Politische
Grundbegriffe
Gewalt – Verbrechen – Moral
Mit
kaum einer anderen Begriffskette läßt sich erfolgreicher
Herrschaft ausüben
„Was ist abscheulicher: Eine Bombe in einem Café
zu zünden oder vom Flugzeug aus ganze Städte auszuradieren?“
Mit dieser Frage bringt der französische Rechtsanwalt Jacques
Vergès, der Saddam Hussein im bevorstehenden amerikanischen
Tribunal verteidigen möchte, die gesamte Problematik um das
Thema 'Gewalt’ und ihre Anwendung auf den Punkt. Gewalt
ist nämlich eine Sache der Moral. Und Moral ist eine Sache
von durchsetzbarer Legitimation, die wiederum auf staatliche Herrschaft
angewiesen ist.
Von Jürgen Schwab
Die provozierende Fragestellung des französischen Anwalts
macht es deutlich: Gewalt wirkt 'abscheulich’, sie klingt
moralisch anrüchig und verwerflich. Wir denken dabei wohl
zuerst an brutale Schläger, Verbrecher, eben 'Gewalttäter’,
die ihren Mitmenschen ihr Recht auf Eigentum oder auf körperliche
Unversehrtheit streitig machen. 'Gewalt’ ist für moderne
Menschen ein durchweg negativ besetzter Begriff wie 'Vorurteil’
oder 'Diskriminierung’. Daß das menschliche Leben
weder auf Gewaltanwendung noch auf Vorurteile und Diskriminierungen
auskommt, bekommen nur solche Zeitgenossen in den (Be-) Griff,
die fähig und bereit sind, dem jeweiligen Wortsinne auf den
Grund zu gehen. Welcher Mensch könnte sich ein Weltbild schaffen
– gänzlich ohne Vorurteile, die erst im nachhinein
zu überprüfen sind? Welche Menschengruppe könnte
ihre Identität bewahren und die Zugehörigkeit von Mitgliedern
regeln ohne 'Diskriminierung’ von Außenstehenden?
Das Verb 'diskriminieren’ wurde im 19. Jahrhundert aus lateinisch
discriminare entlehnt und bedeutet ursprünglich jemanden
von anderen absondern, ihn unterschiedlich behandeln.
Wir nehmen tagtäglich in unserem Lebensumfeld Gewalt, Vorurteile
und Diskriminier-ungen wahr, welche die veröffentlichte Meinung
als moralisch gut bewertet. Vor allem im 'Kampf gegen rechts’
dürfen Antifa-Schläger, etablierte Medienvertreter und
Politiker mit Beifall, zumindest mit Verständnis rechnen,
wenn sie in Wort und Tat 'Rechtsextremisten’
diskriminieren (also diese gegenüber den Gutmenschen unterschiedlich
behandeln). Ob die an und für sich negativ besetzten Begriffe
'Gewalt’, 'Vorurteil’ und 'Diskriminierung’
in den Bereich des Guten fallen, entscheiden die Gutmenschen selbst.
Ob die Gutmenschen wirklich gut sind, wie sie selber meinen, darüber
läßt sich trefflich streiten. Das ist aber unergiebig
und soll an dieser Stelle nicht weiter erörtert werden.
Die Frage, warum das Handeln der Gutmenschen der Öffentlichkeit
als gut erscheint, hängt damit zusammen, daß ihre Gewaltausübung
zuvor von ihnen selbst legitimiert wurde. Dazu bedarf es allerdings
der geeigneten Mittel. Es reicht nicht aus, wenn in einer nationalen
Publikation verbreitet wird, warum gewalttätige Selbstschutz-maßnahmen
gegen militante 'Antifaschisten’ und bürgerliche Schreibtischtäter
berechtigt sein sollen. Denn wer liest schon solche 'Pamphlete’?
Erst wenn die eigene Gewaltbereitschaft und deren Ausübung
von der öffentlichen Meinung, also den etablierten Medienvertretern,
Politikern, dem Lehrpersonal an Schulen und Universi-täten
übernommen worden ist, erscheint sie der Gesamtbevölkerung
als legitim bzw. moralisch gerechtfertigt. Wer Gewalt erfolgversprechend
rechtfertigen möchte, benötigt hierzu die Staatsgewalt.
Dann kann er die legale und scheinbar auch legitime staatliche
Gewalt einer verbrecherischen nichtstaatlichen Gewalt gegenüberstellen.
Das Lateinische unterscheidet die moralische Kategorie von Gewalt
bereits begrifflich. So steht die (negativ) zerstörerische
violentia der (positiv) ordnenden staatlichen potestas gegenüber.
Dem germanisch-deutschen Wort Gewalt liegt eine solche grundsätzliche
Unterscheidung nicht zugrunde, das sich von althochdeutsch waltan
ableitet, was soviel wie „herrschen“ bedeutet. Im
Neuhochdeutschen klingt die positive Bedeutung von 'Gewalt’
in der (staatlichen) 'Verwaltung’ nach. Wer Verwaltung ausübt,
kann 'schalten und walten’ – manchmal sogar wie er
möchte. In dem neuhoch-deutschen Wort 'Vergewaltigung’
wiederum ist die negative Bedeutungsvariante von 'Gewalt’
enthalten. Bezüglich einer moralischen Rechtfertigung oder
Verurteilung ist demzufolge das Wort 'Gewalt’ offen. Und
die 'Moral’ ist sowieso pluralistisch, je nach religiösem
und weltanschaulichem Weltbild auslegbar.
Gewaltanwendung
kann sich physisch gegen Sachen und mittels physischem wie auch
psychischem Zwang gegen Personen und Personengruppen richten.
Wer über das staatliche Gewaltmonopol verfügt, besitzt
gegenüber nicht-staatlichen Gruppen die größtmögliche
Auswahl über die Mittel der Gewaltanwendung: So kann er auf
'sanftere’ Gewalt, die Personen nicht direkt körperlich
beeinträchtigt, ausweichen. Das läßt sich in der
Öffentlichkeit besser verkaufen als 'Auschwitz’ (Drittes
Reich) und 'Bautzen’ (DDR). Die Stärke liberal-kapitalistischer
Systeme liegt gerade darin, was die Soziologie unter dem Begriff
der 'strukturellen Gewalt’ zusammenfaßt. Bei ihr handelt
es sich um auf sozioökonomischer und politischer Überlegenheit
beruhender Gewalt. Das erleben wir tagtäglich: national gesinnten
Deutschen droht Arbeitsplatzverlust, Diskriminierung in Ausbildung,
Schule und Hochschule, die Zerstörung familiärer Banden,
gesellschaft-liche Stigmatisierung und physische wie psychische
Übergriffe von gutmenschlicher und antifaschistischer Seite.
Die etablierten Medien sorgen dafür, daß die 'rechtsextremis-tischen’
Opfer militanter und struktureller Gewalt in der veröffentlichten
Meinung als vermeintliche 'Täter’ erscheinen. Ganz
nach dem Motto: Selber schuld, denn es ist ja niemand gezwungen,
für die NPD zur Kreistagswahl zu kandidieren – und
dabei mit den verschiedensten Formen gutmenschlicher und antifaschistischer
Gewalt konfrontiert zu werden!
Grundsätzlich gilt, daß ein Politiker, der sich prinzipiell
g e g e n Gewalt ausspricht, im besseren Falle ein Dummkopf und
im schlechteren Falle ein Heuchler ist. Denn Politik, ob in der
Innen- oder in der Außenpolitik, ist immer auf einen Fächer
an Gewalt angewiesen (militärische, polizeiliche, strukturelle,
psychische und wirtschaftliche Gewalt). Dem Begriff des Politischen
liegt nach Max Weber der der „Macht“ und der der „Herrschaft“
zugrunde , die wiederum in dem der 'Gewalt’ ihren Ursprung
haben. Alles andere an Definitionen zum Begriff des Politischen
– wie die „Freund- und Feindunterscheidung“
(Carl Schmitt ) oder das „Recht“ (Reinhold Oberlercher
) – sind nur Ableitungen davon. Die Gewalt ist das Ursprüngliche.
Max Weber stellt fest, daß für politische Verbände
die „Gewaltsamkeit“ zwar nicht das einzige Mittel
sei, aber ihr „s
p ez i f i s c h e s Mittel“, das als ultima ratio dann
zum Zuge komme, „wenn andre Mittel versagen.“
Ob man im öffentlichen Raum Gewalt ablehnt, kann eine Frage
wirklicher oder scheinbarer Moral oder auch nur zeckdienlich motiviert
sein. Um auf das Bild des eingangs zitierten französischen
Anwalts zurückzukommen: Wen überkommt kein ethisch bedingtes
Unbehagen, wenn er nach Bombenattentaten grauenvolle Bilder in
den Medien gezeigt bekommt? Ob es sich bei den zerstückelten
Leichen um deutsche, amerikanische, irakische oder israelische
handelt, sollte an und für sich egal sein. Wenn jedoch die
'Moral’ hineinspielt, die eine Nation zum 'Tätervolk’
erklärt, dann können solche gräßlichen Bilder
auch von ideologischen und theologischen Verfechtern gerechtfertigt
werden.
Es ist nicht immer möglich, haargenau zwischen Moral und
Scheinmoral zu unterscheiden. Universale Maßstäbe gibt
es hierfür nicht, auch wenn das Universalisten gerne behaupten.
Die Anwendung von Gewalt hängt nicht in erster Linie von
der Moral ab, sondern vom Gewaltpotential, also von der Möglichkeit,
erfolgversprechend mittels Gewalt seine (politischen) Ziele anzustreben.
Wie ein Bankräuber sich im voraus genau überlegen muß,
mit welchem logistischen Aufgebot er sein Ziel, die Beute unerkannt
zu entwenden, erreichen kann, so muß sich der Befreiungsnationalist
darüber Gedanken machen, mit welchem Mitteleinsatz er sein
oberstes politisches Ziel, seiner Nation die völkische Existenz
durch die Verteidigung bzw. Wiedergewinnung staatlicher Sou-veränität
zu sichern, erreichen kann. Diesen revolutionären Utilitarismus
brachte 1998 der ehemalige RAF-Terrorist Horst Mahler auf den
Punkt, der in einem Gespräch mit der konservativen Wochenzeitung
Junge Freiheit in Anspielung auf frühere militante Weggefährten,
die „meinen, man müsse wieder zur Waffe greifen“,
schlußfolgerte: „Wenn das eine Lösung wäre
für unsere Probleme, dann würde ich es auch tun. Aber
es ist keine Lösung! Es würde alles nur viel schlimmer
machen.“
Mit dieser revolutionären Logik könnte Horst Mahler
auch die „Szenerie des Grauens“ (Albert Schäfer
in FAZ ) bewerten, die sich der veröffentlichten Meinung
beim Fund der „vierzehn Kilogramm sprengstoffverdächtigem
Material“ im Sommer letzten Jahres in München geboten
haben soll. Die Frage nach möglichen geheimdienstlichen Hintermännern,
die das 'Aktionsbüro Süd’ gesteuert haben könnten,
soll uns an dieser Stelle nicht interessieren.
Natürlich könnte ein Nationalist auch eigenständig,
also ohne Fremdsteuerung auf die Idee kommen, mittels Gewalt die
Probleme seines Volkes in den Griff zu bekommen. Aber mit 14 Kilogramm
Sprengstoff? Würden einem Nationalrevolutionär mindestens
drei Panzerdivisionen zur Verfügung stehen, dann müßte
diese Frage von einer völlig anderen Ausgangsbasis beantwortet
werden. Für eine nationale Partei, die schon aufgrund ihres
Parteienstatus’ zur Legalität verpflichtet ist, scheiden
solche Mittel freilich von vorneherein aus. Aber deshalb in pseudomoralischer
Weise gleich in Bausch und Bogen 'Gewalt’ als Mittel der
Politik zu verwerfen, wäre unsinnig und vom politischen Gegner
leicht widerlegbar.
Ob die Gewalt als moralisch gerechtfertig oder verwerflich erscheint,
hängt zum einen von der eigenen geistig-moralischen Positionierung
(Ideologie, Theologie) ab, zum anderen – damit zusammenhängend
– von dem 'Anschlagsziel’ – ob dies rein subjektiv
als gut oder böse gilt.
Natürlich wird ein Nationalkonservativer Horst Mahler dafür
schelten, was dieser als Linksterrorist in den siebziger Jahren
'verbrochen’ hat. Die gleichen Leute werden aber bei einer
Diskussion um die Sprengstoffanschläge im Sommer 1961 in
Südtirol den dort zum Einsatz gekommenen Terroristen zumindest
warmherziges Verständnis entgegen-bringen. Davon abgesehen,
daß in letzterem Fall nur Gewalt gegen Sachen, vor allem
gegen Hochspannungs- und Eisenbahnmasten und Hochdruckleitungen
ausgeübt wurde , so ist die Verurteilung oder Rechtfertigung
von terroristischer Gewalt hierbei nur eine Frage ideologisch
aufgeladener Moral. In dem einen Falle ist der italienische Besatzer-
und Umvolkungsstaat, im anderen die internationale Bourgeoisie
auf deutschem Boden das 'bösartige’ Ziel gewesen.
Bei der Frage, ob ein potentielles Anschlagsziel zu rechtfertigen
ist oder nicht, können im Zeitalter der amerikanischen Globalisierung
auch die ideologischen Grenzen ver-schwimmen. Zwar sind Nationalisten
Anti-Kommunisten, würden aber der Behauptung des Austro-Marxisten
Werner Pirker nicht widersprechen, daß die terroristische
Gewalt gegen die amerikanischen Besatzer im Irak in „jeder
Hinsicht“ gerechtfertigt sei.
Pirker bezeichnete einen bestimmten Terroranschlag im Irak als
„legitime Attacke“. Ein paar Wochen später wird
der Junge Welt-Autor noch deutlicher:
„Bewaffneter Widerstand gegen ein Okkupationsregime, so
bestimmt es wenigstens das Völkerrecht, ist legal.“
– also nicht nur ethisch-moralisch legitim, sondern auch
rechtlich legal. Pirker nimmt dabei Bezug auf die Satzung der
Vereinten Nationen. Artikel 51 der UN-Charta formuliert das „naturgegebene
Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung“.
Das gilt für den Fall, daß sich ein Staat über
das in Artikel 2 Absatz 4 festgelegte Gewaltverbot hinwegsetzt.
(Der Unsinn vom Gewalt-verbot in der internationalen Politik läßt
sich mit Carl von Clausewitz leicht widerlegen.)
Die Gewaltanwendung ist grundsätzlich im Falle einer Besatzungsherrschaft
sowohl nach dem alten europäischen Völkerrecht als auch
nach dem modernen internationalen Recht gerechtfertigt (auf die
Fragwürdigkeit des 'Rechts’-Begriffs auf internationaler
Ebene hat bereits G. W. F. Hegel hingewiesen ). Was jedoch im
Südtirol der sechziger Jahre oder im heutigen Irak und Palästina
aus befreiungsnationalistischer Sicht als sinnvoll erscheinen
könnte, mag sich im Falle eines Mangels an geistigem Bewußtsein
des unterdrückten Volkes, wie im Falle der BRD, als verhängnisvoll
und kontraproduktiv erweisen. Umerziehung, mediale Verblödung
und Wohlstand scheinen befreiungs-nationalistische Gewaltanwendung
zu delegitimieren, weshalb ja auch die angloameri-kanische Besatzung
im Irak bemüht ist, für 'ordentliche Verhältnisse’
im Zweistromland zu sorgen. Materielle Not und Versorgungsengpässe
scheinen hingegen befreiungs-nationalistische Gewalt zu legitimieren.
Ein militanter Befreiungsnationalist muß sich im Volke wie
der Fisch im Wasser bewegen können (Mao Tse-Tung). Wo das
nicht der Fall ist und dennoch bewaffnete Gewalt als Mittel zur
Überwindung von Besatzungsherrschaft ausgegeben wird, kann
dies zurückzuführen sein auf eine falsche Lagebeurteilung,
Selbstüberschätzung der eigenen Möglichkeiten oder
einen geheimdienstlichen Auftrag. Auch in diesem Falle gilt, daß
der politische Denker immer von einem Fächer an möglichen
politischen Ursachen für eine politische Wirkung auszugehen
hat, was dem unpolitischen Verschwörungstheoretiker, der
stets monokausal argumentiert, völlig fremd ist.
Der organisierte Nationalismus braucht sich also nicht in pseudomoralischer
Weise gegen Gewalt auszusprechen, sondern sollte militante Gewalt
aus Gründen nationaler Verantwortung und parteipolitischer
Legalität für sich selbst ausschließen. An einer
vordergründigen 'moralischen’ Gewaltdistanzierung können
hingegen nur die Innen-minister und ihre Schmutzberichterstatter
Interesse haben. Dieses Thema spaltet das nationale Lager, weil
es unnötige Widersprüche in politischen Stellungnahmen
provo-ziert. Wie sonst, außer in moralisch-ideologischer
Hinsicht, wäre es zu erklären, wenn ein nationaler Rechter
den ehemaligen 'Rechtsterroristen’ Peter Naumann als Kamera-den
akzeptiert, den ehemaligen 'Linksterroristen’ Horst Mahler
aufgrund seiner früheren Militanz als moralisch diskreditiert
ansieht, dem Südtirol-Terrorismus der sechziger Jahre Sympathie
entgegenbringt, um im Gegenzug tschetschenische Selbstmordattentäter
zu verurteilen, weil Tschetschenen Muslime sind und Russen als
europäische Bündnis-partner gelten? Warum wäre
der militante Befreiungsnationalismus im Nahen und Mitt-leren
Osten moralisch mehr zu rechtfertigen als wenn er in Mitteleuropa
stattfände?
Werner Pirker hat gar den irakischen Terrorismus mit dem der französischen
Resistance in der deutschen Besatzungszeit (1940-1944) verglichen.
Da wird manch ein deutscher Nationalist heute einwenden, daß
es sich doch hierbei um 'böse’ (französische)
Widerstandskämpfer und um eine 'gute’ (deutsche) Besatzung
gehandelt habe. Einverstanden! Doch das ist auch wieder eine subjektiv
moralische Bewertung. – Woraus zu lernen ist: Militanter
Widerstand sollte grundsätzlich von Nationalisten nicht moralisch
verurteilt werden – wenn nämlich die Staatsgewalt auf
Besatzerwillkür beruht. Und schließlich haben uns die
Vertreter eines vermeintlichen 'Staates’, der über
keine außenpolitische Souveränität verfügt
und stattdessen nach innen den Bürgerkrieg durch Überfremdung
und Ausgrenzung von Teilen des Volkes ('Kampf gegen rechts’)
schürt, überhaupt keine Belehrungen in Sachen 'Gewalt’
zu erteilen. Die Herren Schily und Beckstein haben bereits so
viele soziale Existenzen beschädigt und vernichtet, daß
sich hierzu jedes weitere Wort erübrigt.
Die Logik des (Bürger-) Krieges, derzufolge „Gewalt
stets Gewalt aus sich gebiert“ (Max Weber ), wird freilich
erst nach Überwindung der BRD in der deutschen Volks-gemeinschaft
überwunden werden können. Die derzeit vorhandenen pluralistischen
Gewaltpotentiale werden dann im einzig legitimen Monopol deutscher
Staatsgewalt, der des Deutschen Reiches, aufgehoben sein. 'Nationalbefreite
Zonen’, die aus dem bürgerkriegsbedingten Kampf „eines
jeden gegen jeden“ (Thomas Hobbes ) resultieren, werden
dann überflüssig sein – wenn ganz Deutschland
'nationalbefreite Zone’ sein wird.