Einführung
in die Staatslehre
Staatspolitische Grundsätze der NPD
Jürgen
Schwab
Die politische Klasse der BRD untergräbt nach Auffassung
der NPD das demokratische deutsche Staatsbewußtsein zugunsten
eines antidemokratischen und antisozialen Internationalismus.
Deswegen fühlen wir Nationaldemokraten uns verpflichtet,
dem deutschen Staatsbewußtsein neue Geltung zu verschaffen.
Hierzu
will die NPD:
den
demokratischen und sozialen Bundesstaat gegen den extremistischen
Egoismus stärken,
dem deutschen Volk, unabhängig vom sozialen Status des einzelnen,
den Wert des de-mokratischen und sozialen Bundesstaates anschaulich
vermitteln,
die verfassungsfeindlichen Tendenzen, die BRD in eine totalitäre
Gesellschaft umzu-wandeln, durch Aufklärung des deutschen
Volkes verhindern,
jeder Form von Diktatur durch eine oder mehrere Parteien oder
Gruppen den Kampf an-sagen,
das Gewaltenteilungsgebot der Demokratie in Legislative, Exekutive
und Judikative konsequent durchsetzen, indem die Gewaltenverschränkung
so weit wie möglich einge-dämmt wird,
die zu beobachtende Entwicklung, daß die Parlamente als
Scharnier zur wachsenden Gewaltenverschränkung und Oligarchisierung
dienen, zukünftig durch die Beschränkung der Parlamente
auf ihre ureigensten Aufgaben, die Gesetzgebung, die öffentliche
Kontrolle der Regierung und die öffentliche Diskussion von
Interessen und deren Folgen für die Gemeinschaft, von ihrem
schlechten Ansehen im deutschen Volk befreien, allen politischen
Parteien die Formulierung ihrer Ziele ermöglichen und das
deutsche Volk darüber aufklären, welche dieser Parteien
Ziele verfolgt, die gegen den demokratischen und sozialen Bundesstaat
gerichtet sind, die demokratisch gebotenen Mitwirkungs-möglichkeiten
der Bürger in Gesellschaft und Staat verbessern, was vor
allem durch Direktwahl hoher Amtsträger und eine großzügigere
Verwirklichung des Volksent-scheides geschehen soll, was dem demokratischen
Gebot der Volkssouveränität mehr Rechnung tragen wird,
einen möglichen Bürgerkrieg, wie im ehemaligen Jugoslawien,
in der BRD vorbeugen, wofür ein offener Dialog über
die Zukunft des deutschen Volkes und Staates die Grundvoraussetzung
darstellt.
Im Mittelpunkt der vorstehenden Abhandlung stehen drei Fragen,
die es zu beant-worten gilt:
-
Was versteht die NPD unter "System"?
- Wie will die NPD das "System" reformieren?
- Und für welche Reformen des politischen "Systems"
setzt sich die NPD ein?
0iZur Begriffsdefinition
Ein System ist ein aus mehreren Teilen zusammengesetztes und gegliedertes
Ganzes. Der Begriff wird in zahlreichen Bereichen benutzt:
Aus
grundlegenden Einzelerkenntnissen zusammengestelltes Ganzes, Lehrgebäude.
Das Prinzip, die Ordnung, nach der etwas organisiert oder aufgebaut
wird, Plan, nach dem vorgegangen wird.
Die Form der staatlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen
Organisation; die Regierungsform, das Regime; die bestehende Gesellschaftsordnung.
In der Naturwissenschaft, besonders der Physik und Biologie, die
Gesamtheit von Objekten, die sich in einem ganzheitlichen Zusammenhang
befinden und durch die Wechselbeziehungen untereinander gegenüber
ihrer Umgebung abzugrenzen sind.
Die Einheit von technischen Anlagen und Bauelementen, die eine
gemeinsame Funktion haben.
In der Sprachwissenschaft, EDV, Kybernetik eine Menge von Elementen,
zwischen denen bestimmte Beziehungen bestehen oder die nach bestimmten
Regeln zu verwenden sind.
In festgelegter Weise zusammengeordnete Linien oder ähnliches
zur Eintragung und Festlegung von etwas.
Besonders in der Logik eine Menge von Zeichen, die nach bestimmten
Regeln zu verwenden sind.
In der Biologie eine Zusammenfassung und Einordnung der Tiere
und Pflanzen in verwandte oder ähnlich gebaute Gruppen.
In der Chemie ein Zusammenschluß von zwei oder mehreren
Perioden.
Im engeren Sinn ist System ein aus unterschiedlichen Teilen zusammengesetztes
Ganzes, das entweder als geschlossenes System von seiner Umwelt
streng isoliert ist oder mit ihr als offenes System in einer Austauschbeziehung
steht. Ein System besitzt ein gewisses Maß an Geschlossenheit,
Dauerhaftigkeit und Regelmäßigkeit im Verhältnis
seiner Elemente zueinander. Deren Zusammenhang ist im allgemeinen
größer und bestimmt sie stärker als ihre Beziehung
zur Umwelt. Trotzdem wirken Veränderungen einzelner Elemente
auf andere Elemente ein und führen so zu Änderungen
des gesamten Systems, was durch die, einem System innewohnende
Tendenz zur System-erhaltung und zum Gleichgewicht innerhalb des
Systems, versucht wird abzuwehren.
In
den Sozialwissenschaften wird als System ein verhältnismäßig
einheitlich geordnetes Ganzes mit wechselseitig aufeinander bezogenem
Handeln von Individuen, Gruppen und Organisationen bezeichnet.
Es wird hier zwischen ökonomischen, sozialen, kulturellen
und politischen Systemen je nach dem sie stiftenden Sinnzusammenhang
unter-schieden. Diese Systeme können auch als gesellschaftliche
Subsysteme begriffen werden, die sich wiederum in einzelne Untereinheiten,
Subsysteme untergliedern.
Die
angebotenen Definitionsmöglichkeiten verweisen politische
Parteien auf die unter Punkt 3 angesprochene Festlegung des Systembegriffs,
dem politischen System.
Der
Begriff politisches System ist e i n Grundbegriff der Politikwissenschaft,
der die Gesamtheit aller an der politischen Willensbildung und
-durchsetzung beteiligten Insti-tutionen, Personen und Vorgänge
und ihre Beziehung zueinander bezeichnet. Zum politischen System
zählen nicht nur Parlament und Regierung, sondern auch Parteien
und Interessenverbände, nicht nur die Gesetzgebungsvorgänge,
sondern politische Einflußnahmen überhaupt.
Neben
dem Begriff des politischen Systems verwendet die NPD einen mehr
allgemeinen Systembegriff vor allem in drei Fällen:
Erstens,
wenn sie auf ihre politischen Gegner verweist. System ist hierbei
aber nicht grundsätzlich alle anderen politischen Parteien,
sondern alle Individuen, Gruppen und Organisationen, die der NPD
das Existenzrecht absprechen wollen und sie, selbst mit kriminellen
Mitteln, verfolgen.
Zweitens,
wenn die NPD das zu beobachtende Phänomen der passiven und
aktiven Bekämpfung des demokratischen und sozialen Bundesstaates
kritisiert und hier besonders die Rolle, die Individuen und Gruppen
in anderen politischen Parteien wahrnehmen, die mit Hilfe von
Manipulation dieser Parteien und dem Scharnier der Parlamente
die BRD in eine antidemokratische und antisoziale Oligarchie verwandeln
könnten.
Drittens
drückt die NPD in der Öffentlichkeit, zum Beispiel auf
Transparenten ihre Systemkritik und ihr politisches Wollen plakativ
mit der Losung: "Gegen System und Kapital - unser Kampf ist
National!" aus. Damit soll dem deutschen Volk der politische
Standort und das Wollen der NPD nahe gebracht werden, insbesondere
aber auf die kritische Einstellung des deutschen Volkes gegenüber
den politischen Parteien und den Parlamenten im allgemeinen reagiert
werden.
Die
von der NPD beobachteten und kritisierten Erscheinungen und ihre
angenommenen Auswirkungen werden nun näher beschrieben. Die
Vorstellungen der NPD um eine Neue Ordnung sind eine logische
Weiterentwicklung der bereits programmatisch festgelegten Forderungen,
den Bundespräsidenten direkt vom Volk wählen zu lassen
und der Volkssouveränität durch eine breite Anwendung
von Volksentscheiden mehr Geltung zu verschaffen. Auch spricht
das Parteiprogramm von einer neuen sozialen Ordnung, die im besonderen
Verteilungsgerechtigkeit und soziale Gerechtigkeit anstrebt.
Diese
Forderungen weisen genau in die richtige Richtung, um das politische
System im nationaldemokratischen Sinne weiterzuentwickeln. Dies
ist jedoch nur der erste Schritt auf dem Weg zu einem neuen politischen
Ordnungsdenken. Weitere Schritte müssen folgen. Die vorliegende
Schrift soll eine mögliche Richtung aufzeigen.
Was
ist Fundamentalopposition?
Bis es soweit ist, daß die Nationalisten das bestehende
politische System zum deutschen Volksstaat weiterentwickeln können,
müssen diese erst ihr eigenes Staatsethos entwickeln, das
sich bislang allenfalls in den sprichwörtlichen Kinder-schuhen
befindet. Ein neues deutsches Staatsbewußtsein ist deshalb
erforderlich, weil das politische System der BRD vor allem von
Reformunfähigkeit gekennzeichnet ist und so konstruiert ist,
daß gemeinschaftszerstörende Kräfte eine immer
schnellere Dynamik entwickeln können.
Diese
Tendenzen fordern deshalb zwangsläufig zu einer fundamentalen
Opposition heraus, die eine staats- aber auch wirtschaftspolitische
Alternative zu entwickeln hat. Die Fundamentalopposition im politischen
System der BRD hat nun die Aufgabe, die gemeinschaftszerstörenden
Kräfte der Gemeinschaft unterzuordnen.
Kern
der Schwäche des politischen Systems der BRD sind die Widersprüche
und die Unvollkommenheit der Grundrechte. Würden diese nicht
nur aus den Menschen- und Bürgerrechten bestehen, sondern
auch noch die Gemeinschafts- und Volksrechte umfassen, wären
die zur Zeit zu beobachtenden gemeinschaftszerstörenden Umtriebe
deutlich verringert. Dieses Ziel wird der Kernpunkt einer von
der NPD angedachten Neuen Ordnung, dem Volksstaat, sein.
Am
Ausgangspunkt zu diesem Ziel darf sich deshalb die nationale Opposition
nicht nur als nationaler Widerstand gegen die herrschenden Zustände
verstehen, sondern muß auch Partei für eine neue politische,
vor allem gerechtere soziale Ordnung ergreifen, damit der nationale
Widerstand ein Ziel hat und somit auch Sinn ergibt. Der Volksstaat
der Deutschen muß also schon in naher Zukunft geistig Gestalt
annehmen, und darf dem deutschen Volk nicht erst dann bekannt
gemacht werden, wenn dieser bereits verwirklicht ist. Diese Notwendigkeit,
als Zukunftsvision und Gegenentwurf zum derzeitigen Zustand in
der BRD einen Volksstaat heute schon zu skizzieren und in naher
Zukunft zu einem greifbaren Entwurf fortzuentwickeln, bedingt
zunächst einmal eine Fundamentalopposition. Ausgangspunkt
jeder Fundamentalopposition ist die Kritik am bestehenden System
durch die Nationaldemokratie, die - gemessen an der Wirklichkeit
der BRD - zunächst das von Egoismus und antisozialen Bestrebungen
befallene politische System der BRD reformieren oder auch ersetzen
will, so daß künftig der Mißbrauch für Sonderinteressen
gebändigt werden kann. Daraus folgt jedoch der Wille, dem
deutschen Volk - langfristig - und einer nationalen Intelligenz
("nationale Köpfe") - mittelfristig - eine intelligente
und praktikable Alternative anbieten zu wollen. Und genau darum
geht es einer revolutionären Partei wie der NPD.
Grundsätzlich
gilt, daß für uns, gemessen am politischen Selbstverständnis,
politische Argumente im Vordergrund stehen müssen: in der
Parteizeitung, auf Veranstaltungen und bei der Schulung zum Beispiel.
So ist Wissen um Geschichte, Zeitgeschichte, Biologie und Verhaltensforschung
usw. zwar als Grundlagenwissen unverzichtbar, dieses kann jedoch
das politische Ordnungsdenken nicht ersetzen. Das neue deutsche
Ordnungsdenken entspringt vielmehr aus dem Geist einer neuen deutschen
Elite. Daß dieser "Geist" seine Ursache in den
Naturwissenschaften hat, steht außer Frage.
Was
ist "Demokratie"?
Sicherlich läßt sich über den Demokratiebegriff
streiten. Schon der Staatsrechtler Carl Schmitt hat darauf hingewiesen,
daß in der neueren Debatte, in Weimar und der BRD, Demokratie
und Liberalismus - fälschlicherweise! - gleichgesetzt werden.
Demzufolge ist es unzulässig, Demokratie, Liberalismus und
Parlamentarismus als Einheit zu sehen und gleichzusetzen, da es
eine Demokratie ohne "modernen" Parlamentarismus geben
könne und einen Parlamentarismus ohne Demokratie. Nun geht
jedoch der Demokratiebegriff von der Volkssouveränität
aus, welche der Gegenbegriff zur Fürstensouveränität
darstellt. Im Gegensatz zur Souveränität des Monarchen,
der als Staatsoberhaupt ursprünglich Inhaber der gesamten
Staatsgewalt war und von dem sich alle staatliche Machtausübung
abzuleiten hatte, geht nach dem Prinzip der Volkssouveränität
alle Gewalt vom Volke aus. Jede staatliche Machtausübung
muß demnach durch das Staatsvolk legitimiert sein.
Das
Prinzip der Volkssouveränität verlangt nicht, daß
politische Entscheidungen vom Volk unmittelbar, zum Beispiel durch
Volksentscheid, getroffen werden. Es verlangt demnach nur, daß
alle staatlichen Entscheidungsträger ihre Machtstellung letztlich
dem Volk verdanken, entweder unmittelbar durch Wahlen vom Volk,
zum Beispiel die Abgeordneten im Parlament, oder mittelbar durch
vom Volk gewählte Repräsentanten eingesetzt sind, zum
Beispiel eine parlamentarische Regierung oder die von ihr bestellte
Beamtenschaft. Das Prinzip der Volkssouveränität verlangt
ferner, daß die staatlichen Amtsinhaber dem Volk beziehungsweise
den von ihm legitimierten Instanzen verant-wortlich sind.
Die
Volkssouveränität steht in einem gewissen Spannungsverhältnis
zum Prinzip der Repräsentation, nach dem der Volkswille nicht
vom Volk selbst, sondern von seiner Vertretung, dem Parlament,
ausgedrückt wird. Dementsprechend wird das Parlament selbst
gelegentlich als der eigentliche "Souverän" bezeichnet.
Doch kommt das Prinzip der Volkssouveränität nach herrschender
Lehre auch hier insofern zum Tragen, als die Volksvertreter selbst
wiederum vom Volk gewählt werden und sich in regelmäßigen
Abständen einer Wiederwahl zu stellen haben.
Dem
Prinzip der Volkssouveränität widerspricht es nicht,
wenn bestimmte Rechte, wie zum Beispiel die Menschenrechte, und
bestimmte Institutionen des Rechtsstaates für unantastbar
gelten. Die Volkssouveränität legt nur eine höchste,
alle anderen Träger staatlicher Gewalt legitimierende Instanz
fest. Diese Instanz stellt aber ebenfalls eine rechtlich begrenzte
Gewalt dar. Ein Recht des Volkes, sich seiner souveränen
Stellung, zum Beispiel durch Unterordnung unter einen Diktator
mit unbeschränkten Vollmachten zu entledigen, folgt aus dem
Prinzip nicht.
Diese
Definition der Volkssouveränität macht - vermutlich
unfreiwillig - deutlich, daß das politische System der BRD
an Souveränitätsmängeln im Sinne der Volkssouveränität
leidet. Für die Nationaldemokratie geht es nun darum, diese
Mängel nicht zu kaschieren, sondern durch eine fundierte
Kritik offenzulegen und mit Reformvorschlägen zu versehen.
Natürlich ist es richtig, daß der Volksentscheid nicht
das Allheilmittel darstellt, um dem Gebot der Volkssouveränität
gerecht zu werden, doch stellt er tatsächlich eine unverzichtbare
Komponente im Hinblick auf die Verwirklichung von Volkssouveränität
dar, weil nur durch ihn das Volk direkt Entscheidungen treffen
kann.
Liberalismus
im Gegensatz zur Volkssouveränität
Demgegenüber bezieht sich der Liberalismusbegriff nicht auf
die Volkssouveränität, sondern auf einen sogenannten
Interessenpluralismus, welcher sich mittlerweile in der BRD in
seiner übersteigerten Form gemeinschaftszerstörend auswirkt,
weil dieser die Summe der gesellschaftlichen Sonderinteressen
an die Stelle des Allgemeinen Interesses ("Gemeinwohl")
von Volk und Staat setzt. Die NPD hingegen möchte die Parteienvielfalt
und deren Konkurrenz erhalten, jedoch die Parlamentszentrierung
und die damit verbundene Aufhebung der demokratisch gebotenen
Gewaltenteilung (Gewaltenverschränkung) korrigieren, damit
sich auch das Parlament auf seine eigentlichen Aufgaben, die Kontrolle
der Regierung (Exekutive) und die Gesetzgebung (Legislative) konzentrieren
kann. Was haben diese Überlegungen nun für Folgen?
Die
beiden Begriffe "Demokratie" und "Liberalismus"
müssen voneinander getrennt werden: Der Liberalismus führt
unserer Überzeugung nach - wie in der BRD - zwangsläufig
zur einseitigen Parlamentszentrierung. Diese Tendenz, daß
sich der Liberalismus zu seiner Machtsicherung des Parlamentarismus
bedient, ist bereits seit der Erfindung des Liberalismus durch
John Locke bekannt. Dies führt letztendlich zu der sogenannten
"Parlamentssouveränität", die sich immer weiter
von der eigentlichen Volkssouveränität wegbewegt. Somit
entsteht das, was staatsrechtlich und sozialwissenschaftlich motivierte
Kritiker wie Hans Herbert von Arnim oder Erwin K. und Ute Scheuch
den "Parteienstaat" nennen, in dem - in gemeinschaftszerstörender
Weise - die Summe der gesellschaftlichen Teile das Ganze ersetzen
sollen, was als dogmatische Verblendung gewertet werden sollte.
Dabei soll nicht in Abrede gestellt werden, daß die Existenz
von Parteien als Vertreter von Interessen durchaus berechtigt
ist, weil moderne Staaten wirtschaftlich und dadurch sozial so
differenziert sind, daß die unterschiedlichen Gruppen auf
ihre Lage hinweisen müssen. Deshalb sind nicht die Parteien
an sich das Übel, sondern der Mißstand ist in der Parteipolitisierung
des Staates zu sehen. So haben sich nach Einschätzung von
Hans Herbert von Arnim mittlerweile die Parteien in der BRD "den
Staat zur Beute" gemacht.
Um
unsinnigen Angriffen vorzubeugen, weist die NPD darauf hin, daß
die möglichst weitgehende Ausschaltung von extremistischen
Egoismen von Individuen und Gruppen nicht die Abschaffung des
Mehrparteienprinzips bedeutet.
Welche
Konsequenzen haben aber nun diese ordnungspolitischen Gedanken
für das sogenannte nationale Lager?
Eine "Einheit der Rechten" kann es bei einem solchen
Ordnungsdenken nicht geben, weil Nationalsoziale, Nationalkonservative
und Nationalliberale das politische System aus mehreren Sichtweisen
ablehnen können:
Weil
es "demokratisch" ist
Weil es nicht "demokratisch" ist
Weil es nicht ausreichend durch das eigene Volk legitimiert wird
Der ersten Gruppe gehören eher reaktionäre Kräfte
an, die zweiten und dritten sind National-Demokraten, die Volksherrschaft
wörtlich nehmen. Im Gegensatz zu den nationalliberalen Positionen,
wie sie vor allem bei den REP sichtbar sind, ist in unserer Position
Volksherrschaft niemals multikulturell bestimmt, sondern auf das
Staatsvolk bezogen.
Ebenso
wie es bei diesen Gruppen eine Ablehnung von Demokratie und damit
einer Neuen Ordnung der NPD geben kann, wird es weitere Parteien
geben, die das fordern werden und in einem deutschen Volksstaat
nicht verfolgt würden. Eine Verfolgung politisch Andersdenkender
schließen wir aus, da wir uns nicht davor fürchten
müssen, innerhalb einer wirklichen politischen Auseinandersetzung
mit Argumenten zu obsiegen.
Die
Gleichheit der Gleichen
Die Volksherrschaft (Demokratie) bedingt - und da sind sich alle
Politologen und Staatsrechtler einig - das freie, allgemeine und
gleiche Wahlrecht, da nicht jeder einzelne Bürger eines Mehrfachmillionen-Volkes
tagtäglich selber regieren kann. Deshalb muß das Volk
also seine Volkssouveränität einer Regierung auf Zeit
ausleihen. Dieses "Ausleihen" der Volksherrschaft muß
nicht bedeuten - wie der Liberalismus behauptet -, daß ausschließlich
ein Parlament gewählt werden muß; es kann auch die
Regierung bzw. das Staatsoberhaupt direkt gewählt werden;
auch könnte das Volk durch Volksentscheide direkt Entscheidungen
treffen, welche Regierung und Verwaltung umzusetzen haben. Auch
ist eine demokratische Mischform denkbar, für welche sich
wir Nationaldemokraten einsetzen, die bei ihrer staatspolitischen
Verwirklichung aus plebiszitären, präsidentiellen und
parlamentarischen Elementen bestehen würde. Eine einseitige
Zentrierung auf nur eines dieser Elemente wird hingegen von der
NPD abgelehnt, da sie die Parlamentszentrierung in der BRD als
mahnendes Beispiel für ein System konzentrierter Macht begreift
und in einem deutschen Volksstaat ein Gleichgewicht der Kräfte
anzustreben ist.
Gerade
auch der direkten Demokratie, dem Volksentscheid, gilt es besondere
Aufmerksamkeit zu schenken. José Ortega Y Gasset meinte
gar, daß die direkte Form der Demokratie das Wesensmerkmal
des Nationalstaates sei: "Ich sehe also im Nationalstaat
ein historisches Gebilde, für welches die Existenz des Volksentscheides
wesentlich ist."
Wichtig
dabei ist, daß die Behauptung der in der BRD Herrschenden,
Demokratie basiere ausschließlich auf dem Parlamentarismus,
falsch ist, weil das Demokratieprinzip lediglich im freien, allgemeinen
und gleichen Wahlrecht liegt und nicht ausschließlich in
der Repräsentation. Die Vorstellung, der Wille des Volkes
müsse ausschließlich in einem Parlament von Abgeordneten
repräsentiert werden, entspricht der Idee des Liberalismus,
der sich zur Machtsicherung eines vermeintlichen "gesellschaftlichen
Pluralismus" bedient.
Hinsichtlich
des demokratischen Wahlrechtes gilt: "Gleiches" Wahlrecht
heißt, daß es keine Rolle spielt, ob der Volksangehörige
weiblich oder männlich ist, einen akademischen oder adeligen
Titel trägt, oder sich zu den Besserverdienenden zählen
kann; auch darf die Mitgliedschaft in einer Partei oder die Zugehörigkeit
zu einer sozialen Gruppe keine Rolle für das Wahlrecht spielen.
Die Gewichtung des Wahlrechts nach "wertvollen" und
"weniger wertvollen" Deutschen ist nach diesem Verständnis
nicht möglich und mit dem Demokratiebegriff nicht vereinbar.
Ebenso
muß klar sein, daß es bei einer Demokratie immer um
Volksherrschaft (im Singular) und nicht um die fiktive "Herrschaft"
von Völkern (im Plural) bzw. einer ethnisch undefinierbaren
Wohnbevölkerung geht. Demokratie und demokratisches Wahlrecht
setzt kulturelle und staatsbürgerliche Gleichheit voraus
- im Gegensatz zur "multikulturellen" Ungleichheit.
Für Carl Schmitt jedenfalls steht fest, daß es in der
Demokratie nur die Gleichheit der Gleichen und den Willen derer,
die zu den Gleichen gehören, gebe. Hingegen sei die Gleichheit
aller Menschen als Menschen nicht Demokratie, sondern eine bestimmte
Art Liberalismus.
Demzufolge
ist weder die BRD - vor allem nach Einführung des neuen Staatsbürgerschaftsrechtes
eine Demokratie noch ein Volksstaat, dessen Ziele sich am Wohl
des eigenen Staatsvolkes orientiert, und schon gar nicht ein multikulturelles
EU-Europa. Denn ohne homogenes Wahlvolk ist unserer Meinung nach
keine Demokratie (Volksherrschaft) möglich! Die Vergabe des
freien, allgemeinen und gleichen Wahlrechts ist nun tatsächlich
der Testfall für die Demokratie. Dieses steht nämlich
nicht dem "Menschen", sondern alleine dem inländischen
Volksangehörigen zu. Carl Schmitt meint, daß das allgemeine
und gleiche Wahl- und Stimmrecht vernünftigerweise nur die
Folge der substanziellen Gleichheit innerhalb des Kreises der
Gleichen sei und nicht weiter als diese Gleichheit reiche. Denn
ein solches gleiches Recht habe einen guten Sinn nur dort, wo
Gleichheit bestehe.
Der
Umkehrschluß zu diesem demokratischen Prinzip der Gleichheit
besteht nun für Schmitt darin, daß eine Demokratie
nur zu erhalten beziehungsweise wiederherzustellen ist, wenn die
Gleichheit des Volkes erhalten beziehungsweise wiederhergestellt
wird. So zeige sich die politische Kraft einer Demokratie darin,
daß sie es versteht, sich von dem Fremden und Ungleichen,
die Gleichheit Bedrohenden abzugrenzen.
Demokratie
setzt ein Staatsvolk voraus
Der "Demokratiebegriff" ist in seiner ursprünglichen
Bedeutung immer von der kulturellen Gleichheit des Staatsvolkes
ausgegangen. Da der "Demokratiebegriff" etymologisch
seine Wurzeln im Altgriechischen hat, sollte man die Herkunft
dieses Begriffes auch bis zu ihrem Ursprung zurückverfolgen.
Platon, der große griechische Staatsphilosoph, definierte
die Staatsbürgerschaft eindeutig völkisch, wenn er in
seinem zweiten Hauptsatz der Politeia meinte: "Denn der hellenische
Stamm ist mit sich selber vertraut und blutsverwandt, dem barbarischen
aber fremd und abgeneigt." Platon offenbart sich als Vordenker
der Idee des Volksstaates, wenn er erklärt: "So edel
und großherzig, so fest und heil und so von Natur barbarenfeindlich
ist das Wesen unserer Stadt, weil wir ganz rein hellenisch sind
und unvermischt mit den Barbaren. Denn kein Pelops, Kadmos, Aigyptos,
Danaos und solche andere viele, die von Natur Barbaren, nach dem
Gesetz Hellenen sind, wohnen mit uns. Als Hellenen selbst, nicht
Mischlinge, wohnen wir hier." Platon macht somit deutlich,
daß es schon zu seiner Zeit im Stadtstaat von Athen die
Untugend gab, Fremden nach dem Gesetz die Staatsangehörigkeit
zuzugestehen, wie wir es auch heute in der BRD kennen. Diese wurden
jedoch von den Hellenen nicht als vollwertige Staatsbürger
definiert und von der Volksgemeinschaft ferngehalten, weil sie
eben von Natur den Hellenen fremd waren.
Hinsichtlich
der platonischen Staatsidee bleibt festzuhalten, daß sich
der deutsche Volksstaat der Zukunft dem völkischen Prinzip
Platons voll verpflichtet fühlen wird. Festzuhalten bleibt
aber auch, daß die soeben vorgenommene Offenlegung der Etymologie
des "Demokratiebegriffes" für jetzt und heute zu
der grundlegenden Feststellung zu führen hat, daß den
"Demokratiebegriff" nicht derjenige in Anspruch nehmen
kann, der eine "multikulturelle Gesellschaft" vertritt.
Aus
dem Vorausgesagten folgt, daß sich die NPD explizit zur
"Nationaldemokratie" bekennt. Früheren gebildeten
Generationen war es noch eine Selbstverständlichkeit, daß
"Nation" und "Demokratie" nur die zwei Seiten
der einen gemeinschaftlichen Medaille darstellen, weshalb der
NPD-Begriff "Nationaldemokratie" eigentlich heute eine
"pelzerne Pelzkappe" darstellt. Aber gerade deshalb,
weil die heutigen vermeintlichen "Demokraten" ihren
Liberalismus und Internationalismus fälschlicherweise so
nennen, was mit "Volksherrschaft" im eigentlichen Sinne
des Wortes nichts zu tun hat, muß die NPD heute verstärkt
auf den Zusammenhang von Nation und Demokratie verweisen. Nach
wie vor gilt: Volkssouveränität ist nur im Rahmen der
politisch verfaßten und sich selbst bewußt gewordenen
Nation möglich, und Nation ist wiederum nur denkbar im Ordnungsmodell
des Nationalstaats. Somit verkörpert nur der Nationalismus
als politische Bewegung die wahre Idee der Demokratie im Sinne
von Volksherrschaft.
Grundsätzlich
gilt: Wer die Begriffe "Liberalismus" und "Demokratie"
gleichsetzt und gemeinsam ablehnt, ist der Propaganda der herrschenden
Klasse bereits auf den Leim gegangen, die ihre "Demokratie"
als alleinmögliche Demokratieform darstellt.
Der
Unkritische setzt "Liberalismus" und "Demokratie"
gleich und befürwortet beide, der Reaktionär lehnt beide
gemeinsam ab; und der Nationaldemokrat trennt beide Begriffe voneinander,
lehnt die gemeinschaftszerstörende Form des Liberalismus
ab, um eine wirkliche Demokratie im Sinne von wahrer Volksherrschaft
zu vertreten. Der Neue Nationalismus muß also ganz im Sinne
von Carl Schmitt argumentieren, der meinte, daß der Glaube
an den Parlamentarismus, an ein gouvernment by discussion, in
die Gedankenwelt des Liberalismus gehöre. Er gehöre
nicht zur Demokratie. Beides, Liberalismus und Demokratie, müsse
voneinander getrennt werden, damit das ungleich zusammengesetzte
Gebilde erkannt werde, das die moderne Massendemokratie ausmache.
Wir
Nationaldemokraten kritisieren die Verwerfungen eines durch einseitige
Parlamentszentrierung deformierten politischen Systems. Dieses
entwickelt sich immer mehr in Richtung einer Herrschaft von zur
Oligarchie tendierenden Parteien, sowie von einflußreichen
wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessengruppen über
das deutsche Volk. Wobei darauf hinzuweisen ist, daß die
etablierten Parteien zu Instrumenten einer charakterlosen politischen
Klasse degeneriert sind, die sich im Hintergrund wirkenden Machtgruppen
andienen. Zugespitzt formuliert besteht die Gefahr der Diktatur
einer t o t a l i t ä r e n Gesellschaft über den Staat.
Dies bewirkt auch die zunehmende Einschränkung der bürgerlichen
Freiheiten und vor allem der Grundrechte für politisch nonkonforme
Bürger und Parteien. Diese verhängnisvolle Entwicklung
gilt es durch eine Stärkung des Staates und ein Bündnis
zwischen Bürger und Staat zu stoppen. Hans Herbert von Arnim
kommentiert den Zustand des politischen Systems wie folgt: "Das
Grundübel unserer Demokratie liegt darin, daß sie keine
ist." Die Herrschenden in unserem Land sollten lernen, ihre
Kritiker ernst zu nehmen und nicht auf Kritik mit Verbotsgeschrei
und Boykottmaßnahmen zu antworten.
Die
Kritik der NPD am politischen System
Weil das politische System akute Demokratiedefizite aufweist,
muß die NPD von ihrem demokratischen Grundrecht Gebrauch
machen, dieses einer grundlegenden Kritik zu unterziehen, um daraus
praktikable staatspolitische Reformvorschläge ableiten zu
können.
Ein
Großteil der traditionellen national-reaktionären Kräfte,
zu denen die NPD nicht gehört, widmet bisher diesem zentral
wichtigen Feld der staatspolitischen Kritik und der staatspolitischen
Alternative überhaupt keine oder nur eine geringe Aufmerksamkeit,
weil man in diesen Kreisen glaubt, mit tagespolitischen Forderungen
zum Beispiel in der Europa- und Ausländerpolitik alleine
schon eine politische Alternative darstellen zu können. Was
natürlich ein Irrglaube ist, da bekanntlich das politische
System an sich Fehler aufweist und man sich deshalb in erster
Linie mit der Fehlerursache und dann erst in zweiter Linie mit
den Symptomen, den vielen Ausländern und der Einführung
des EURO zum Beispiel befassen sollte. Bei vielen "Rechten"
ist auch bloß die Feigheit die Ursache, weil sie es unterlassen,
die Fehlentwicklungen des politischen Systems konsequent aufzuzeigen.
"Gegen
System und Kapital - unser Kampf ist national!" lautet, wie
bereits erwähnt, eine altbekannte NPD- und JN-Parole. Was
auf Demonstrationen nationaler Parteien und Organisationen nur
schlagwortartig vorgebracht werden kann, muß in der Programmatik
und der Theoriearbeit der nationalen Opposition schon näher
begründet werden. Gerade im Hinblick auf den "Kampf
um die Köpfe", der zur Drei-Säulen-Strategie der
NPD gehört.
Wer
ist hier mit "System" gemeint, das es zu kritisieren
und zu reformieren gilt? Und durch welche alternativen staatspolitischen
Ideen soll das bisherige politische System verbessert werden?
Der nonkonforme Politikwissenschaftler und Staatsrechtler würden
dieses (politische) System mit Begriffen wie "Parlamentarismus",
"Liberalismus", "Utilitarismus", "Pluralismus",
"amerikanischer Pragmatismus", "political correctness"
und "Parteienstaat" beschreiben, während der Konformist
das bestehende politische System mit dem "Demokratiebegriff"
an sich synonym setzt. Das wirtschaftliche System hingegen, die
andere Kehrseite der einen "Systemmedaille", müßte
dementsprechend mit dem Begriff antisozialer Kapitalismus (von
uns Nationaldemokraten mit Schlagworten wie "Liberal- oder
Turbokapitalismus", "Raubtierkapitalismus" - nach
Altbundeskanzler Helmut Schmidt - plakativ ablehnend kritisiert)
bezeichnet werden. Beides gehört untrennbar zusammen und
kann entweder gemeinsam unkritisch akzeptiert oder gemeinsam kritisiert
und mit Reformvorschlägen versehen oder völlig abgelehnt
werden.
Denn
beide, antisozialer Kapitalismus und d e m o k r a t i e f e i
n d l i c h e r Parlamentarismus, gehen - sozusagen als geistige
Wurzel - von einem vermeintlichen "Pluralismus" aus,
der nicht alleine die Vielfalt der sozialen Interessen verfolgt,
sondern gemeinschaftszerstörend auf Volk und Staat wirkt.
So machen sich beim politischen Liberalismus (Parlamentarismus)
die Parteien und Interessengruppen durch eine Gewaltenverschränkung
von Legislative, Exekutive und Judikative den Staat zur Beute.
Hingegen dem wirtschaftlichen Liberalismus (antisozialem Kapitalismus)
liegt die Vorstellung zugrunde, daß die konkurrierenden
Marktteilnehmer - ausschließlich auf Grundlage des Privateigentums
und möglichst ohne Eingriffe des Staates - den wirtschaftlichen
Wettbewerb durch Angebot und Nachfrage regulieren sollen. Beiden
Vorstellungen, in liberalistischer Staats- und Wirtschaftspolitik,
liegt das Primat der Wirtschaft über die Politik zugrunde,
wohingegen die Nationaldemokraten sowohl in der staatlichen als
auch in der wirtschaftlichen Sphäre dem Primat der Politik
Vorrang einräumen.
Während
nun die einseitige Parlamentszentrierung des politischen Systems
zur Oligarchisierung der Gesellschaft und zur Inbesitznahme des
Staates durch die Parteien führt, bewirkt die reine Marktwirtschaftslehre
die Monopolbildung durch immer größer werdende Konzerne.
Das alles gipfelt dann bekanntlich in der sogenannten Globalisierung,
die der Hamburger Sozialwissenschaftler Reinhold Oberlercher in
Anlehnung an Karl Marx die "kapitalistische Weltrevolution"
nennt. Während ihr Gegenstück, die "proletarische
Weltrevolution", mittlerweile gescheitert ist, muß
auf den Systemabsturz des antisozialen Weltkapitalismus noch gewartet
werden. Der dürfte eintreten, wenn eines schönen Tages
die große "Spekulationsblase" platzt (Horst Mahler)
und sich die Völker nach dem Scheitern der Globalisierung
wieder auf die Einrichtung nationaler Volkswirtschaften und die
"Miniaturisierung" (Reinhold Oberlercher) des Wirtschaftens
überhaupt zurückbesinnen müssen.
Kritik
am Parteienstaat der BRD
Wer am realexistierenden Parteienstaat fundierte Kritik üben
will, der kommt an einem Namen nicht vorbei: Hans Herbert von
Arnim. In zahlreichen Büchern analysiert der Speyrer Staatsrechtler
die demokratiefeindlichen Fehlentwicklungen in Deutschland, und
er erntet dafür bei den parteipolitischen Nutznießern
dieses politischen Systems zum Teil heftige Polemik. Mittlerweile
legendär mutet von Arnims Fazit an, das er in seinem Buch
"Staat ohne Diener" gezogen hat: "Das Grundübel
unserer Demokratie liegt darin, daß sie keine ist. Das Volk,
der nominelle Herr und Souverän, hat in Wahrheit nichts zu
sagen".
Das
Buch von Arnims läßt sich in vier Hauptthesen zusammenfassen:
Das Volk wird entmündigt, die anstehenden politischen Probleme
werden nicht gelöst, die Parteien durchdringen alle Bereiche,
höhlen die Gewaltenteilung aus und unterlaufen den politischen
Wettbewerb, statt Engagement für die Sache gewinnt das Eigeninteresse
der politischen Klasse an Macht, Posten und Geld immer mehr an
Gewicht. Als Therapie bietet von Arnim an: Die Aktivierung des
Volkes, etwa durch seine Mitwirkung an Verfassungsgebung und -änderung,
durch Verbesserung des Wahlrechts zu den Volksvertretungen (freie
statt starre Liste), durch Einführung von Volksbegehren und
Volksentscheid auch auf Bundesebene, durch Direktwahl der Exekutivspitzen
(neben Bürgermeistern, Landräten z.B. auch Ministerpräsidenten).
Empfehlenswert ist auch die Neuerscheinung von Arnims "Vom
schönen Schein der Demokratie", in der er seine Kritik
am Parteienstaat für den interessierten Leser auf einen aktuellen
Stand bringt.
Wie
der Primat der Wirtschaft über die Politik in der BRD funktioniert,
macht Friedhelm Schwarz in seiner Neuerscheinung "Das gekaufte
Parlament" deutlich. Akribisch fördert der Autor Fallbeispiele
ans Tageslicht, die deutlich machen, daß der Bundestag längst
zum politischen Erfüllungsgehilfen starker wirtschaftlicher
Interessen geworden ist. Deshalb erscheint auch der provokante
Buchtitel "Das gekaufte Parlament" mehr als berechtigt.
Die
Position der NPD
Eine neue politische Ordnung, die uns Nationaldemokraten vorschwebt,
soll evolutorisch aus der gegenwärtigen politischen Ordnung
heraus erreicht werden. Dies ist gemessen am dogmatischen Selbstverständnis
der Herrschenden des Systems der BRD ein konsequenter revolutionärer
Anspruch der NPD, da eine neue politische Ordnung der NPD, nämlich
die Durchsetzung von Volksherrschaft und Volkswirtschaft, eine
wirkliche ordnungspolitische Alternative zu den gegenwärtig
herrschenden Zuständen darstellen würde. Evolution und
Revolution gehen also bei der NPD Hand in Hand.
Unserer
Auffassung nach ist das Grundgesetz der BRD völkerrechtswidrig
zustande gekommen. Es wurde dem deutschen Volk 1949 von den westalliierten
Besatzungs-mächten oktroyiert. Niemals wurde in der Geschichte
der BRD eine verfassunggebende Nationalversammlung vom deutschen
Volk einberufen, was nach Artikel 146 GG notwendig wäre.
Als nationale Deutsche stellen wir diese Grundtatsache fest, aber
beseitigen dadurch nicht die freiheitlich-demokratische Grundordnung.
Aber
dennoch akzeptieren wir Nationaldemokraten die derzeit gegebene
politische Ordnung als Ausgangspunkt für dringend notwendige
Reformen. Diese bestehende Ordnung drückt sich durch den
Text des Grundgesetzes und eben nicht durch die falsche Interpretation
einer sogenannten "Gemeinschaft der Demokraten" aus,
die nur die Ideologie der herrschenden Parteien schützen
soll. Wir Nationaldemokraten machen darüber hinaus von unserem
verfassungsmäßigen Grundrecht Gebrauch, eine grundlegende
Reform des Grundgesetzes zu fordern. Wenn die Parteien des Bundestages
in der Geschichte der BRD immer wieder Verfassungsänderungen
vorschlugen und diese auch 180 mal durchsetzten - wie infolge
der Vereinigung West- und Mitteldeutschlands -, so steht es der
NPD gut an, als demokratisch legitimierte Partei das gleiche Recht
einzufordern und auch der Öffentlichkeit ihre Reformvorschläge
zu präsentieren.
In
der weiteren Ausführung soll es nun darum gehen, die nationaldemokratischen
Reformvorschläge für das Grundgesetz zu skizzieren,
auch wenn die NPD die Reformfähigkeit der politisch Herrschenden,
die nicht selten zu liberalistischer Orthodoxie tendieren, sehr
in Zweifel ziehen muß. Die nachfolgend aufgeführten
Reformvorschläge für das Grundgesetz wären mittels
Artikel 79 des Grundgesetzes - bei Zweidrittelmehrheiten in Bundestag
und Bundesrat - umsetzbar. Außerdem können sich die
Nationaldemokraten auf Artikel 146 des Grundgesetzes berufen,
welcher eine allgemeine Verfassungsdiskussion durch das Grundgesetz
legitimiert.
Mögliche
Reformvorschläge für eine neue politische Ordnung
Die im Grundgesetz festgeschriebenen Grundrechte sind um die einklagbaren
sozialen Grundrechte und die Rechte des deutschen Volkes zu erweitern.
Die Mitwirkung der BRD in internationalen Organisationen ist nur
zulässig, wenn keine Grundrechte berührt werden und
somit die Volkssouveränität beachtet wird.
Der Bundespräsident (Staatsoberhaupt) ist direkt vom Volk
zu wählen. Fest steht, daß der Bundespräsident
bislang rein repräsentative Funktionen hat und seine Stellung
etwas schwächer ist, als die des englischen Monarchen, was
geändert werden sollte.
Eine künftige Nationalversammlung sollte eine Verfassung
der Deutschen vorschlagen:
Der
Bundespräsident setzt den Bundeskanzler ein, dieser dann
die Bundesminister. Der Bundeskanzler wäre dem Bundespräsidenten
verantwortlich. Der Bundestag kann mit zwei Dritteln seiner Mitglieder
dem Bundeskanzler das Mißtrauen aussprechen, wenn er dem
Bundespräsidenten einen tragfähigen Nachfolger vorschlägt
und der Bundespräsident dem zustimmt.
Somit wäre der Bundestag (Legislative) nicht mehr allein
für die Regierungsbildung (Exekutive) zuständig, wodurch
die Tendenz des Bundestages zur reinen Akklamation der Gesetzesvorlagen
der Bundesregierung und die Gewaltenverschränkung in diesem
Bereich aufgehoben würden. Er könnte sich auf seine
eigentlichen Aufgaben, die Kontrolle der Regierung (Exekutive)
und die Gesetzgebung (Legislative), konzentrieren.
Alle Bürgermeister, Oberbürgermeister, Landräte
und Ministerpräsidenten sind direkt vom Volk zu wählen
- soweit dies noch nicht geschieht.
Im Sinne der Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Legislative
sind auch die Gesetzgebungsmöglichkeiten des Bundesrates
neu zu definieren. Denn bislang ist der Bundesrat ein Gremium
der Exekutive der Bundesländer mit legislativer Funktion
auf Bundesebene, was die demokratiefeindliche Gewaltenverschränkung
verstärkt. Die Lösung besteht in einer Parlamentarisierung
des Bundesrates als Ausschuß der Landtage und einer Umbildung
in eine Zweite Kammer oder als Bestandteil einer solchen.
Zusätzlich ist in die Verfassung ein Artikel aufzunehmen,
der dem Volksentscheid mehr Rechnung trägt als bisher - vor
allem bei Grundsatzfragen, die den Bestand von Volk und Staat
betreffen. Diese Grundsatzfragen sind in einem Bundesgesetz zu
definieren. Ein Beispiel hierfür wäre die Verabschiedung
eines neuen Staatsbürgerrechtes oder die einer "Rechtschreibreform".
Bisher ist der Volksentscheid im Grundgesetz nur in Artikel 29
GG vorgesehen ("Neugliederung des Bundesgebietes").
Mit der Verankerung des Volksentscheides in der Verfassung soll
dem demokratischen Grundsatz der "Identität von Regierenden
und Regierten" mehr Rechnung getragen werden.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist, was seine Nominierung
anbetrifft, zu reformieren. Bislang werden dessen Mitglieder je
zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat bestimmt, wodurch
ebenfalls die Parteipolitisierung des BVerfG, sowie die demokratiefeindliche
Gewaltenverschränkung verstärkt werden. Die Einsetzung
der BVG-Richter soll durch die vereidigten Präsidenten der
obersten Bundesgerichte erfolgen. Damit wäre der Kuhhandel
der Parteien um die Besetzung des obersten Gerichts beendet.
Gleichheitsgrundsatz verletzt
Die oben aufgeführten Reformvorschläge sind jederzeit
auf Grundlage der Artikel 79 und 146 des Grundgesetzes zu rechtfertigen.
Hierzu ist allerdings der Wille zur Veränderung erforderlich,
der den etablierten Parteien fehlt, der jedoch die NPD als staats-
und wirtschaftspolitische Alternative auszeichnet.
Der
ständige Vorwurf der Herrschenden der "Verfassungsfeindlichkeit"
ist schon deshalb unsinnig, da vielfach Forderungen der NPD von
etablierten Politikern vorgeschlagen wurden. So forderte auf ihrem
Bundesparteitag im Jahr 2000 die FDP in Nürnberg die Einführung
der Direktwahl des Bundespräsidenten und von Volksentscheiden.
Den NPD-Parteivorsitzenden Udo Voigt regte dies zu einer Stellungnahme
an. Voigt erinnerte daran, daß in den achtziger Jahren NPD-Mitglieder
ihren Beamtenstatus verloren haben, weil diese "genau die
Forderungen zur Reform des Grundgesetzes erhoben haben, die jetzt
von der FDP gestellt werden". Der Diplom-Politologe meinte,
daß nun entweder die FDP nachrichtendienstlich überwacht
und ihre Beamten disziplinarrechtlich belangt werden müßten,
oder die betreffenden Urteile gegen ehemalige NPD-Beamte unverzüglich
als politische Willkürakte aufzuheben seien.
Nicht
nur die FDP, auch andere etablierte Politiker bekennen sich dazu,
das Grundgesetz einer Reform unterziehen zu wollen. So legt der
ehemalige Verfassungsrichter und Altbundespräsident Roman
Herzog (CDU) in seinem neuen Buch "Strukturmängel der
Verfassung" dar, daß er das Grundgesetz für verbesserungs-bedürftig
hält. Wenn es also für etablierte Politiker statthaft
ist, das Grundgesetz neu ordnen zu wollen, warum soll dann ausgerechnet
eine "Neue Ordnung", welche die NPD unter Verweis auf
die Artikel 79 und 146 GG propagiert, "verfassungswidrig"
sein? Die etablierten Parteien sind bisher die Antwort schuldig
geblieben.
Literaturliste
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das Wohl des Volkes? Droemersche Verlagsanstalt Th. Knaur Nachf.:
München 1993. (Zitiert: Arnim: Staat ohne Diener)
Arnim, Hans Herbert von: Vom schönen Schein der Demokratie
- Politik ohne Verantwortung - am Volk vorbei, Droemer: München
2000.
Banjul Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker vom
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Hg. von der Bundeszentrale für politische Bildung, 2. Aufl.,
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1989.
Eucken, Walter: Grundsätze der Wirtschaftspolitik, 6. Auflage,
Tübingen 1990.
FDP kopiert nationale Forderungen, in: Deutsche Stimme 8/2000,
S. 1.
Herzog, Roman: Strukturmängel der Verfassung? Erfahrungen
mit dem Grundgesetz. DVA. Stuttgart 2000.
Hesselberger, Dieter: Das Grundgesetz. Kommentar für die
politische Bildung. Bundeszentrale für politische Bildung,
10. Aufl., Bonn 1996.
Hildebrandt, Kurt: Vorwort, in: Platon: Der Staat. Kröner:
Stuttgart 1973.
Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes
vom 9. Dezember 1948 (BGBl. 1954 II 730), in: Menschenrechte.
Dokumente und Deklarationen. Hg. von der Bundeszentrale für
politische Bildung, 2. Aufl., Bonn 1996, S. 44ff.
Lexikon zur Soziologie. Hg. von Werner Fuchs u. a., Bd. 2: Latenzperiode
- Zyklus, Reinbek bei Hamburg 1977.
Menschenrechte. Dokumente und Deklarationen. Hg. von der Bundeszentrale
für politische Bildung, 2. Aufl., Bonn 1996. (Zitiert: Menschenrechte)
Michels, Robert: Zur Soziologie des Parteiwesens in der modernen
Demokratie: Untersuchungen über die oligarchischen Tendenzen
des Gruppenlebens, 4. Auflage, Stuttgart 1989.
Mußgnug, Martin: Die neue Ordnung - Nationaldemokratie -
Grundsatzrede des Vorsitzenden der Nationaldemokratischen Partei
Deutschlands, Martin Mußgnug, auf dem Bundesparteitag am
18./19.11.78 in Arolsen. Veröffentlicht in: Profil - Nationaldemokratische
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Oberlercher, Reinhold: Die Lehre vom Gemeinwesen. Verlag der Freunde:
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Ortega y Gasset, José: Der Aufstand der Massen. Deutsche
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Prynne, William: The Souvereign Power of Parliaments, 1643.
Schmitt, Carl: Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus.
7. Auflage. Duncker & Humblot: Berlin 1991.
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Schwarz, Friedhelm: Das gekaufte Parlament. Die Lobby und ihr
Bundestag. Piper: München 1999
Waldstein, Thor von: Die Pluralismuskritik in der Staatslehre
von Carl Schmitt, (Diss.).