen, ist durchaus bewusst,
dass das GG nicht die deutsche Verfassung ist, die wir uns vorstellen
oder wünschen. Da muß vieles korrigiert werden! Jedoch,
geht er davon aus, dass es angesichts der tödlichen Vernichtungsversuche
gegen alle europäischen Völker und Nationen durch internationale
Organisationen und deren Hintermänner, zweckmäßiger
ist, vom Status Quo auszugehen und das vorhandene gesetzliche
Instrumentarium zu nutzen, um unsere Gegner damit noch rechtzeitig
zu schlagen!
Diese Art von Politik ist für die meisten Deutschen logisch
und nachvollziehbar und hat ggf. Aussicht darauf ,wirklich verstanden
und gewollt zu werden im Gegensatz zu den vielen Phantasiekonstrukten,
die auf dem Marktplatz der „Revolutionären“ gehandelt
werden.
Selbstverständlich können Sie alles ablehnen und in
Frage stellen, was heute ist, nur dürfen Sie und Ihre Anhänger
dann überhaupt keine politischen Erfolge für das Fortkommen
der NPD erwarten!
Am Rande eine alte deutsche Weisheit: Lieber den Spatz in der
Hand, als die Taube auf dem Dache! Soll heißen: bleibe nüchtern
und realistisch, halte fest an das was du hast! Die Alternative
ist meistens: leer auszugehen!
In der Frage des Fraktionszwanges und des freien Mandates, habe
ich 4 Jahre praktische Erfahrung hinter mir.
Es ist nicht nur ein altes Ideal des Liberalismus, wenn das Abg.Gesetz
die freie Gewissensent-scheidung und die Unabhängigkeit fordert
und Kamerad Aae in seinem Schreiben an den Bundestagspräsidenten
sich darüber beklagt, dass dieses Prinzip bzw. dieses Recht
missachtet wird.
Dazu einige wenige Beispiele:
Hätten meine Fraktionskollegen und ich sich an die Vorgaben
des Dr. G. Frey gehalten, der durch seine Palladine an den Fraktionssitzungen
immer vertreten war, säßen wir heute alle wegen Veruntreuung
im Gefängnis! Das taten wir nicht, weil wir freie Menschen
sind, die sich an Recht und Gesetz halten. Dem Führer Dr.
Frey wären wir nur zu gern gefolgt, vorausgesetzt er hätte
sich genauso verhalten und die Dinge wirklich vertreten, die er
vorgab zu vertreten.
Das alles und vieles mehr steht in dem von mir geschriebenen Buch
„Mein Krampf“ welches Holger Apfel nicht bereit war
zu veröffentlichen, weil -wie er mir schrieb- es zu erwarten
ist, dass ich über Missstände bei der DVU und der NPD
berichten würde! Komisch!
Sind nicht die 6 SPD-Abgeordneten, die sich vor wenigen Tagen
in Sachen Sozialabbau gegen die von Herrn Müntefering und
Herrn Schröder geforderte Fraktionsdisziplin gestellt haben,
die besseren Abgeordneten? Immerhin versuchen diese, Schaden vom
Volke abzuwenden!
Ein anderes Beispiel: Ich habe erlebt, wie idiotisch es sein kann,
wenn nicht individueller Verstand sondern, Zwang zum Handeln nötigt.
Unsere DLVH Fraktion brachte einen Antrag ins Landesparlament
ein, der von einem Forderungs-katalog aus dem Presseorgan der
Gewerkschaft der Polizei wortwörtlich abgeschrieben war!
Dieser Antrag wurde von mir im Plenum vertreten. Resultat: Alle
Abgeordneten aller etablierten Parteien lehnten ihn ab, weil es
so angeordnet wurde und von uns „Rechte“ eingebracht
wurde.
Aus der Blindheit der Geschlossenheit heraus, übersahen die
etablierten Politiker, dass es sich nicht um unsere Forderungen
handelte sondern, um die der Polizei! Sie vergaßen offensichtlich
auch, dass Vertreter der Polizei während der Debatte anwesend
waren und erleben mussten, dass nicht die Regierungspartei oder
der zuständige Innenminister oder die Oppositionsparteien
hinter ihre Forderungen standen sondern, die verfemten Rechten!
Als Dank für unsere Bemühungen, lud die Gewerkschaft
der Polizei uns zu ihrem jährlichen Abschlussfest im Kieler
Schloss ein. Am Nebentisch saß die Regierungschefin Heide
Simonis!
Können Sie sich das dumme Gesicht dieser Frau vorstellen,
als sie bemerkte, dass ausgerechnet nach Mölln und Solingen,
die Rechten am Ehrentisch neben ihr saßen? Sie ging vorzeitig,
wir blieben demonstrativ!
Nicht, dass wir scharf darauf waren, von den Vertretern des Systems
eingeladen worden zu sein -wir konnten unser eigenes Bier kaufen!-
sondern wir setzten Zeichen insofern, dass nicht wir die Verfassungsfeinde
oder die Volksverderber sind, sondern die Herrschenden jene verkörpern!
Solche Erfolge konnten wir mehrfach erzielen. Unsere Aktionen
haben nichts mit Anbiederung zu tun gehabt und wir führten
die Etablierten überall vor, wo es Gelegenheit dazu gab.
Oftmals auf ihren eigenen Veranstaltungen oder auf diplomatischen
Treffen (Ostseekonferenz)! Aber wir Handelten im Rahmen der Gesetze
und des Anstandes und wurden mit Sicherheit von den Etablierten
mehr gefürchtet als die Spinner aus den nationalrevolutionären
Zellen, die als Vorwand für Verbote dienen.
Lieber Kamerad Schwab, es gäbe unendlich viel mehr zu berichten,
aber ich werde jetzt abschließen und mich einer wichtigen
Angelegenheit im Sinne unseres Volkes widmen, nämlich der
Pflege meiner Familie.
Es grüßt Sie Ingo Stawitz
8. J. Schwab antwortet P.L. Aae und I. Stawitz
Liebe
Kameraden Aae und Stawitz,
doch noch ein kurzer Nachtrag von mir.
„Nationalrevolutionär“ ist kein Selbstzweck,
sondern muß der politischen Lage entsprechen. Würde
ich in einem deutschen Staat leben, der ernsthaft und erfolgversprechend
die deutsche Volksgemeinschaft anstreben würde, so wäre
ich kein Nationalrevolutionär mehr, sondern ganz normaler
Staatsbürger – im Sinne von citoyen und nicht von bourgeois
(gemäß der Unterscheidung von Jean-Jacques Rousseau).
Ich gehe – besonders im Gegensatz zu Per Lennart Aae –
davon aus, daß es in der BRD keine Volksgemeinschaft gibt
und es diese unter den Bedingungen der FDGO auch niemals geben
wird. Deshalb steht das Ziel einer „Volksgemeinschaft“,
wie es in Punkt 3 des Parteiprogramms der NPD gefordert wird,
in revolutionärem Widerspruch zum BRD-System.
Im Jahr 1999, also noch vor dem Verbotsverfahren, hatte ich den
NPD-Parteivorstand (PV) auf das intellektuelle Defizit hingewiesen,
ein revolutionäres Ziel auszugeben („Volksgemeinschaft“),
ohne die Mittel hierfür zu benennen. Das ist typisch Parteipolitik:
etwas versprechen, ohne zu sagen, wie es funktioniert!
Aus diesem Defizit heraus hat sich der Arbeitskreis „Volk
und Staat“ entwickelt. Der Versuch von NPD-Grundgesetzpatrioten,
die Arbeit des AK zu verhindern bzw. den vorgesehenen AK in ein
belangloses Hamsterrad zu deformieren, nämlich in eine „Arbeitsgemeinschaft“,
die es in der Satzung nicht gibt, ist damals erfolgreich abgewehrt
worden. Das waren genau die Kreise, die wenig später –
ebenfalls erfolglos – versucht hatten, Horst Mahlers Arbeit
im Verbotsverfahren zu sabotieren, indem sie sich der Gegenseite
des Verfahrens, den Innenministern und ihren Ämtern, als
Kronzeugen für die angebliche Verwerflichkeit nationalrevolutionären
Strebens innerhalb der NPD angeboten hatten. Auch dieser Angriff
konnte abgewehrt werden.
Für mich gibt es grundsätzlich zwei denkbare Möglichkeiten,
das Ziel der Volksgemeinschaft – ausgehend von dem staatspolitischen
status quo – erreichen zu können:
1. Die BRD ist reformierbar, sie verändert sich von innen
heraus zu einem Staatswesen, das dem Gemeinwohl des deutschen
Volkes nutzt und ihm nicht schadet. Hierzu wäre von Seiten
der politischen Klasse der BRD Reformwille und die Reformfähigkeit
erforderlich, wobei es gerade an dem ersten fehlt. Die politische
Klasse der BRD müßte sich für Reformvorschläge
von „außen“ öffnen, diese ernsthaft umzusetzen
versuchen und nicht Reformvorschläge wie in Heft Nr. 11 der
NPD-Schriftenreihe Profil in Verbotsanträgen und VS-Berichten
zu verunglimpfen.
2. Die BRD ist nicht reformierbar, gerade deshalb, weil in ihr
als dem Anti-Reich auf deutschem Boden der fremdherrschaftliche
Ungeist des Nationalverrats schlummert. Weil das Ziel der alliierten
Gründung der nachkriegsdeutschen Besatzungsorganisation (Carlo
Schmidt) in der Vernichtung des deutschen Volkes liegt, wäre
wohl auch die Unterstellung eines Reformwillens der BRD-Herrschenden
eine contradiction, also ein Widerspruch in sich in bezug auf
das ursprüngliche Ziel der alliierten Gründer und ihrer
Vasallen.
Jeder Leser kann nun für sich entscheiden, welche Option
wahrscheinlicher ist. Der NPD-Arbeitskreis „Volk und Staat“
hat in Heft Nr. 11 der Schriftenreihe Profil im Auftrag des PV
praktikable Reformvorschläge für das BRD-System formuliert,
die von den Herrschenden kriminalisiert wurden. Nun ist es also
an der Zeit, die revolutionäre Alternative hervorzukehren,
die als Weiterentwicklung – und nicht im Widerspruch –
zu den von den BRD-Herrschenden verschmähten Reformvorschlägen
zu sehen ist. Deshalb wurde auf dem zurückliegenden Bundesparteitag
der NPD in Saarbrücken ein Europawahlprogramm verabschiedet,
in dem sich die überwältigende Mehrheit der Parteitagsdelegierten
auf die Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen
Reiches verpflichtet hat. An diesen Grundsatzbeschluß dieses
höchsten Gremiums ist nun anzuknüpfen.
Von einer drohenden Spaltung der Partei, wie dies neulich in einem
Brief aus Dortmund an den PV herangetragen wurde, kann überhaupt
keine Rede sein! Der NPD stehen nach wie vor beide Optionen offen:
Realpolitisch – wie dies Ingo Stawitz befürwortet –
auf den status quo von GG und FDGO zu reagieren, etwa durch Hinweise
auf den Verstoß der Herrschenden bezüglich ihrer eigenen
Regeln, was durch konkrete Reformvorschläge (wie in Profil
Nr. 11) zu erweitern ist, und darüber hinaus ist die ordnungspolitische
Diskussion zu beleben, die über das BRD-System hinaus geht.
Ich selbst vertrete natürlich grundsätzlich die revolutionäre
Option, schließe jedoch die denkbare, wenn auch unwahrscheinliche
Möglichkeit von Reformen nicht aus, wie auch in meinem Buch
Volksstaat statt Weltherrschaft ausführlicher dargelegt.
Mit kam. Grüßen
Jürgen Schwab
9.
P.L. Aae antwortet J. Schwab
Meine
Kommentare zu den neuesten Ausführungen Jürgen Schwabs
will ich diesmal direkt an die einzelnen Abschnitte seines Textes
koppeln. Die betreffenden Textabschnitte zitiere ich jeweils in
kursiver Schrift.
„Nationalrevolutionär“ ist kein Selbstzweck,
sondern muß der politischen Lage entsprechen. Würde
ich in einem deutschen Staat leben, der ernsthaft und erfolgversprechend
die deutsche Volksgemeinschaft anstreben würde, so wäre
ich kein Nationalrevolutionär mehr, sondern ganz normaler
Staatsbürger – im Sinne von citoyen und nicht von bourgeois
(gemäß der Unterscheidung von Jean-Jacques Rousseau).
Daß eine „nationalrevolutionäre“ Politik,
wie auch jede andere Politik, nicht zum Selbstzweck werden darf,
sondern in der gegebenen politischen Lage den aufgestellten politischen
Zielen zu dienen hat, darin stimme ich mit Jürgen Schwab
überein. Diese Erkenntnis verpflichtet uns aber v.a. zu folgenden
rationalen Denkleistungen: a) Definition des Zieles, b) Analyse
der Lage, c) Feststellung wie das Ziel in der gegebenen Lage erreicht
werden kann. – Gehen wir in dieser Weise vor, kommen wir,
ausgehend von unserer völkisch-nationalen Grundanschauung,
zwangsläufig zu folgenden Ergebnissen: A) Das Ziel ist auf
nationaler Ebene die Erhaltung des deutschen Volkes in seiner
soziokulturellen Identität und staatlichen Einheit, auf internationaler
Ebene der Sieg des völkisch-raumorientierten, ökologischen
und demokratischen Selbstbestimmungsprinzips über das kapitalistisch-globalistische,
kosmopolitische, zentralistisch-imperialistische Fremdbestimmungsprinzip.
B) Die Lage ist nicht von einer etwaigen innerdeutschen Auseinandersetzung
zwischen Anhängern DES „Reiches“ einerseits und
DER „brd“ andererseits gekennzeichnet, sondern vielmehr
von einer derzeit überaus erfolgreichen Kampagne der Globalisten
zur Zerschlagung JEDER Eigenstaatlichkeit und JEDER ethnischen
Identität einerseits UND von einem beginnenden, weltweiten,
insbesondere auch in Deutschland zu beobachtenden Widerstand gegen
diesen kapitalistisch-internationalistischen Frontalangriff auf
die grundlegenden Freiheitsrechte der Völker andererseits.
C) Das unter A genannte Ziel kann nur erreicht werden, wenn es
gelingt, den Widerstand gegen die Auflösung des Nationalstaates
und die Zersetzung des soziokulturell gewachsenen, harmonisch-ausgewogenen
Gemeinwesens zu stärken und über alle Standes-, Konfessions-,
Partei- und Verbandsgrenzen hinweg zu organisieren. In dieser
Hinsicht findet heute allmählich eine geistesgeschichtlich
bedeutsame Schwerpunktverschiebung statt, von der allerdings die
meisten Angehörigen des nationalen Lagers in Deutschland
vor lauter Stigmata kaum etwas mitbekommen haben. Doch nur wer
jenseits des noch schrillen und lärmenden globalistischen
Tenors und der stigmatisierenden Hetze der veröffentlichten
Meinung „das Gras wachsen hört“, wird in der
Lage sein, die allmählich einsetzende neue Weichenstellung
im völkisch-nationalen Sinne entscheidend zu beeinflussen.
Der Schlüssel zum Erfolg heißt: beharrliche Begründung
unserer Freiheitsrechte sowie der Entwicklungsfähigkeit von
Land und Volk mit jenen soziokulturellen, völkischen und
ökologischen Prinzipien, welche die Grundlage völkisch-nationaler
Politik ausmachen. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Verfallstendenzen
der nationalen, aber auch der internationalen Strukturen besitzen
wir in dieser wissenschaftlich begründeten Argumentation
eine überlegene geistige Waffe, die uns den Sieg bringen
wird, wenn uns nicht ein Ragnarök oder Harmageddon die für
jeden Neuanfang notwendigen Grundlagen vorher vernichtet. –
Das revolutionäre Potential ist allein in dieser geistigen
und wissenschaftlichen Überlegenheit und in der damit verbundenen
Möglichkeit, dem Gegner die Deutungshoheit zu entreißen,
begründet, nicht im Bemühen von historischen Metaphern.
Letztere sind wertvoll, wenn sie positiv und konstruktiv ausgelegt
werden, aber nicht wenn man sie zum pseudorevolutionären
Popanz und zur „Abrißbirne“ pervertiert.
Ich gehe – besonders im Gegensatz zu Per Lennart Aae –
davon aus, daß es in der BRD keine Volksgemeinschaft gibt
und es diese unter den Bedingungen der FDGO auch niemals geben
wird. Deshalb steht das Ziel einer „Volksgemeinschaft“,
wie es in Punkt 3 des Parteiprogramms der NPD gefordert wird,
in revolutionärem Widerspruch zum BRD-System.
Zunächst könnte es vielleicht Jürgen Schwab interessieren,
daß ich derjenige war, der das entscheidende Bekenntnis
zur Volksgemeinschaft im derzeitigen NPD-Programm formulierte:
„Volksherrschaft setzt Volksgemeinschaft voraus“.
Volksgemeinschaft ist aber nicht eine Staatsform, sondern die
Bezeichnung eines soziokulturellen Zustandes, der in einer Massengesellschaft
niemals hundertprozentig gegeben sein wird, der aber politisch
anzustreben ist, u.a. weil ein Mindestmaß davon die VORAUSSETZUNG
für jede dauerhafte, freiheitliche Staatsordnung ist –
wie es im Parteiprogramm der NPD eben sinngemäß steht.
Die FDGO setzt sich aus den Artikeln 1 und 20 Grundgesetz zusammen.
Letzterer ist, was das Bekenntnis zur Volksherrschaft betrifft,
eigentlich nichts anderes als Punkt 3 im NPD-Programm, also als
jener Punkt, der mit dem oben zitierten Satz von mir beginnt.
Unser Parteiprogramm geht zwar weiter als Art. 20 GG, steht aber
keineswegs dazu im Widerspruch. Art. 1 Grundgesetz ist das seinerzeit
von Carlo Schmidt formulierte Ergebnis der Bemühungen, dem
Grundgesetz eine allgemeine, in schwerer Zeit das Gemeinschafts-
und Einigkeitsgefühl stärkende Wertgrundlage für
das deutsche Volk voranzustellen, und zwar notgedrungenermaßen
unter den Bedingungen der damaligen Besatzungsmächte. Siehe
die Memoiren von Carlo Schmidt. Mit dem Satz „Die Würde
des Menschen ist unantastbar“ sollte nicht einem hemmungslosen
Individualismus Vorschub geleistet, sondern die gegenseitige Achtung
der Deutschen untereinander als tragendes Prinzip für das
Grundgesetz erklärt werden. So ist dieser Grundgesetzartikel
auch höchstrichterlich ausgelegt worden: „Das Menschenbild
des Grundgesetzes ist nicht das eines isolierten souveränen
Individuums; das Grundgesetz hat vielmehr die Spannung Individuum-Gemeinschaft
im Sinne der Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit
der Person entschieden, ohne dabei deren Eigenwert anzutasten.“
Siehe Dürig in Maunz-Dürig, Komm. z. GG. Art. 1 Rdnr.
46. – Der Begriff FDGO ist weder inhaltlich noch politisch-taktisch
als nationales Negativ-Schlagwort oder Unwort geeignet. Gegen
die Volksgemeinschaft wendet er sich keineswegs. Das Gegenteil
ist der Fall.
Die Behauptung, es gebe in der BRD keine Volksgemeinschaft, kommt
einer Verneinung der Existenz des deutschen Volkes gleich. Richtig
ist, daß die Volksgemeinschaft starken Zersetzungs- und
Auflösungskräften ausgesetzt ist und einer Stärkung
und Revitalisierung durch ein neues weltanschauliches Paradigma
und eine neue politische Führung bedarf. Mit den Details
der Regierungsform hat dies aber höchstens indirekt etwas
zu tun.
Im Jahr 1999, also noch vor dem Verbotsverfahren, hatte ich den
NPD-Parteivorstand (PV) auf das intellektuelle Defizit hingewiesen,
ein revolutionäres Ziel auszugeben („Volksgemeinschaft“),
ohne die Mittel hierfür zu benennen. Das ist typisch Parteipolitik:
etwas versprechen, ohne zu sagen, wie es funktioniert!
Unter „Mitteln“ versteht Schwab hier offensichtlich
die von ihm angesprochenen und im Rahmen der FDGO jederzeit möglichen
Korrekturen des Grundgesetzes. Damit stößt er offene
Türen auf, denn dieses Anliegen ist z.B. schon in Punkt 3
NPD Parteiprogramm in allgemeiner Form erwähnt. Niemand kann
etwas gegen eine sachliche Konkretisierung dieser Leitgedanken
haben, etwa als Entwurf einer neuen Regierungsform. Das Problem
mit Jürgen Schwab und seinesgleichen ist aber, daß
es ihnen gar nicht in erster Linie um solche Verbesserungen, sondern
vielmehr um das für eine nationale Politik sinnlose, ja schädliche
Schüren von Ressentiments und Haßgefühlen gegen
die Bundesrepublik Deutschland geht. Damit kann mit Sicherheit
keine bessere Volksgemeinschaft hergestellt werden und ich finde
auch, gelinde gesagt, das ständige Durcheinanderbringen angeblicher
Reformvorschläge mit Abrißparolen intelektuell unredlich.
Aus diesem Defizit heraus hat sich der Arbeitskreis „Volk
und Staat“ entwickelt. Der Versuch von NPD-Grundgesetzpatrioten,
die Arbeit des AK zu verhindern bzw. den vorgesehenen AK in ein
belangloses Hamsterrad zu deformieren, nämlich in eine „Arbeitsgemeinschaft“,
die es in der Satzung nicht gibt, ist damals erfolgreich abgewehrt
worden. Das waren genau die Kreise, die wenig später –
ebenfalls erfolglos – versucht hatten, Horst Mahlers Arbeit
im Verbotsverfahren zu sabotieren, indem sie sich der Gegenseite
des Verfahrens, den Innenministern und ihren Ämtern, als
Kronzeugen für die angebliche Verwerflichkeit nationalrevolutionären
Strebens innerhalb der NPD angeboten hatten. Auch dieser Angriff
konnte abgewehrt werden.
Zunächst ein Wort zum Verbotsverfahren: Dieses wurde sicherlich
nicht aus rechtsstaatlichen Gründen eingestellt, sondern
wegen der vielen Unwägbarkeiten eines Verbots und des hohen
Gefahrenpotentials - nicht zuletzt für das Bundesverfassungsgericht
selbst! – durch das kriminelle Verhalten von Antragsstellern
und Geheimdiensten. Die Einstellung erfolgte also keineswegs wegen
der anwaltlichen Tätigkeit von Horst Mahler. Ganz im Gegenteil,
gerade Mahlers offensichtliche Bemühungen, die NPD in plumpester
Weise mit den klassischen Verbotskriteriumsstereotypen zu belasten,
wie etwa der Ablehung der Parteienvielfalt, der Neubelebung des
historischen Nationalsozialismus u.ä., gaben den Antragsstellern
bis zuletzt eine gewisse Hoffnung, daß es doch noch weitergehen
könnte. Denn Mahler WOLLTE das Verfahren, und zwar von Anfang
an, und er hätte m.E. im Interesse seiner eigenen Ambitionen
das NPD-Verbot auch locker in Kauf genommen. Nach der Einstellung
ist er ja auch in demonstrativer und für die NPD demütigender
Form aus der Partei ausgetreten. Warum nicht vorher? Das wäre
bei Nichteinstellung sicherlich zielführender im Sinne der
Abwehr eines Verbots gewesen als die durch die Mitgliedschaft
hergestellte Identifizierung des Mandanten, also der Partei, mit
den abstrusen politischen Parolen des Anwalts.
Im übrigen sollte Jürgen Schwab sich daran erinnern,
daß der „AK Volk und Staat“ mit ihm selbst als
Vorsitzendem erst auf förmlichen Antrag von mir als regulärer
Arbeitskreis eingerichtet wurde, und zwar am 6. Dezember 2000,
gleichzeitig mit der einstimmigen Verabschiedung der NPD-PV-Erklärung
„Die NPD und das politische System der BRD“, wenn
ich mich recht erinnere. Die Geschichte mit den „Arbeitsgemeinschaften“
ging auf einen Vorschlag von Jürgen Distler zurück,
die Arbeitskreise generell in Arbeitsgemeinschaften umzubenennen,
und hat im hier aktuellen Zusammenhang überhaupt keine Bedeutung.
- Ich kenne keine „Grundgesetzpatrioten“ in der NPD,
zumindest nicht welche, die auch nur annähernd meine politische
Denkrichtung vertreten. Mir nahestehende Kameraden denken vielmehr
sachbezogen, d.h. organisch, evolutionär, biologisch, sozial,
konfliktbezogen u.s.w., aber nicht formalistisch. Verfassungen
sind Statuten für Staaten, mehr nicht. Entscheidend ist das
lebende System Volk und Land. Hier kann eine Verfassung zwar durchaus
zur kulturellen Prägung beitragen, aber nicht glaubwürdig
zum Hauptgegenstand eines patriotischen Bewußtseins werden.
Bei Jürgen Schwab bin ich mir aber in dieser Hinsicht nicht
so sicher. Er denkt stark verfassungsbezogen im Sinne der Aufklärung
und dürfte eher zu „verfassungspatriotischen“
Fehlschlüssen neigen als die meisten anderen Nationalen.
- Im Grunde ist ja der ganze überzogene Reichsfetischismus
auch nichts anderes als eine Art Staats- oder Verfassungspatriotismus,
zumal der Reichsbegriff vom Wesen her eher imperialer als völkischer
Natur ist. Das schließt nicht aus, daß der Begriff
im Kontext der neueren deutschen Geschichte auch eine völkische
Bedeutung und einen wichtigen Identifikationswert hat. Man sollte
sich aber davor hüten, ihn überzubewerten und zum Ersatz
für das im politischen Kampf unabdingbare, politisch, weltanschaulich
und wissenschaftlich fundierte völkisch-nationale Denken
werden zu lassen.
Für mich gibt es grundsätzlich zwei denkbare Möglichkeiten,
das Ziel der Volksgemeinschaft – ausgehend von dem staatspolitischen
status quo – erreichen zu können:
1. Die BRD ist reformierbar, sie verändert sich von innen
heraus zu einem Staatswesen, das dem Gemeinwohl des deutschen
Volkes nutzt und ihm nicht schadet. Hierzu wäre von Seiten
der politischen Klasse der BRD Reformwille und die Reformfähigkeit
erforderlich, wobei es gerade an dem ersten fehlt. Die politische
Klasse der BRD müßte sich für Reformvorschläge
von „außen“ öffnen, diese ernsthaft umzusetzen
versuchen und nicht Reformvorschläge wie in Heft Nr. 11 der
NPD-Schriftenreihe Profil in Verbotsanträgen und VS-Berichten
zu verunglimpfen.
2. Die BRD ist nicht reformierbar, gerade deshalb, weil in ihr
als dem Anti-Reich auf deutschem Boden der fremdherrschaftliche
Ungeist des Nationalverrats schlummert. Weil das Ziel der alliierten
Gründung der nachkriegsdeutschen Besatzungsorganisation (Carlo
Schmidt) in der Vernichtung des deutschen Volkes liegt, wäre
wohl auch die Unterstellung eines Reformwillens der BRD-Herrschenden
eine contradiction, also ein Widerspruch in sich in bezug auf
das ursprüngliche Ziel der alliierten Gründer und ihrer
Vasallen.
Die negative Fixierung Jürgen Schwabs auf DIE Bundesrepublik
Deutschland, die als Vorbedingung für eine Verbesserung der
Verhältnisse zuerst zerschlagen werden müsse, ist eine
reine Zwangsvorstellung, und zwar eine besonders schlimme und
dem nationalen politischen Kampf extrem abträgliche. Ein
Staat entwickelt zwar bestimmte Traditionen und Denkstrukturen,
ist aber kein Lebewesen, sondern eine Organisationsform, deren
Entwicklung von der jeweiligen politischen Strömung und der
politischen Führung, aber auch von den politischen Gepflogenheiten
und Verhaltensweisen „in der Tiefe“, also nicht nur
in der Führungsspitze, bestimmt wird und sich entsprechend
laufend ändert. Unser Ziel muß es dementsprechend sein,
die Macht im Staate zu erobern. Dann werden wir auch die Politik
und die Ziele dieses Staates in denjenigen Punkten ändern,
wo wir es für erforderlich halten. Wenn wir aber in einer
Zeit, in der die staatliche – und volkliche! – Unabhängigkeit
an sich in höchster Gefahr ist und immer mehr Menschen sich
diesbezüglich Sorgen machen, das Staatsgebilde als solches
mit der „Abrißbirne“ niederreißen wollen,
werden wir niemals in die Lage kommen, den verhängnisvollen
Lauf der Geschichte auch nur randständig zu beeinflussen,
geschweige denn abzuwenden. Ist es das, was Jürgen Schwab
will?
Jeder Leser kann nun für sich entscheiden, welche Option
wahrscheinlicher ist. Der NPD-Arbeitskreis „Volk und Staat“
hat in Heft Nr. 11 der Schriftenreihe Profil im Auftrag des PV
praktikable Reformvorschläge für das BRD-System formuliert,
die von den Herrschenden kriminalisiert wurden. Nun ist es also
an der Zeit, die revolutionäre Alternative hervorzukehren,
die als Weiterentwicklung – und nicht im Widerspruch –
zu den von den BRD-Herrschenden verschmähten Reformvorschlägen
zu sehen ist. Deshalb wurde auf dem zurückliegenden Bundesparteitag
der NPD in Saarbrücken ein Europawahlprogramm verabschiedet,
in dem sich die überwältigende Mehrheit der Parteitagsdelegierten
auf die Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen
Reiches verpflichtet hat. An diesen Grundsatzbeschluß dieses
höchsten Gremiums ist nun anzuknüpfen.
Die Vorschläge zur Direktwahl des Bundespräsidenten,
zur Ernennung des Bundeskanzlers durch den Präsidenten etc.
(Präsidialdemokratie) sind meines Wissens überhaupt
nicht „kriminalisiert“ worden. Sie stehen auch nicht
in irgend einer Weise im Widerspruch zur FDGO, können also
gar nicht als Kriterium für ein Parteiverbot nach Art. 21
II GG dienen. Aber mit ihrer sonstigen, wirklichkeitsfremden,
an den realen politischen Konfliktlinien vorbeizielenden Rhetorik
versuchen Schwab, Mahler, Oberlercher & Co. m.E. nur, die
NPD auf Stigmatisierungskurs zu bringen, damit sie sich politisch
von selbst erledigt. Da im Parteivorstand und beim Parteivorsitzenden
offenbar nur wenig politischer Sachverstand vorhanden ist, kann
es schon sein, daß sie damit z.T. Erfolg haben. Die strategisch
denkenden Gegner würden sich freuen. – Mir persönlich
macht dieser Sachverhalt natürlich keine Freude. Aber es
ist notwendig, ihn glasklar festzustellen.
Von einer drohenden Spaltung der Partei, wie dies neulich in einem
Brief aus Dortmund an den PV herangetragen wurde, kann überhaupt
keine Rede sein! Der NPD stehen nach wie vor beide Optionen offen:
Realpolitisch – wie dies Ingo Stawitz befürwortet –
auf den status quo von GG und FDGO zu reagieren, etwa durch Hinweise
auf den Verstoß der Herrschenden bezüglich ihrer eigenen
Regeln, was durch konkrete Reformvorschläge (wie in Profil
Nr. 11) zu erweitern ist, und darüber hinaus ist die ordnungspolitische
Diskussion zu beleben, die über das BRD-System hinaus geht.
Ich selbst vertrete natürlich grundsätzlich die revolutionäre
Option, schließe jedoch die denkbare, wenn auch unwahrscheinliche
Möglichkeit von Reformen nicht aus, wie auch in meinem Buch
Volksstaat statt Weltherrschaft ausführlicher dargelegt.
Wichtig ist nicht, wie viele Optionen der NPD offen stehen, sondern
welche sie wählt. Und hier ist es in der Tat kein ermutigendes
Zeichen, wenn Jürgen Schwab, im Gegensatz zu den hoffentlich
immer noch zahlreichen Parteimitgliedern mit Durchblick, über
ein angebliches Übergewicht für die Option der Fundamentalablehnung
der Bundesrepublik Deutschland frohlockt. Denn diese Wahl stellt
allein schon deswegen einen entscheidenden strategischen Fehler
dar, weil es in der bevorstehenden, schicksalhaften politischen
Auseinandersetzung mit absoluter Sicherheit NICHT um die Wiederherstellung
des Deutschen Reiches (der Weimarer Verfassung?) gehen wird, SONDERN
um die Selbstbestimmung des deutschen Volkes im Rahmen der Souveränität
der Bundesrepublik Deutschland und der Unabhängigkeit ihrer
vom deutschen Volkssouverän legitimierten Staatsorgane, ihrer
vereins-, gesellschaftsrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen
Unternehmungen, Genossenschaften, Verbände, Interessenvertretungen
u.s.w. und letztlich auch ihrer Bürger. Wenn die Legitimationskette
zwischen letzteren und den Staatsorganen heute auch ohne die „europäische“
und internationale Fremdbestimmung durchlöchert ist und die
Handlungsfähigkeit der Staatsorgane wegen konstitutioneller
Fehler zu wünschen übrig läßt, so liegt ein
Reformbedarf, kein Abrißbedarf vor. Bei veränderter
politischer Großwetterlage und unter anderen politischen
Vorzeichen werden nationale Kräfte unschwer die erforderlichen
Reformen des Staates an Haupt und Gliedern durchzusetzen wissen,
und zwar ohne dabei dem deutschen Volk in seiner vielleicht gefährlichsten
Existenzkrise (demographisch, sozial, kulturell, wirtschaftlich,
außenpolitisch) den Boden unter den Füßen wegzuziehen.
Bis dahin, also in der vor uns liegenden Kampfzeit, muß
der ungeheuere politische und propagandistische Vorteil genutzt
werden, der einfach darin besteht, daß wir das RECHT auf
unserer Seite haben, weil wir den Staat und seine Grundordnung
gegen den Hoch- und Landesverrat einer zur Erfüllungsgehilfin
der internationalen Hochfinanz verkommenen politischen Klasse
VERTEIDIGEN und dadurch – nicht zuletzt auch im Sinne der
in der FDGO geforderten Volkssouveränität! - das deutsche
Volk aus den Ketten fremder Vögte BEFREIEN wollen.
Dieser legitime und im Sinne des Grundgesetzes sogar legale FREIHEITSKAMPF
ist die einzige erfolgversprechende Option der nationalen Bewegung
in Deutschland. Sie erfordert aber, wie jede Grundsatzentscheidung,
ENTSCHLOSSENES HANDELN. Eine nationale Partei, die sich Scheinoptionen
offen halten will oder sich sogar GEGEN eine politisch und rechtlich
aussichtsreiche Strategie zur Verteidigung unserer staatlichen
Souveränität und nationalen Selbstbestimmung wendet,
verunsichert nationale Bürger und potentielle Sympathisanten
in allen Bevölkerungsschichten, spaltet die nationale Bewegung
und verzögert oder verhindert damit letztlich die politische
Trendwende, die für eine Abwendung der nahenden Katastrophe
dringend NOTWENDIG ist.
Per Lennart Aae
10. J. Schwab antwortet P.L. Aae
Die
„Volksgemeinschaft“ als Komposthaufen
Per Lennart Aae hat in der vorangegangenen Diskussion endlich
die Katze aus dem Sack gelassen und sich dazu bekannt, daß
der Begriff der „Volksgemeinschaft“, wie er ihn in
Punkt 3 des NPD-Parteiprogramms von 1997 formuliert hatte, so
zu verstehen sei, daß die „Volksgemeinschaft“
in der BRD verwirklichbar sei. Vielleicht bin ich der erste, der
diesem Schwindel auf die Schliche gekommen ist und diesen offengelegt
hat. Nachfolgend gehe ich noch einmal ausführlich auf den
Begriff der „Volksgemeinschaft“ ein, wobei ich mich
eingangs auf vorangegangene Textpassagen der Gesamtdiskussion
beziehe.
Schwab: Ich gehe – besonders im Gegensatz zu Per Lennart
Aae – davon aus, daß es in der BRD keine Volksgemeinschaft
gibt und es diese unter den Bedingungen der FDGO auch niemals
geben wird. Deshalb steht das Ziel einer „Volksgemeinschaft“,
wie es in Punkt 3 des Parteiprogramms der NPD gefordert wird,
in revolutionärem Widerspruch zum BRD-System.
Aae: (...) Die Behauptung, es gebe in der BRD keine Volksgemeinschaft,
kommt einer Verneinung der Existenz des deutschen Volkes gleich.
Richtig ist, daß die Volksgemeinschaft starken Zersetzungs-
und Auflösungskräften ausgesetzt ist und einer Stärkung
und Revitalisierung durch ein neues weltanschauliches Paradigma
und eine neue politische Führung bedarf. Mit den Details
der Regierungsform hat dies aber höchstens indirekt etwas
zu tun. (...)
Schwab: Besser hätte Per Lennart Aae seine unsinnige Begrifflosigkeit
nicht unter Beweis stellen können. Indem er nämlich
„Volksgemeinschaft“ mit „Volk“ gleichsetzt,
entpuppt sich seine Vorstellung von „Volksgemeinschaft“
als bloßer Popanz.
Ein Volk läßt sich naturwissenschaftlich erklären,
es hat biologische Voraussetzungen. Zu einer funktionierenden
„Volksgemeinschaft“ gehört zunächst die
natürliche Existenz des „Volkes“. Darüber
hinaus muß dieses Volk aus dem bloßen Naturzustand
heraustreten, indem es ein kollektives geistiges Bewußtsein
von sich selbst entwickelt, das sich in einem gemeinsamen Willen
ausdrückt (Nation). Um diesen politischen Willen umsetzen
zu können, muß sich das Volk bzw. die Nation hierzu
die organisatorischen Mittel (Institutionen) im souveränen
Nationalstaat schaffen. Somit stellen in organischer Weise Volk
(Natur), Nation (Geist) und Staat (Politik/Organisation) eine
Einheit dar, die wir „Volksgemeinschaft“ nennen.
Der souveräne Nationalstaat ist nichts anderes als Volk und
Nation, er ist der gleiche Gegenstand nur in einer anderen, nämlich
politisch-organisatorischen Erscheinungsform. Wer hingegen –
wie Aae – das Geistige und Politische von der Volksgemeinschaft
trennen möchte, für den besteht die „Volksgemeinschaft“
lediglich in einem Komposthaufen, der fremdbestimmt – wie
in der BRD –immer mehr schrumpft, bis er – bei Fortbestehen
dieses Zustandes der Abwesenheit eines souveränen Nationalstaats
– in vielleicht 20-50 Jahren verschwunden sein wird.
Ein bestimmter Zweig „völkischen“ Denkens geht
in seinem unpolitischen Sektierertum davon aus, daß es Nation
und Volksgemeinschaft im bloßen Naturzustand gäbe.
Wenn dem so wäre, bräuchte man die Volksgemeinschaft
nur durch nationale Hobby-Biologen, würden diese an die Macht
gelangt sein, im Garten zu pflücken.
Natürlich gibt es in der BRD noch so etwas wie ein deutsches
Volk. Trotz ethnischer Vermischung und Geburtenrückgang sind
die Deutschen immer noch in ausreichender Zahl vorhanden. Jedoch
eine Volksgemeinschaft, deren Vorhandensein sich in der Erfüllung
bestimmter Aufgaben zeigt (Geburtenanstieg, Ausländerrückführung,
Vollbeschäftigung, sozialer Zusammenhalt, Erziehung der Jugend
zu Tüchtigkeit und Wehrbereitschaft und dergleichen mehr),
kann nicht ausschließlich in dem natürlichen Vorhandensein
des Volkes bestehen.
Der Ausgangspunkt von Aaes unsinnigem Gerede von „Volksgemeinschaft“
liegt also in seiner synonymen und absolut irreführenden
Begriffsverwendung von „Volk“ und „Volksgemeinschaft“.
Eine solche „Volksgemeinschaft“ wäre natürlich
immer und überall und unter allen politischen Umständen
verwirklichbar – selbst in einer Besatzungsorganisation
wie in der BRD. Das ist dann der Gipfel der Politikunfähigkeit
der Rechten.
Wer die „Volksgemeinschaft“ fordert, muß auch
die geistigen und politischen Bedingungen (Nation und Staat) nennen,
unter denen sie möglich ist. Die Staatsform (Monarchie oder
Republik) ist dabei ziemlich unwichtig. Das Deutsche Reich, das
über 1.000 Jahre Tradition besitzt, war als Monarchie, aber
auch als Republik möglich. Bei der Regierungsform ist das
allerdings eine völlig andere Sache. Hier wird man sicherlich
streiten können, welche am geeignetsten wäre zur Schaffung
der Volksgemeinschaft. Mir ist jedoch nicht bekannt, daß
die sogenannte „parlamentarische Demokratie“ jemals
eine Volksgemeinschaft hervorgebracht hätte. Diese ist nämlich
in Wirklichkeit eine Oligarchie, in der institutionell nur Gruppeninteressen
vorgesehen sind.
Diese Beurteilung gilt nicht nur für die Gegenwart, sondern
auch für die Geschichte. Sie gilt nicht nur für Deutschland,
sondern weltweit. Volksgemeinschaft und „parlamentarische
Demokratie“ ist eine contradiction.
Wer die „Volksgemeinschaft“ in der BRD fordert, ist
ein Täuscher, der die ahnungslosen nationalen Schafe in die
Irre führen möchte.
Hingegen ist die grundgesetzpatriotische Position von Rolf Schlierer,
Gerhard Frey und Heiner Kappel theoretisch allemal schlüssig,
die allesamt an der BRD festhalten wollen, aber dafür ja
auch nicht großspurig von der „Volksgemeinschaft“
faseln.