Vorträge von Jürgen Schwab 
 

Einführung in die Staatslehre
Staatspolitische Grundsätze der NPD

Jürgen Schwab

Die politische Klasse der BRD untergräbt nach Auffassung der NPD das demokratische deutsche Staatsbewußtsein zugunsten eines antidemokratischen und antisozialen Internationalismus. Deswegen fühlen wir Nationaldemokraten uns verpflichtet, dem deutschen Staatsbewußtsein neue Geltung zu verschaffen.

Hierzu will die NPD:

den demokratischen und sozialen Bundesstaat gegen den extremistischen Egoismus stärken,

dem deutschen Volk, unabhängig vom sozialen Status des einzelnen, den Wert des de-mokratischen und sozialen Bundesstaates anschaulich vermitteln,

die verfassungsfeindlichen Tendenzen, die BRD in eine totalitäre Gesellschaft umzu-wandeln, durch Aufklärung des deutschen Volkes verhindern,

jeder Form von Diktatur durch eine oder mehrere Parteien oder Gruppen den Kampf an-sagen,

das Gewaltenteilungsgebot der Demokratie in Legislative, Exekutive und Judikative konsequent durchsetzen, indem die Gewaltenverschränkung so weit wie möglich einge-dämmt wird,

die zu beobachtende Entwicklung, daß die Parlamente als Scharnier zur wachsenden Gewaltenverschränkung und Oligarchisierung dienen, zukünftig durch die Beschränkung der Parlamente auf ihre ureigensten Aufgaben, die Gesetzgebung, die öffentliche Kontrolle der Regierung und die öffentliche Diskussion von Interessen und deren Folgen für die Gemeinschaft, von ihrem schlechten Ansehen im deutschen Volk befreien, allen politischen Parteien die Formulierung ihrer Ziele ermöglichen und das deutsche Volk darüber aufklären, welche dieser Parteien Ziele verfolgt, die gegen den demokratischen und sozialen Bundesstaat gerichtet sind, die demokratisch gebotenen Mitwirkungs-möglichkeiten der Bürger in Gesellschaft und Staat verbessern, was vor allem durch Direktwahl hoher Amtsträger und eine großzügigere Verwirklichung des Volksent-scheides geschehen soll, was dem demokratischen Gebot der Volkssouveränität mehr Rechnung tragen wird, einen möglichen Bürgerkrieg, wie im ehemaligen Jugoslawien, in der BRD vorbeugen, wofür ein offener Dialog über die Zukunft des deutschen Volkes und Staates die Grundvoraussetzung darstellt.

Im Mittelpunkt der vorstehenden Abhandlung stehen drei Fragen, die es zu beant-worten gilt:

- Was versteht die NPD unter "System"?
- Wie will die NPD das "System" reformieren?
- Und für welche Reformen des politischen "Systems" setzt sich die NPD ein?
0iZur Begriffsdefinition

Ein System ist ein aus mehreren Teilen zusammengesetztes und gegliedertes Ganzes. Der Begriff wird in zahlreichen Bereichen benutzt:

Aus grundlegenden Einzelerkenntnissen zusammengestelltes Ganzes, Lehrgebäude.
Das Prinzip, die Ordnung, nach der etwas organisiert oder aufgebaut wird, Plan, nach dem vorgegangen wird.

Die Form der staatlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Organisation; die Regierungsform, das Regime; die bestehende Gesellschaftsordnung.

In der Naturwissenschaft, besonders der Physik und Biologie, die Gesamtheit von Objekten, die sich in einem ganzheitlichen Zusammenhang befinden und durch die Wechselbeziehungen untereinander gegenüber ihrer Umgebung abzugrenzen sind.

Die Einheit von technischen Anlagen und Bauelementen, die eine gemeinsame Funktion haben.

In der Sprachwissenschaft, EDV, Kybernetik eine Menge von Elementen, zwischen denen bestimmte Beziehungen bestehen oder die nach bestimmten Regeln zu verwenden sind.

In festgelegter Weise zusammengeordnete Linien oder ähnliches zur Eintragung und Festlegung von etwas.

Besonders in der Logik eine Menge von Zeichen, die nach bestimmten Regeln zu verwenden sind.

In der Biologie eine Zusammenfassung und Einordnung der Tiere und Pflanzen in verwandte oder ähnlich gebaute Gruppen.

In der Chemie ein Zusammenschluß von zwei oder mehreren Perioden.

Im engeren Sinn ist System ein aus unterschiedlichen Teilen zusammengesetztes Ganzes, das entweder als geschlossenes System von seiner Umwelt streng isoliert ist oder mit ihr als offenes System in einer Austauschbeziehung steht. Ein System besitzt ein gewisses Maß an Geschlossenheit, Dauerhaftigkeit und Regelmäßigkeit im Verhältnis seiner Elemente zueinander. Deren Zusammenhang ist im allgemeinen größer und bestimmt sie stärker als ihre Beziehung zur Umwelt. Trotzdem wirken Veränderungen einzelner Elemente auf andere Elemente ein und führen so zu Änderungen des gesamten Systems, was durch die, einem System innewohnende Tendenz zur System-erhaltung und zum Gleichgewicht innerhalb des Systems, versucht wird abzuwehren.

In den Sozialwissenschaften wird als System ein verhältnismäßig einheitlich geordnetes Ganzes mit wechselseitig aufeinander bezogenem Handeln von Individuen, Gruppen und Organisationen bezeichnet. Es wird hier zwischen ökonomischen, sozialen, kulturellen und politischen Systemen je nach dem sie stiftenden Sinnzusammenhang unter-schieden. Diese Systeme können auch als gesellschaftliche Subsysteme begriffen werden, die sich wiederum in einzelne Untereinheiten, Subsysteme untergliedern.

Die angebotenen Definitionsmöglichkeiten verweisen politische Parteien auf die unter Punkt 3 angesprochene Festlegung des Systembegriffs, dem politischen System.

Der Begriff politisches System ist e i n Grundbegriff der Politikwissenschaft, der die Gesamtheit aller an der politischen Willensbildung und -durchsetzung beteiligten Insti-tutionen, Personen und Vorgänge und ihre Beziehung zueinander bezeichnet. Zum politischen System zählen nicht nur Parlament und Regierung, sondern auch Parteien und Interessenverbände, nicht nur die Gesetzgebungsvorgänge, sondern politische Einflußnahmen überhaupt.

Neben dem Begriff des politischen Systems verwendet die NPD einen mehr allgemeinen Systembegriff vor allem in drei Fällen:

Erstens, wenn sie auf ihre politischen Gegner verweist. System ist hierbei aber nicht grundsätzlich alle anderen politischen Parteien, sondern alle Individuen, Gruppen und Organisationen, die der NPD das Existenzrecht absprechen wollen und sie, selbst mit kriminellen Mitteln, verfolgen.

Zweitens, wenn die NPD das zu beobachtende Phänomen der passiven und aktiven Bekämpfung des demokratischen und sozialen Bundesstaates kritisiert und hier besonders die Rolle, die Individuen und Gruppen in anderen politischen Parteien wahrnehmen, die mit Hilfe von Manipulation dieser Parteien und dem Scharnier der Parlamente die BRD in eine antidemokratische und antisoziale Oligarchie verwandeln könnten.

Drittens drückt die NPD in der Öffentlichkeit, zum Beispiel auf Transparenten ihre Systemkritik und ihr politisches Wollen plakativ mit der Losung: "Gegen System und Kapital - unser Kampf ist National!" aus. Damit soll dem deutschen Volk der politische Standort und das Wollen der NPD nahe gebracht werden, insbesondere aber auf die kritische Einstellung des deutschen Volkes gegenüber den politischen Parteien und den Parlamenten im allgemeinen reagiert werden.

Die von der NPD beobachteten und kritisierten Erscheinungen und ihre angenommenen Auswirkungen werden nun näher beschrieben. Die Vorstellungen der NPD um eine Neue Ordnung sind eine logische Weiterentwicklung der bereits programmatisch festgelegten Forderungen, den Bundespräsidenten direkt vom Volk wählen zu lassen und der Volkssouveränität durch eine breite Anwendung von Volksentscheiden mehr Geltung zu verschaffen. Auch spricht das Parteiprogramm von einer neuen sozialen Ordnung, die im besonderen Verteilungsgerechtigkeit und soziale Gerechtigkeit anstrebt.

Diese Forderungen weisen genau in die richtige Richtung, um das politische System im nationaldemokratischen Sinne weiterzuentwickeln. Dies ist jedoch nur der erste Schritt auf dem Weg zu einem neuen politischen Ordnungsdenken. Weitere Schritte müssen folgen. Die vorliegende Schrift soll eine mögliche Richtung aufzeigen.

Was ist Fundamentalopposition?

Bis es soweit ist, daß die Nationalisten das bestehende politische System zum deutschen Volksstaat weiterentwickeln können, müssen diese erst ihr eigenes Staatsethos entwickeln, das sich bislang allenfalls in den sprichwörtlichen Kinder-schuhen befindet. Ein neues deutsches Staatsbewußtsein ist deshalb erforderlich, weil das politische System der BRD vor allem von Reformunfähigkeit gekennzeichnet ist und so konstruiert ist, daß gemeinschaftszerstörende Kräfte eine immer schnellere Dynamik entwickeln können.

Diese Tendenzen fordern deshalb zwangsläufig zu einer fundamentalen Opposition heraus, die eine staats- aber auch wirtschaftspolitische Alternative zu entwickeln hat. Die Fundamentalopposition im politischen System der BRD hat nun die Aufgabe, die gemeinschaftszerstörenden Kräfte der Gemeinschaft unterzuordnen.

Kern der Schwäche des politischen Systems der BRD sind die Widersprüche und die Unvollkommenheit der Grundrechte. Würden diese nicht nur aus den Menschen- und Bürgerrechten bestehen, sondern auch noch die Gemeinschafts- und Volksrechte umfassen, wären die zur Zeit zu beobachtenden gemeinschaftszerstörenden Umtriebe deutlich verringert. Dieses Ziel wird der Kernpunkt einer von der NPD angedachten Neuen Ordnung, dem Volksstaat, sein.

Am Ausgangspunkt zu diesem Ziel darf sich deshalb die nationale Opposition nicht nur als nationaler Widerstand gegen die herrschenden Zustände verstehen, sondern muß auch Partei für eine neue politische, vor allem gerechtere soziale Ordnung ergreifen, damit der nationale Widerstand ein Ziel hat und somit auch Sinn ergibt. Der Volksstaat der Deutschen muß also schon in naher Zukunft geistig Gestalt annehmen, und darf dem deutschen Volk nicht erst dann bekannt gemacht werden, wenn dieser bereits verwirklicht ist. Diese Notwendigkeit, als Zukunftsvision und Gegenentwurf zum derzeitigen Zustand in der BRD einen Volksstaat heute schon zu skizzieren und in naher Zukunft zu einem greifbaren Entwurf fortzuentwickeln, bedingt zunächst einmal eine Fundamentalopposition. Ausgangspunkt jeder Fundamentalopposition ist die Kritik am bestehenden System durch die Nationaldemokratie, die - gemessen an der Wirklichkeit der BRD - zunächst das von Egoismus und antisozialen Bestrebungen befallene politische System der BRD reformieren oder auch ersetzen will, so daß künftig der Mißbrauch für Sonderinteressen gebändigt werden kann. Daraus folgt jedoch der Wille, dem deutschen Volk - langfristig - und einer nationalen Intelligenz ("nationale Köpfe") - mittelfristig - eine intelligente und praktikable Alternative anbieten zu wollen. Und genau darum geht es einer revolutionären Partei wie der NPD.

Grundsätzlich gilt, daß für uns, gemessen am politischen Selbstverständnis, politische Argumente im Vordergrund stehen müssen: in der Parteizeitung, auf Veranstaltungen und bei der Schulung zum Beispiel. So ist Wissen um Geschichte, Zeitgeschichte, Biologie und Verhaltensforschung usw. zwar als Grundlagenwissen unverzichtbar, dieses kann jedoch das politische Ordnungsdenken nicht ersetzen. Das neue deutsche Ordnungsdenken entspringt vielmehr aus dem Geist einer neuen deutschen Elite. Daß dieser "Geist" seine Ursache in den Naturwissenschaften hat, steht außer Frage.

Was ist "Demokratie"?

Sicherlich läßt sich über den Demokratiebegriff streiten. Schon der Staatsrechtler Carl Schmitt hat darauf hingewiesen, daß in der neueren Debatte, in Weimar und der BRD, Demokratie und Liberalismus - fälschlicherweise! - gleichgesetzt werden. Demzufolge ist es unzulässig, Demokratie, Liberalismus und Parlamentarismus als Einheit zu sehen und gleichzusetzen, da es eine Demokratie ohne "modernen" Parlamentarismus geben könne und einen Parlamentarismus ohne Demokratie. Nun geht jedoch der Demokratiebegriff von der Volkssouveränität aus, welche der Gegenbegriff zur Fürstensouveränität darstellt. Im Gegensatz zur Souveränität des Monarchen, der als Staatsoberhaupt ursprünglich Inhaber der gesamten Staatsgewalt war und von dem sich alle staatliche Machtausübung abzuleiten hatte, geht nach dem Prinzip der Volkssouveränität alle Gewalt vom Volke aus. Jede staatliche Machtausübung muß demnach durch das Staatsvolk legitimiert sein.

Das Prinzip der Volkssouveränität verlangt nicht, daß politische Entscheidungen vom Volk unmittelbar, zum Beispiel durch Volksentscheid, getroffen werden. Es verlangt demnach nur, daß alle staatlichen Entscheidungsträger ihre Machtstellung letztlich dem Volk verdanken, entweder unmittelbar durch Wahlen vom Volk, zum Beispiel die Abgeordneten im Parlament, oder mittelbar durch vom Volk gewählte Repräsentanten eingesetzt sind, zum Beispiel eine parlamentarische Regierung oder die von ihr bestellte Beamtenschaft. Das Prinzip der Volkssouveränität verlangt ferner, daß die staatlichen Amtsinhaber dem Volk beziehungsweise den von ihm legitimierten Instanzen verant-wortlich sind.

Die Volkssouveränität steht in einem gewissen Spannungsverhältnis zum Prinzip der Repräsentation, nach dem der Volkswille nicht vom Volk selbst, sondern von seiner Vertretung, dem Parlament, ausgedrückt wird. Dementsprechend wird das Parlament selbst gelegentlich als der eigentliche "Souverän" bezeichnet. Doch kommt das Prinzip der Volkssouveränität nach herrschender Lehre auch hier insofern zum Tragen, als die Volksvertreter selbst wiederum vom Volk gewählt werden und sich in regelmäßigen Abständen einer Wiederwahl zu stellen haben.

Dem Prinzip der Volkssouveränität widerspricht es nicht, wenn bestimmte Rechte, wie zum Beispiel die Menschenrechte, und bestimmte Institutionen des Rechtsstaates für unantastbar gelten. Die Volkssouveränität legt nur eine höchste, alle anderen Träger staatlicher Gewalt legitimierende Instanz fest. Diese Instanz stellt aber ebenfalls eine rechtlich begrenzte Gewalt dar. Ein Recht des Volkes, sich seiner souveränen Stellung, zum Beispiel durch Unterordnung unter einen Diktator mit unbeschränkten Vollmachten zu entledigen, folgt aus dem Prinzip nicht.

Diese Definition der Volkssouveränität macht - vermutlich unfreiwillig - deutlich, daß das politische System der BRD an Souveränitätsmängeln im Sinne der Volkssouveränität leidet. Für die Nationaldemokratie geht es nun darum, diese Mängel nicht zu kaschieren, sondern durch eine fundierte Kritik offenzulegen und mit Reformvorschlägen zu versehen. Natürlich ist es richtig, daß der Volksentscheid nicht das Allheilmittel darstellt, um dem Gebot der Volkssouveränität gerecht zu werden, doch stellt er tatsächlich eine unverzichtbare Komponente im Hinblick auf die Verwirklichung von Volkssouveränität dar, weil nur durch ihn das Volk direkt Entscheidungen treffen kann.

Liberalismus im Gegensatz zur Volkssouveränität

Demgegenüber bezieht sich der Liberalismusbegriff nicht auf die Volkssouveränität, sondern auf einen sogenannten Interessenpluralismus, welcher sich mittlerweile in der BRD in seiner übersteigerten Form gemeinschaftszerstörend auswirkt, weil dieser die Summe der gesellschaftlichen Sonderinteressen an die Stelle des Allgemeinen Interesses ("Gemeinwohl") von Volk und Staat setzt. Die NPD hingegen möchte die Parteienvielfalt und deren Konkurrenz erhalten, jedoch die Parlamentszentrierung und die damit verbundene Aufhebung der demokratisch gebotenen Gewaltenteilung (Gewaltenverschränkung) korrigieren, damit sich auch das Parlament auf seine eigentlichen Aufgaben, die Kontrolle der Regierung (Exekutive) und die Gesetzgebung (Legislative) konzentrieren kann. Was haben diese Überlegungen nun für Folgen?

Die beiden Begriffe "Demokratie" und "Liberalismus" müssen voneinander getrennt werden: Der Liberalismus führt unserer Überzeugung nach - wie in der BRD - zwangsläufig zur einseitigen Parlamentszentrierung. Diese Tendenz, daß sich der Liberalismus zu seiner Machtsicherung des Parlamentarismus bedient, ist bereits seit der Erfindung des Liberalismus durch John Locke bekannt. Dies führt letztendlich zu der sogenannten "Parlamentssouveränität", die sich immer weiter von der eigentlichen Volkssouveränität wegbewegt. Somit entsteht das, was staatsrechtlich und sozialwissenschaftlich motivierte Kritiker wie Hans Herbert von Arnim oder Erwin K. und Ute Scheuch den "Parteienstaat" nennen, in dem - in gemeinschaftszerstörender Weise - die Summe der gesellschaftlichen Teile das Ganze ersetzen sollen, was als dogmatische Verblendung gewertet werden sollte. Dabei soll nicht in Abrede gestellt werden, daß die Existenz von Parteien als Vertreter von Interessen durchaus berechtigt ist, weil moderne Staaten wirtschaftlich und dadurch sozial so differenziert sind, daß die unterschiedlichen Gruppen auf ihre Lage hinweisen müssen. Deshalb sind nicht die Parteien an sich das Übel, sondern der Mißstand ist in der Parteipolitisierung des Staates zu sehen. So haben sich nach Einschätzung von Hans Herbert von Arnim mittlerweile die Parteien in der BRD "den Staat zur Beute" gemacht.

Um unsinnigen Angriffen vorzubeugen, weist die NPD darauf hin, daß die möglichst weitgehende Ausschaltung von extremistischen Egoismen von Individuen und Gruppen nicht die Abschaffung des Mehrparteienprinzips bedeutet.

Welche Konsequenzen haben aber nun diese ordnungspolitischen Gedanken für das sogenannte nationale Lager?

Eine "Einheit der Rechten" kann es bei einem solchen Ordnungsdenken nicht geben, weil Nationalsoziale, Nationalkonservative und Nationalliberale das politische System aus mehreren Sichtweisen ablehnen können:

Weil es "demokratisch" ist
Weil es nicht "demokratisch" ist
Weil es nicht ausreichend durch das eigene Volk legitimiert wird
Der ersten Gruppe gehören eher reaktionäre Kräfte an, die zweiten und dritten sind National-Demokraten, die Volksherrschaft wörtlich nehmen. Im Gegensatz zu den nationalliberalen Positionen, wie sie vor allem bei den REP sichtbar sind, ist in unserer Position Volksherrschaft niemals multikulturell bestimmt, sondern auf das Staatsvolk bezogen.

Ebenso wie es bei diesen Gruppen eine Ablehnung von Demokratie und damit einer Neuen Ordnung der NPD geben kann, wird es weitere Parteien geben, die das fordern werden und in einem deutschen Volksstaat nicht verfolgt würden. Eine Verfolgung politisch Andersdenkender schließen wir aus, da wir uns nicht davor fürchten müssen, innerhalb einer wirklichen politischen Auseinandersetzung mit Argumenten zu obsiegen.

Die Gleichheit der Gleichen

Die Volksherrschaft (Demokratie) bedingt - und da sind sich alle Politologen und Staatsrechtler einig - das freie, allgemeine und gleiche Wahlrecht, da nicht jeder einzelne Bürger eines Mehrfachmillionen-Volkes tagtäglich selber regieren kann. Deshalb muß das Volk also seine Volkssouveränität einer Regierung auf Zeit ausleihen. Dieses "Ausleihen" der Volksherrschaft muß nicht bedeuten - wie der Liberalismus behauptet -, daß ausschließlich ein Parlament gewählt werden muß; es kann auch die Regierung bzw. das Staatsoberhaupt direkt gewählt werden; auch könnte das Volk durch Volksentscheide direkt Entscheidungen treffen, welche Regierung und Verwaltung umzusetzen haben. Auch ist eine demokratische Mischform denkbar, für welche sich wir Nationaldemokraten einsetzen, die bei ihrer staatspolitischen Verwirklichung aus plebiszitären, präsidentiellen und parlamentarischen Elementen bestehen würde. Eine einseitige Zentrierung auf nur eines dieser Elemente wird hingegen von der NPD abgelehnt, da sie die Parlamentszentrierung in der BRD als mahnendes Beispiel für ein System konzentrierter Macht begreift und in einem deutschen Volksstaat ein Gleichgewicht der Kräfte anzustreben ist.

Gerade auch der direkten Demokratie, dem Volksentscheid, gilt es besondere Aufmerksamkeit zu schenken. José Ortega Y Gasset meinte gar, daß die direkte Form der Demokratie das Wesensmerkmal des Nationalstaates sei: "Ich sehe also im Nationalstaat ein historisches Gebilde, für welches die Existenz des Volksentscheides wesentlich ist."

Wichtig dabei ist, daß die Behauptung der in der BRD Herrschenden, Demokratie basiere ausschließlich auf dem Parlamentarismus, falsch ist, weil das Demokratieprinzip lediglich im freien, allgemeinen und gleichen Wahlrecht liegt und nicht ausschließlich in der Repräsentation. Die Vorstellung, der Wille des Volkes müsse ausschließlich in einem Parlament von Abgeordneten repräsentiert werden, entspricht der Idee des Liberalismus, der sich zur Machtsicherung eines vermeintlichen "gesellschaftlichen Pluralismus" bedient.

Hinsichtlich des demokratischen Wahlrechtes gilt: "Gleiches" Wahlrecht heißt, daß es keine Rolle spielt, ob der Volksangehörige weiblich oder männlich ist, einen akademischen oder adeligen Titel trägt, oder sich zu den Besserverdienenden zählen kann; auch darf die Mitgliedschaft in einer Partei oder die Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe keine Rolle für das Wahlrecht spielen. Die Gewichtung des Wahlrechts nach "wertvollen" und "weniger wertvollen" Deutschen ist nach diesem Verständnis nicht möglich und mit dem Demokratiebegriff nicht vereinbar.

Ebenso muß klar sein, daß es bei einer Demokratie immer um Volksherrschaft (im Singular) und nicht um die fiktive "Herrschaft" von Völkern (im Plural) bzw. einer ethnisch undefinierbaren Wohnbevölkerung geht. Demokratie und demokratisches Wahlrecht setzt kulturelle und staatsbürgerliche Gleichheit voraus - im Gegensatz zur "multikulturellen" Ungleichheit. Für Carl Schmitt jedenfalls steht fest, daß es in der Demokratie nur die Gleichheit der Gleichen und den Willen derer, die zu den Gleichen gehören, gebe. Hingegen sei die Gleichheit aller Menschen als Menschen nicht Demokratie, sondern eine bestimmte Art Liberalismus.

Demzufolge ist weder die BRD - vor allem nach Einführung des neuen Staatsbürgerschaftsrechtes eine Demokratie noch ein Volksstaat, dessen Ziele sich am Wohl des eigenen Staatsvolkes orientiert, und schon gar nicht ein multikulturelles EU-Europa. Denn ohne homogenes Wahlvolk ist unserer Meinung nach keine Demokratie (Volksherrschaft) möglich! Die Vergabe des freien, allgemeinen und gleichen Wahlrechts ist nun tatsächlich der Testfall für die Demokratie. Dieses steht nämlich nicht dem "Menschen", sondern alleine dem inländischen Volksangehörigen zu. Carl Schmitt meint, daß das allgemeine und gleiche Wahl- und Stimmrecht vernünftigerweise nur die Folge der substanziellen Gleichheit innerhalb des Kreises der Gleichen sei und nicht weiter als diese Gleichheit reiche. Denn ein solches gleiches Recht habe einen guten Sinn nur dort, wo Gleichheit bestehe.

Der Umkehrschluß zu diesem demokratischen Prinzip der Gleichheit besteht nun für Schmitt darin, daß eine Demokratie nur zu erhalten beziehungsweise wiederherzustellen ist, wenn die Gleichheit des Volkes erhalten beziehungsweise wiederhergestellt wird. So zeige sich die politische Kraft einer Demokratie darin, daß sie es versteht, sich von dem Fremden und Ungleichen, die Gleichheit Bedrohenden abzugrenzen.

Demokratie setzt ein Staatsvolk voraus

Der "Demokratiebegriff" ist in seiner ursprünglichen Bedeutung immer von der kulturellen Gleichheit des Staatsvolkes ausgegangen. Da der "Demokratiebegriff" etymologisch seine Wurzeln im Altgriechischen hat, sollte man die Herkunft dieses Begriffes auch bis zu ihrem Ursprung zurückverfolgen. Platon, der große griechische Staatsphilosoph, definierte die Staatsbürgerschaft eindeutig völkisch, wenn er in seinem zweiten Hauptsatz der Politeia meinte: "Denn der hellenische Stamm ist mit sich selber vertraut und blutsverwandt, dem barbarischen aber fremd und abgeneigt." Platon offenbart sich als Vordenker der Idee des Volksstaates, wenn er erklärt: "So edel und großherzig, so fest und heil und so von Natur barbarenfeindlich ist das Wesen unserer Stadt, weil wir ganz rein hellenisch sind und unvermischt mit den Barbaren. Denn kein Pelops, Kadmos, Aigyptos, Danaos und solche andere viele, die von Natur Barbaren, nach dem Gesetz Hellenen sind, wohnen mit uns. Als Hellenen selbst, nicht Mischlinge, wohnen wir hier." Platon macht somit deutlich, daß es schon zu seiner Zeit im Stadtstaat von Athen die Untugend gab, Fremden nach dem Gesetz die Staatsangehörigkeit zuzugestehen, wie wir es auch heute in der BRD kennen. Diese wurden jedoch von den Hellenen nicht als vollwertige Staatsbürger definiert und von der Volksgemeinschaft ferngehalten, weil sie eben von Natur den Hellenen fremd waren.

Hinsichtlich der platonischen Staatsidee bleibt festzuhalten, daß sich der deutsche Volksstaat der Zukunft dem völkischen Prinzip Platons voll verpflichtet fühlen wird. Festzuhalten bleibt aber auch, daß die soeben vorgenommene Offenlegung der Etymologie des "Demokratiebegriffes" für jetzt und heute zu der grundlegenden Feststellung zu führen hat, daß den "Demokratiebegriff" nicht derjenige in Anspruch nehmen kann, der eine "multikulturelle Gesellschaft" vertritt.

Aus dem Vorausgesagten folgt, daß sich die NPD explizit zur "Nationaldemokratie" bekennt. Früheren gebildeten Generationen war es noch eine Selbstverständlichkeit, daß "Nation" und "Demokratie" nur die zwei Seiten der einen gemeinschaftlichen Medaille darstellen, weshalb der NPD-Begriff "Nationaldemokratie" eigentlich heute eine "pelzerne Pelzkappe" darstellt. Aber gerade deshalb, weil die heutigen vermeintlichen "Demokraten" ihren Liberalismus und Internationalismus fälschlicherweise so nennen, was mit "Volksherrschaft" im eigentlichen Sinne des Wortes nichts zu tun hat, muß die NPD heute verstärkt auf den Zusammenhang von Nation und Demokratie verweisen. Nach wie vor gilt: Volkssouveränität ist nur im Rahmen der politisch verfaßten und sich selbst bewußt gewordenen Nation möglich, und Nation ist wiederum nur denkbar im Ordnungsmodell des Nationalstaats. Somit verkörpert nur der Nationalismus als politische Bewegung die wahre Idee der Demokratie im Sinne von Volksherrschaft.

Grundsätzlich gilt: Wer die Begriffe "Liberalismus" und "Demokratie" gleichsetzt und gemeinsam ablehnt, ist der Propaganda der herrschenden Klasse bereits auf den Leim gegangen, die ihre "Demokratie" als alleinmögliche Demokratieform darstellt.

Der Unkritische setzt "Liberalismus" und "Demokratie" gleich und befürwortet beide, der Reaktionär lehnt beide gemeinsam ab; und der Nationaldemokrat trennt beide Begriffe voneinander, lehnt die gemeinschaftszerstörende Form des Liberalismus ab, um eine wirkliche Demokratie im Sinne von wahrer Volksherrschaft zu vertreten. Der Neue Nationalismus muß also ganz im Sinne von Carl Schmitt argumentieren, der meinte, daß der Glaube an den Parlamentarismus, an ein gouvernment by discussion, in die Gedankenwelt des Liberalismus gehöre. Er gehöre nicht zur Demokratie. Beides, Liberalismus und Demokratie, müsse voneinander getrennt werden, damit das ungleich zusammengesetzte Gebilde erkannt werde, das die moderne Massendemokratie ausmache.

Wir Nationaldemokraten kritisieren die Verwerfungen eines durch einseitige Parlamentszentrierung deformierten politischen Systems. Dieses entwickelt sich immer mehr in Richtung einer Herrschaft von zur Oligarchie tendierenden Parteien, sowie von einflußreichen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessengruppen über das deutsche Volk. Wobei darauf hinzuweisen ist, daß die etablierten Parteien zu Instrumenten einer charakterlosen politischen Klasse degeneriert sind, die sich im Hintergrund wirkenden Machtgruppen andienen. Zugespitzt formuliert besteht die Gefahr der Diktatur einer t o t a l i t ä r e n Gesellschaft über den Staat. Dies bewirkt auch die zunehmende Einschränkung der bürgerlichen Freiheiten und vor allem der Grundrechte für politisch nonkonforme Bürger und Parteien. Diese verhängnisvolle Entwicklung gilt es durch eine Stärkung des Staates und ein Bündnis zwischen Bürger und Staat zu stoppen. Hans Herbert von Arnim kommentiert den Zustand des politischen Systems wie folgt: "Das Grundübel unserer Demokratie liegt darin, daß sie keine ist." Die Herrschenden in unserem Land sollten lernen, ihre Kritiker ernst zu nehmen und nicht auf Kritik mit Verbotsgeschrei und Boykottmaßnahmen zu antworten.

Die Kritik der NPD am politischen System

Weil das politische System akute Demokratiedefizite aufweist, muß die NPD von ihrem demokratischen Grundrecht Gebrauch machen, dieses einer grundlegenden Kritik zu unterziehen, um daraus praktikable staatspolitische Reformvorschläge ableiten zu können.

Ein Großteil der traditionellen national-reaktionären Kräfte, zu denen die NPD nicht gehört, widmet bisher diesem zentral wichtigen Feld der staatspolitischen Kritik und der staatspolitischen Alternative überhaupt keine oder nur eine geringe Aufmerksamkeit, weil man in diesen Kreisen glaubt, mit tagespolitischen Forderungen zum Beispiel in der Europa- und Ausländerpolitik alleine schon eine politische Alternative darstellen zu können. Was natürlich ein Irrglaube ist, da bekanntlich das politische System an sich Fehler aufweist und man sich deshalb in erster Linie mit der Fehlerursache und dann erst in zweiter Linie mit den Symptomen, den vielen Ausländern und der Einführung des EURO zum Beispiel befassen sollte. Bei vielen "Rechten" ist auch bloß die Feigheit die Ursache, weil sie es unterlassen, die Fehlentwicklungen des politischen Systems konsequent aufzuzeigen.

"Gegen System und Kapital - unser Kampf ist national!" lautet, wie bereits erwähnt, eine altbekannte NPD- und JN-Parole. Was auf Demonstrationen nationaler Parteien und Organisationen nur schlagwortartig vorgebracht werden kann, muß in der Programmatik und der Theoriearbeit der nationalen Opposition schon näher begründet werden. Gerade im Hinblick auf den "Kampf um die Köpfe", der zur Drei-Säulen-Strategie der NPD gehört.

Wer ist hier mit "System" gemeint, das es zu kritisieren und zu reformieren gilt? Und durch welche alternativen staatspolitischen Ideen soll das bisherige politische System verbessert werden? Der nonkonforme Politikwissenschaftler und Staatsrechtler würden dieses (politische) System mit Begriffen wie "Parlamentarismus", "Liberalismus", "Utilitarismus", "Pluralismus", "amerikanischer Pragmatismus", "political correctness" und "Parteienstaat" beschreiben, während der Konformist das bestehende politische System mit dem "Demokratiebegriff" an sich synonym setzt. Das wirtschaftliche System hingegen, die andere Kehrseite der einen "Systemmedaille", müßte dementsprechend mit dem Begriff antisozialer Kapitalismus (von uns Nationaldemokraten mit Schlagworten wie "Liberal- oder Turbokapitalismus", "Raubtierkapitalismus" - nach Altbundeskanzler Helmut Schmidt - plakativ ablehnend kritisiert) bezeichnet werden. Beides gehört untrennbar zusammen und kann entweder gemeinsam unkritisch akzeptiert oder gemeinsam kritisiert und mit Reformvorschlägen versehen oder völlig abgelehnt werden.

Denn beide, antisozialer Kapitalismus und d e m o k r a t i e f e i n d l i c h e r Parlamentarismus, gehen - sozusagen als geistige Wurzel - von einem vermeintlichen "Pluralismus" aus, der nicht alleine die Vielfalt der sozialen Interessen verfolgt, sondern gemeinschaftszerstörend auf Volk und Staat wirkt. So machen sich beim politischen Liberalismus (Parlamentarismus) die Parteien und Interessengruppen durch eine Gewaltenverschränkung von Legislative, Exekutive und Judikative den Staat zur Beute. Hingegen dem wirtschaftlichen Liberalismus (antisozialem Kapitalismus) liegt die Vorstellung zugrunde, daß die konkurrierenden Marktteilnehmer - ausschließlich auf Grundlage des Privateigentums und möglichst ohne Eingriffe des Staates - den wirtschaftlichen Wettbewerb durch Angebot und Nachfrage regulieren sollen. Beiden Vorstellungen, in liberalistischer Staats- und Wirtschaftspolitik, liegt das Primat der Wirtschaft über die Politik zugrunde, wohingegen die Nationaldemokraten sowohl in der staatlichen als auch in der wirtschaftlichen Sphäre dem Primat der Politik Vorrang einräumen.

Während nun die einseitige Parlamentszentrierung des politischen Systems zur Oligarchisierung der Gesellschaft und zur Inbesitznahme des Staates durch die Parteien führt, bewirkt die reine Marktwirtschaftslehre die Monopolbildung durch immer größer werdende Konzerne. Das alles gipfelt dann bekanntlich in der sogenannten Globalisierung, die der Hamburger Sozialwissenschaftler Reinhold Oberlercher in Anlehnung an Karl Marx die "kapitalistische Weltrevolution" nennt. Während ihr Gegenstück, die "proletarische Weltrevolution", mittlerweile gescheitert ist, muß auf den Systemabsturz des antisozialen Weltkapitalismus noch gewartet werden. Der dürfte eintreten, wenn eines schönen Tages die große "Spekulationsblase" platzt (Horst Mahler) und sich die Völker nach dem Scheitern der Globalisierung wieder auf die Einrichtung nationaler Volkswirtschaften und die "Miniaturisierung" (Reinhold Oberlercher) des Wirtschaftens überhaupt zurückbesinnen müssen.

Kritik am Parteienstaat der BRD

Wer am realexistierenden Parteienstaat fundierte Kritik üben will, der kommt an einem Namen nicht vorbei: Hans Herbert von Arnim. In zahlreichen Büchern analysiert der Speyrer Staatsrechtler die demokratiefeindlichen Fehlentwicklungen in Deutschland, und er erntet dafür bei den parteipolitischen Nutznießern dieses politischen Systems zum Teil heftige Polemik. Mittlerweile legendär mutet von Arnims Fazit an, das er in seinem Buch "Staat ohne Diener" gezogen hat: "Das Grundübel unserer Demokratie liegt darin, daß sie keine ist. Das Volk, der nominelle Herr und Souverän, hat in Wahrheit nichts zu sagen".

Das Buch von Arnims läßt sich in vier Hauptthesen zusammenfassen: Das Volk wird entmündigt, die anstehenden politischen Probleme werden nicht gelöst, die Parteien durchdringen alle Bereiche, höhlen die Gewaltenteilung aus und unterlaufen den politischen Wettbewerb, statt Engagement für die Sache gewinnt das Eigeninteresse der politischen Klasse an Macht, Posten und Geld immer mehr an Gewicht. Als Therapie bietet von Arnim an: Die Aktivierung des Volkes, etwa durch seine Mitwirkung an Verfassungsgebung und -änderung, durch Verbesserung des Wahlrechts zu den Volksvertretungen (freie statt starre Liste), durch Einführung von Volksbegehren und Volksentscheid auch auf Bundesebene, durch Direktwahl der Exekutivspitzen (neben Bürgermeistern, Landräten z.B. auch Ministerpräsidenten). Empfehlenswert ist auch die Neuerscheinung von Arnims "Vom schönen Schein der Demokratie", in der er seine Kritik am Parteienstaat für den interessierten Leser auf einen aktuellen Stand bringt.

Wie der Primat der Wirtschaft über die Politik in der BRD funktioniert, macht Friedhelm Schwarz in seiner Neuerscheinung "Das gekaufte Parlament" deutlich. Akribisch fördert der Autor Fallbeispiele ans Tageslicht, die deutlich machen, daß der Bundestag längst zum politischen Erfüllungsgehilfen starker wirtschaftlicher Interessen geworden ist. Deshalb erscheint auch der provokante Buchtitel "Das gekaufte Parlament" mehr als berechtigt.

Die Position der NPD

Eine neue politische Ordnung, die uns Nationaldemokraten vorschwebt, soll evolutorisch aus der gegenwärtigen politischen Ordnung heraus erreicht werden. Dies ist gemessen am dogmatischen Selbstverständnis der Herrschenden des Systems der BRD ein konsequenter revolutionärer Anspruch der NPD, da eine neue politische Ordnung der NPD, nämlich die Durchsetzung von Volksherrschaft und Volkswirtschaft, eine wirkliche ordnungspolitische Alternative zu den gegenwärtig herrschenden Zuständen darstellen würde. Evolution und Revolution gehen also bei der NPD Hand in Hand.

Unserer Auffassung nach ist das Grundgesetz der BRD völkerrechtswidrig zustande gekommen. Es wurde dem deutschen Volk 1949 von den westalliierten Besatzungs-mächten oktroyiert. Niemals wurde in der Geschichte der BRD eine verfassunggebende Nationalversammlung vom deutschen Volk einberufen, was nach Artikel 146 GG notwendig wäre. Als nationale Deutsche stellen wir diese Grundtatsache fest, aber beseitigen dadurch nicht die freiheitlich-demokratische Grundordnung.

Aber dennoch akzeptieren wir Nationaldemokraten die derzeit gegebene politische Ordnung als Ausgangspunkt für dringend notwendige Reformen. Diese bestehende Ordnung drückt sich durch den Text des Grundgesetzes und eben nicht durch die falsche Interpretation einer sogenannten "Gemeinschaft der Demokraten" aus, die nur die Ideologie der herrschenden Parteien schützen soll. Wir Nationaldemokraten machen darüber hinaus von unserem verfassungsmäßigen Grundrecht Gebrauch, eine grundlegende Reform des Grundgesetzes zu fordern. Wenn die Parteien des Bundestages in der Geschichte der BRD immer wieder Verfassungsänderungen vorschlugen und diese auch 180 mal durchsetzten - wie infolge der Vereinigung West- und Mitteldeutschlands -, so steht es der NPD gut an, als demokratisch legitimierte Partei das gleiche Recht einzufordern und auch der Öffentlichkeit ihre Reformvorschläge zu präsentieren.

In der weiteren Ausführung soll es nun darum gehen, die nationaldemokratischen Reformvorschläge für das Grundgesetz zu skizzieren, auch wenn die NPD die Reformfähigkeit der politisch Herrschenden, die nicht selten zu liberalistischer Orthodoxie tendieren, sehr in Zweifel ziehen muß. Die nachfolgend aufgeführten Reformvorschläge für das Grundgesetz wären mittels Artikel 79 des Grundgesetzes - bei Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat - umsetzbar. Außerdem können sich die Nationaldemokraten auf Artikel 146 des Grundgesetzes berufen, welcher eine allgemeine Verfassungsdiskussion durch das Grundgesetz legitimiert.

Mögliche Reformvorschläge für eine neue politische Ordnung

Die im Grundgesetz festgeschriebenen Grundrechte sind um die einklagbaren sozialen Grundrechte und die Rechte des deutschen Volkes zu erweitern.

Die Mitwirkung der BRD in internationalen Organisationen ist nur zulässig, wenn keine Grundrechte berührt werden und somit die Volkssouveränität beachtet wird.

Der Bundespräsident (Staatsoberhaupt) ist direkt vom Volk zu wählen. Fest steht, daß der Bundespräsident bislang rein repräsentative Funktionen hat und seine Stellung etwas schwächer ist, als die des englischen Monarchen, was geändert werden sollte.
Eine künftige Nationalversammlung sollte eine Verfassung der Deutschen vorschlagen:

Der Bundespräsident setzt den Bundeskanzler ein, dieser dann die Bundesminister. Der Bundeskanzler wäre dem Bundespräsidenten verantwortlich. Der Bundestag kann mit zwei Dritteln seiner Mitglieder dem Bundeskanzler das Mißtrauen aussprechen, wenn er dem Bundespräsidenten einen tragfähigen Nachfolger vorschlägt und der Bundespräsident dem zustimmt.

Somit wäre der Bundestag (Legislative) nicht mehr allein für die Regierungsbildung (Exekutive) zuständig, wodurch die Tendenz des Bundestages zur reinen Akklamation der Gesetzesvorlagen der Bundesregierung und die Gewaltenverschränkung in diesem Bereich aufgehoben würden. Er könnte sich auf seine eigentlichen Aufgaben, die Kontrolle der Regierung (Exekutive) und die Gesetzgebung (Legislative), konzentrieren.
Alle Bürgermeister, Oberbürgermeister, Landräte und Ministerpräsidenten sind direkt vom Volk zu wählen - soweit dies noch nicht geschieht.

Im Sinne der Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Legislative sind auch die Gesetzgebungsmöglichkeiten des Bundesrates neu zu definieren. Denn bislang ist der Bundesrat ein Gremium der Exekutive der Bundesländer mit legislativer Funktion auf Bundesebene, was die demokratiefeindliche Gewaltenverschränkung verstärkt. Die Lösung besteht in einer Parlamentarisierung des Bundesrates als Ausschuß der Landtage und einer Umbildung in eine Zweite Kammer oder als Bestandteil einer solchen.

Zusätzlich ist in die Verfassung ein Artikel aufzunehmen, der dem Volksentscheid mehr Rechnung trägt als bisher - vor allem bei Grundsatzfragen, die den Bestand von Volk und Staat betreffen. Diese Grundsatzfragen sind in einem Bundesgesetz zu definieren. Ein Beispiel hierfür wäre die Verabschiedung eines neuen Staatsbürgerrechtes oder die einer "Rechtschreibreform". Bisher ist der Volksentscheid im Grundgesetz nur in Artikel 29 GG vorgesehen ("Neugliederung des Bundesgebietes"). Mit der Verankerung des Volksentscheides in der Verfassung soll dem demokratischen Grundsatz der "Identität von Regierenden und Regierten" mehr Rechnung getragen werden.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist, was seine Nominierung anbetrifft, zu reformieren. Bislang werden dessen Mitglieder je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat bestimmt, wodurch ebenfalls die Parteipolitisierung des BVerfG, sowie die demokratiefeindliche Gewaltenverschränkung verstärkt werden. Die Einsetzung der BVG-Richter soll durch die vereidigten Präsidenten der obersten Bundesgerichte erfolgen. Damit wäre der Kuhhandel der Parteien um die Besetzung des obersten Gerichts beendet.

Gleichheitsgrundsatz verletzt

Die oben aufgeführten Reformvorschläge sind jederzeit auf Grundlage der Artikel 79 und 146 des Grundgesetzes zu rechtfertigen. Hierzu ist allerdings der Wille zur Veränderung erforderlich, der den etablierten Parteien fehlt, der jedoch die NPD als staats- und wirtschaftspolitische Alternative auszeichnet.

Der ständige Vorwurf der Herrschenden der "Verfassungsfeindlichkeit" ist schon deshalb unsinnig, da vielfach Forderungen der NPD von etablierten Politikern vorgeschlagen wurden. So forderte auf ihrem Bundesparteitag im Jahr 2000 die FDP in Nürnberg die Einführung der Direktwahl des Bundespräsidenten und von Volksentscheiden. Den NPD-Parteivorsitzenden Udo Voigt regte dies zu einer Stellungnahme an. Voigt erinnerte daran, daß in den achtziger Jahren NPD-Mitglieder ihren Beamtenstatus verloren haben, weil diese "genau die Forderungen zur Reform des Grundgesetzes erhoben haben, die jetzt von der FDP gestellt werden". Der Diplom-Politologe meinte, daß nun entweder die FDP nachrichtendienstlich überwacht und ihre Beamten disziplinarrechtlich belangt werden müßten, oder die betreffenden Urteile gegen ehemalige NPD-Beamte unverzüglich als politische Willkürakte aufzuheben seien.

Nicht nur die FDP, auch andere etablierte Politiker bekennen sich dazu, das Grundgesetz einer Reform unterziehen zu wollen. So legt der ehemalige Verfassungsrichter und Altbundespräsident Roman Herzog (CDU) in seinem neuen Buch "Strukturmängel der Verfassung" dar, daß er das Grundgesetz für verbesserungs-bedürftig hält. Wenn es also für etablierte Politiker statthaft ist, das Grundgesetz neu ordnen zu wollen, warum soll dann ausgerechnet eine "Neue Ordnung", welche die NPD unter Verweis auf die Artikel 79 und 146 GG propagiert, "verfassungswidrig" sein? Die etablierten Parteien sind bisher die Antwort schuldig geblieben.

Literaturliste
Arnim, Hans Herbert von: Staat ohne Diener. Was schert die Politiker das Wohl des Volkes? Droemersche Verlagsanstalt Th. Knaur Nachf.: München 1993. (Zitiert: Arnim: Staat ohne Diener)
Arnim, Hans Herbert von: Vom schönen Schein der Demokratie - Politik ohne Verantwortung - am Volk vorbei, Droemer: München 2000.
Banjul Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker vom 27. Juni 1981, in: Menschenrechte. Dokumente und Deklarationen. Hg. von der Bundeszentrale für politische Bildung, 2. Aufl., Bonn 1996, S. 28 und 503.
Duden Deutsches Universalwörterbuch, 2. Aufl., Mannheim/Wien/Zürich 1989.
Eucken, Walter: Grundsätze der Wirtschaftspolitik, 6. Auflage, Tübingen 1990.
FDP kopiert nationale Forderungen, in: Deutsche Stimme 8/2000, S. 1.
Herzog, Roman: Strukturmängel der Verfassung? Erfahrungen mit dem Grundgesetz. DVA. Stuttgart 2000.
Hesselberger, Dieter: Das Grundgesetz. Kommentar für die politische Bildung. Bundeszentrale für politische Bildung, 10. Aufl., Bonn 1996.
Hildebrandt, Kurt: Vorwort, in: Platon: Der Staat. Kröner: Stuttgart 1973.
Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes vom 9. Dezember 1948 (BGBl. 1954 II 730), in: Menschenrechte. Dokumente und Deklarationen. Hg. von der Bundeszentrale für politische Bildung, 2. Aufl., Bonn 1996, S. 44ff.
Lexikon zur Soziologie. Hg. von Werner Fuchs u. a., Bd. 2: Latenzperiode - Zyklus, Reinbek bei Hamburg 1977.
Menschenrechte. Dokumente und Deklarationen. Hg. von der Bundeszentrale für politische Bildung, 2. Aufl., Bonn 1996. (Zitiert: Menschenrechte)
Michels, Robert: Zur Soziologie des Parteiwesens in der modernen Demokratie: Untersuchungen über die oligarchischen Tendenzen des Gruppenlebens, 4. Auflage, Stuttgart 1989.
Mußgnug, Martin: Die neue Ordnung - Nationaldemokratie - Grundsatzrede des Vorsitzenden der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands, Martin Mußgnug, auf dem Bundesparteitag am 18./19.11.78 in Arolsen. Veröffentlicht in: Profil - Nationaldemokratische Schriftenreihe. Heft 7. 1979.
Oberlercher, Reinhold: Die Lehre vom Gemeinwesen. Verlag der Freunde: Berlin 1994.
Ortega y Gasset, José: Der Aufstand der Massen. Deutsche Verlags-Anstalt. Stuttgart 1950.
Parker, Henry: Observations, 1642.
Parteiprogramm der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD). Hg. vom NPD-Parteivorstand, Stuttgart 1997.
Platon: Der Staat. Kröner: Stuttgart 1973.
Politik-Lexikon, hg. von Everhard Holtmann, 2. Aufl., München/Wien 1994. (Zitiert: Politik-Lexikon)
Prynne, William: The Souvereign Power of Parliaments, 1643.
Schmitt, Carl: Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus. 7. Auflage. Duncker & Humblot: Berlin 1991.
Schwab, Jürgen: Deutsche Bausteine. Grundlagen nationaler Politik. Deutsche Stimme Verlag. Stuttgart 1999.
Schwarz, Friedhelm: Das gekaufte Parlament. Die Lobby und ihr Bundestag. Piper: München 1999
Waldstein, Thor von: Die Pluralismuskritik in der Staatslehre von Carl Schmitt, (Diss.).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 
nach oben